Im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion ist für die Städte Schramberg und Schiltach und die Gemeinden Aichhalden und Lauterbach erstmals in den Jahren 2020/ 2021 ein qualifizierter Mietspiegel erstellt worden. Dieser vom August 2021 bis Juli 2023 gültige Mietspiegel wurde vom EMA-Institut in Regensburg im Jahr 2023 auf der Basis von Indexzahlen fortgeschrieben und war dann bis Juli 2025 als qualifizierter Mietspiegel gültig.
In § 558 BGB ist geregelt, dass ein qualifizierter Mietspiegel nach 4 Jahren neu zu erstellen ist. Im Vorfeld der Neuerstellung des Mietspiegels für Schramberg und Umgebung konnte die Gemeinde Hardt als weitere beteiligte Kommune gewonnen werden.
Der neue qualifizierte Mietspiegel für die Städte Schramberg und Schiltach und die Gemeinden Aichhalden, Hardt und Lauterbach ist in den Jahren 2025/ 2026 im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundeigentümerverein Schramberg e.V. und dem Mieterverein Schramberg und Umgebung e.V. erstellt worden.
Der Mietspiegel spiegelt die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) in Abhängigkeit von Baualter, Größe und Wohnumfeld, d.h. der durch den Vermieter bereitgestellten Wohnqualität, wider.
Mit dem neuen Mietspiegel für Schramberg, Schiltach, Aichhalden, Hardt und Lauterbach wurde ein Dokument geschaffen, das für Mieter und Vermieter von Wohnraum Markttransparenz über das aktuelle Mietpreisgefüge im örtlichen Wohnungsbestand vermittelt. Es soll Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter bei Mietpreisfestlegungen gewährleisten.
Grundlage für den Mietspiegel sind ortsübliche Vergleichsmieten, ermittelt aus repräsentativen Stichproben, die in den beteiligten Kommunen bei mietspiegel-relevanten Haushalten im vierten Quartal 2025 in Zusammenarbeit mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen erhoben worden sind, sowie statistische Auswertungen.
Unser besonderer Dank gilt allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die im Rahmen der Datenerhebung Angaben zu ihren Mietwohnungen gemacht und so die maßgeblichen Grundlagen für die Erstellung des Mietspiegels geschaffen haben.
Die Befragung und die Auswertung der erhobenen Daten wurde durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Sinzing, durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ebenfalls vom EMA-Institut erarbeitet.
An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten der fünf Kommunen mitgewirkt, ebenso haben ihn die Vertreter des Haus- und Grundeigentümervereins und des Mietervereins Schramberg und Umgebung als Vertreter der Vermieter und der Mieter anerkannt.
Eine Rechtsberatung durch die Stadtverwaltung wird von Amts wegen nicht gegeben. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Interessenvertretung der Mieter oder Vermieter oder an einen entsprechenden Rechtsbeistand.
Weitere Informationen und Beratung gibt es beim Haus- und Grundeigentümerverein Schramberg und Umgebung, Telefon 07422 / 24880, Sprechstunde mittwochs von 16.30 bis 17.30 Uhr, und beim Mieterverein Schramberg und Umgebung, Telefon 07422 / 23547, Sprechstunde jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 17 bis 19 Uhr.