Lärmaktionsplan

Inkrafttreten des Lärmaktionsplans der Stadt Schiltach

Nach Einführung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2005 in deutsches Recht ist an allen Hauptverkehrsstraßen eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen. Hinsichtlich des Straßenverkehrs wurden für Baden-Württemberg die Lärmkarten der 3. Stufe durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erstellt und veröffentlicht. Diese Lärmkartierung umfasst alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 KfZ/24h. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ergab sich für die Stadt Schiltach die Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Der Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stadt Schiltach erfolgte unter Abwägung der im Offenlagezeitraum des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2022. Er ist damit in Kraft getreten.

Der Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm der Hauptverkehrsstraßen kann hier auf der Internetseite oder während der üblichen Öffnungszeiten persönlich beim Bürgermeisteramt Schiltach, Marktplatz 6, 77761 Schiltach (Zimmer 13) eingesehen werden.

Schiltach, 12. Mai 2022
Bürgermeisteramt

Thomas Haas
Bürgermeister

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