Förderung von Photovoltaikanlagen

Zuschüsse für die Installation einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers

Aus Gründen des Klimaschutzes soll der Ausbau der Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher durch eine finanzielle Förderung seitens der Stadt Schiltach forciert und damit die kommunale Energiewende beschleunigt werden. Ziel ist es über einen städtischen Zuschuss möglichst viele Hausbesitzer in Schiltach zur solarenergetischen Nutzung ihrer Dachflächen zu mobilisieren.

Gefördert werden kann ab 01.08.2022 die Neuerrichtung von fest installierten, mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung sowie Batteriespeicher, die mit der Photovoltaikanlage gekoppelt sind, je Kilowatt peak (kWp) bzw. Kilowattstunde (kWh).

Höhe der Förderung:

Neuerrichtung oder Ergänzung einer vorhandenen Photovoltaikanlage pro Flst.:

· 200,00 € je kWp installierter Leistung

· Gefördert werden max. 10 kWp einer Photovoltaikanlage, dabei kann die Anlage auch größer als 10 kWp gebaut werden. Daraus ergibt sich eine maximale Förderhöhe von 2.000,00 €/PV-Anlage.

und/oder:

Neuerrichtung eines Batteriespeichers, der mit einer Photovoltaikanlage gekoppelt ist pro Flst.:

Zusätzlich:

· 200,00 € je kWh installierter Leistung

· Gefördert werden max. 10 kWh, dabei kann die Anlage auch größer als 10 kWh gebaut werden. Daraus ergibt sich eine maximale Förderhöhe von 2.000,00 €/Batteriespeicher.

Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen und Schiltacher Vereine, mit (Wohn-) Sitz in Schiltach. Dies gilt auch nur für Anlagen die sich auf der Gemarkung Schiltach und Lehengericht befinden.

Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Schiltach  ist Gudrun Fahrner.

Förderprogramm

Antragsformular

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