Erklärung zu der Barrierefreiheit

Die Stadt Schiltach ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schiltach.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren sind aktuell auf schiltach.de noch vorhanden.

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Gliederung der Inhalte

Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Die p-Tags werden nach und nach auf den Unterseiten ergänzt.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Kontraste von Texten ausreichend

An vereinzelten Stellen sind die Kontraste von Texten nicht ausreichend, auf eine Anpassung wird aus barrierefreien Gründen verzichtet.
(gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

Anderssprachige Wörter und Textabschnitte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit als solche gekennzeichnet.
(gemäß Prüfschritt 3.1.2a Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Fehlervermeidung in Formularen

Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Statusmeldungen sind programmatisch verfügbar

Wenn bei einem Suchformular (Beispiel: Volltextsuche der Webseite), die Suche anhand einer Kategorie gefiltert wird, wird dem Screenreader-Nutzer dies nicht mitgeteilt. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Videos in Gebärdensprache

Die fehlenden Videos in Gebärdensprache werden nachgereicht.

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.09.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.09.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf www.schiltach.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf oder wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Schiltach, Marktplatz 6, 77761 Schiltach, Telefon 07836/58-0, E-Mail: info(at)schiltach.de.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an info(at)schiltach.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Schiltach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kontakt

Michael Grumbach

Hauptamtsleiter

Telefon: 0 78 36 58 - 13

Fax: 0 78 36 58 - 59

E-Mail: grumbach(at)stadt-schiltach.de

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