Informationen zur Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu geregelt. Bereits jetzt müssen Grundstückseigentümer zur Ermittlung der Grundsteuerwerte Erklärungen an das Finanzamt abgeben (siehe auch www.grundsteuer-bw.de). Die Abgabefrist wurde bis zum 31.01.2023 verlängert. Das Landesfinanzministerium hat hierzu ein Informationsblatt herausgegeben, in dem das Verfahren erläutert wird. Das Informationsblatt kann hier heruntergeladen werden:

Informationsflyer

Wer außerdem den Bodenrichtwert seines Grundbesitzes wissen möchte, kann dies über das landesweite Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS-BW) herausbekommen. Mit einem Klick auf den Link gelangen Sie dorthin. Man muss dann einfach noch im Suchfeld "Schiltach" eingeben und los geht's:

Bodenrichtwerte

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