Bodenrichtwerte

Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Rottweil hat gem. § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg durch Beschluss vom 15.06.2023 unter Auswertung der Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte für Schiltach zum 01.01.2023 ermittelt.

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