Anmeldung
Nach dem baden-württembergischen Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden. In Schiltach ist hierfür das "Zimmer 1" im Rathaus am Marktplatz zuständig, wo die Bürgerinnen und Bürger ohnehin die meisten "normalen" Verwaltungsgänge erledigen können.
Zur Anmeldung ist das "persönliche Erscheinen" erforderlich, bitte bringen sie Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Angaben geändert werden können.
Anmeldefrist: spätestens 1 Woche nach Wohnungsbezug.
An- und Abmeldung bei den Meldebehörden sind gebührenfrei.