Stadtnachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. November 2022


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.

2. Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel“
2.1 Vorstellung des Entwurfs durch die Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH
2.2 Beschluss über die Offenlage

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas Diplomingenieur Tristan Laubenstein von der Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, die im Auftrag der Stadt den Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel“ erarbeitet. Das Plangebiet liegt an der Schenkenzeller Straße in Höhe des nordöstlichen Tunnelmundes des Schloßbergtunnels. Im Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell ist der Bereich als künftige Wohnbaufläche ausgewiesen, weshalb ein Bebauungsplanverfahren und die Berichtigung des Flächennutzungsplans erforderlich sind. Ziel und Zweck der Planaufstellung ist es, auf der ca. 0,2 Hektar großen Fläche die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotels zu schaffen.

Diplomingenieur Laubenstein erläuterte dem Gemeinderat die vorgesehen planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften, die Bestandteil des Bebauungsplans werden sollen.

Im Verlauf der Gemeinderatsdiskussion wurde auch auf die Art der vorgesehenen Dachbegrünung eingegangen, die sowohl extensiv, als auch intensiv denkbar ist. Auf Wunsch aus den Reihen des Gemeinderats verständigte man sich auf eine extensive Begrünung. Die Behördenbeteiligung wird zeigen, ob dies von den Naturschutz- und Gewässerbehörden mitgetragen wird.

Abschließend wurde der vorgestellte Entwurf in Plan und Text mit Begründung, Umweltbeitrag und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gebilligt. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Sondergebiet Hotel“ wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

3. Gemeinsamer Flächennutzungsplan Schiltach/Schenkenzell
- 4. Änderung (Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen; Sachstandsbericht durch die Gfrörer Ingenieure)

Die Verwaltungsgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell hat sich bereits 2012 mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auf Grundlage des Windenergieerlasses befasst. Hierfür wurde ein Änderungsverfahren des gemeinsamen Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht und bis zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Seither ruht das Verfahren, da man einen Planungsstand vorweisen kann, der es den beiden Kommunen ermöglicht, Bauanträge auf Windkraftanlagen bis zu einem Jahr zurückstellen zu lassen und die Bauleitplanung entsprechend fortzuführen.

Der in der Sitzung anwesende Diplomingenieur Gebhard Gfrörer erläuterte dem Gemeinderat, dass das Motiv für die damalige Ausweisung von Konzentrationsflächen das Verhindern der „Verspargelung der Landschaft“ war. Hauptkriterium für Standorte waren die Windhöffigkeit und artenschutzrechtliche Belange. In Schiltach und Schenkenzell kommt noch der Schutzradius rund um das geophysikalische Observatorium im Heubachtal, der ursprünglich 3 km und später sogar 5 km um das Forschungszentrum keine Windkraftanlagen zulässt. So gab es letztendlich im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans nur zwei mögliche Konzentrationszonen für Windkraftanlagen: In Schiltach auf dem Liefersberg und in Schenkenzell auf dem Schmidsberger Platz.

Zwischenzeitlich hat sich laut Gfrörer rechtlich einiges verändert. So wurde der Windenergieerlass im Jahr 2019 aufgehoben und durch einen neuen Windatlas ersetzt. An Stelle der Windhöffigkeit wird nun die Winddichte als Parameter angewendet, dabei soll die mittlere gekappte Windleistungsdichte in einer Höhe von 160 m über Grund und einer Kappung von 15 m/s angewendet werden. Dabei gilt als Orientierungswert für eine ausreichende Windhöffigkeit ein Wert von 215 W/m². Dieser Wert entspricht je nach Standort einer mittleren Jahresgeschwindigkeit von etwa 5,5 bis 5,9 m/s in 160 m über Grund.

Darüber hinaus beschloss die Ampelregierung eine Gesetzesänderung mit dem sogenannten „Osterpaket“. Dieses Gesetz legt insbesondere fest, welchen prozentualen Anteil der Landesfläche jedes Bundesland für die Windenergie an Land auszuweisen hat. Die entsprechenden Flächenbeitragswerte sind bis zum 31. Dezember 2027 als Zwischenziel und zum 31. Dezember 2032 komplett zu erfüllen. Für Baden-Württemberg beträgt der prozentuale Anteil 1,1 % der Fläche als Zwischenziel und 1,8 % als verbindliche Vorgabe bis zum Jahresende 2032. Die Zuständigkeit für die Flächenausweisung wurde von den Trägern der Flächennutzungsplanung auf die Regionalverbände verlagert. Für Schiltach bedeutet dies konkret, dass man die eigene Flächennutzungsplanung nicht mehr weiter betreiben kann, sondern auf die Ausweisung der Windenergiegebiete durch den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg warten muss. Hierbei sei zu erwarten, dass der Bereich Liefersberg nach wie vor als Windpotenzialfläche gilt. Laut Gfrörer erfülle man damit auch die Landesvorgaben, da in Schiltach bei einer Gesamtfläche von ca. 3421 Hektar bis 2032 insgesamt 61,5 Hektar für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Bei einem Ansatz von ca. 16 Hektar Flächenbedarf je Windkraftanlage würde diese Fläche für ca. 4 Anlagen ausreichen.

Gfrörer wies in diesem Zusammenhang jedoch auch darauf hin, dass sich der Standort Liefersberg ausschließlich auf privaten Grundstücken befindet, weshalb man als Kommune nur sehr bedingt Einfluss auf die Realisierung eines konkreten Projekts habe.

Im Zusammenhang mit dieser Diskussion verwies Gfrörer auch auf die Verpflichtung, 0,5 % der Fläche des Landes Baden-Württemberg für Freiflächen-Photovoltaik auszuweisen. Für Schiltach ergibt sich daraus ein Flächenbedarf von 17,1 Hektar.

Alles in allem sei der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg nun mehr gefordert, entsprechende Flächenausweisungen für Windkraftanlagen und für Freiflächen-Photovoltaik im Geltungsbereich des Verbandsgebiets vorzusehen. Da es in den drei betroffenen Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar sehr gute und auch deutlich weniger geeignete Standorte gibt, sei zu erwarten, dass die vorgegebenen Planungsziele nicht eins zu eins in jedem Gemeindegebiet erfüllt werden sollen, sondern dass entsprechend gewichtet wird und man das gesamte Verbandsgebiet im Blick habe.

Bürgermeister Thomas Haas bedankte sich beim Referenten für die sehr ausführlichen und informativen Ausführungen, um den Gemeinderat und insbesondere die relativ neu gewählten Mitglieder auf den gleichen Kenntnisstand zu bringen. Als Fazit könne man ziehen, dass trotz neuer rechtlicher Rahmenbedingungen in Schiltach nur mäßig geeignete Flächen für Windkraftanlagen vorhanden seien. Außerdem stehen die Regionalverbände vor einer sehr ambitionierten Aufgabe, in relativ kurzer Zeit belastbare Standortausweisungen vorzulegen.

4. Forstwirtschaftsplan 2023

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Thomas Haas Gäste in der Sitzung begrüßen. Verena Strasdeit vom Forstamt Rottweil und Revierförster Holger Wöhrle erläuterten den Forstwirtschaftsplan 2023, der einen Hiebsatz von 1.980 Festmetern und einen Gewinn in Höhe von 45.959,00 € vorsieht.  Vorab ging Strasdeit auf die forstbetriebliche Situation 2022 ein, die von deutlich zu wenig Niederschlägen geprägt war. So habe es insbesondere im März und im Mai „unterirdisch wenig geregnet“. Erst im September lag man wieder über dem durchschnittlichen Mittel. Auch ein Blick auf die Temperaturen zeige, dass die Klimaerwärmung klar messbar sei. Lediglich in den Monaten April und September lag man unter dem langfristigen Mittel. Alle anderen Monate des Jahres waren zu warm, der Oktober sogar „viel zu warm“, wie ein Vergleich der Messwerte vom Mai 1948 bis Oktober 2021 zeige.

Auf dem Holzmarkt befinde man sich mit dem Nadel-Stammholz noch auf dem gleichen Preisniveau wie vor einem Jahr, obwohl man aktuell durch die Corona-Krise und den Ukraine Krieg unter starkem Druck stehe. Das Problem seien nicht die Holzpreise, sondern der komplett weggebrochene Mengenabsatz. So sei eine Prognose für 2023 leider sehr ungewiss. Beim Palettenholz, Industrieholz und Brennholz sehe es besser aus. Hier sei eine zunehmende Nachfrage zu verzeichnen.

Revierförster Holger Wöhrle erläuterte dem Gemeinderat die konkret im neuen Jahr vorgesehenen Maßnahmen wie beispielsweise eine Wegverlängerung im Bereich „Ebersbach“, was in der Nähe der dortigen Wohnbebauung im Blick auf die immer größer werdende Waldbrandgefahr dringend geboten sei. Anhand von Fotos zeigte er anschaulich Eindrücke aus dem Stadtwald und dass auch auf Flächen, die vermeintlich kahlgeschlagen wurden, in kürzester Zeit schon sehr viel passiert, auch wenn sie von weitem „nur braun“ aussehen. In enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde finden dort forstliche Maßnahmen statt, die den natürlichen Bewuchsprozess unterstützen. Besorgt zeigte sich der Förster darüber, dass man zwischenzeitlich sogar an Eichen Trockenschäden feststellen müsse, die ansonsten relativ resistent gegen solche Einflüsse seien. Für ihn ein Zeichen, dass es bereits „5 Minuten nach 12:00 Uhr“ sei.

In seinen Erläuterungen ging er auch kurz auf mehrere waldpädagogische Termine mit den örtlichen Kindergärten ein. Außerdem habe eine sehr gelungene Pflanzaktion stattgefunden, die vom Inhaber einer örtlichen Fahrschule initiiert worden ist.

Nach der Erläuterung der Zahlen im Verwaltungshaushalt und im Kostenplan beschloss der Gemeinderat schließlich den Fortwirtschaftsplan 2023 in der vorgelegten Fassung einstimmig.

5. Umbau/Sanierung Bachstraße/Vorstädtle
- Festlegung des Materialkonzepts

Nachdem sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung darauf verständigt hatte, auch die Fahrbahnflächen im Bereich um die Großbaustelle „Bachstraße 4“ in Natursteinpflaster auszuführen, stellte Stadtbaumeister Roland Grießhaber entsprechende Materialkonzepte vor. Klar sei, dass es sich nicht um ein historisches Pflaster wie auf dem Marktplatz handeln könne, sondern es müsse gut begehbar und befahrbar sein. Die Parkplätze und die Flächen unmittelbar um die neue Kindertagestätte sollen farblich von der Fahrbahn abgesetzt werden, außerdem stelle sich der Stadtbaumeister unterschiedliche Verlegearten vor.

Nach der Bemusterung verständigte sich der Gemeinderat als Fahrbahnbelag auf einen dunkelgrauen, geflammten Granit in drei verschiedenen Größen. Die Stellplätze sollen in einem rötlichen Granitstein ausgeführt und in einem versetzten Verband verlegt werden. Rund um das Kita-Gebäude wird ein in Längsverbänden verlegter graubrauner Granit eingesetzt.

Insgesamt sind 1.700 m² Verkehrsflächen händisch zu pflastern. Außerdem kommen noch 180 m² Fläche rund um die Kita dazu. Die Baukosten werden auf 1,4 Millionen Euro geschätzt. Baubeginn soll im Mai sein, die Bauzeit wird voraussichtlich ein halbes Jahr betragen.

6. Bachstraße 4
- Bemusterung und Gestaltungskonzept

Der mit dem Umbau der ehemaligen Grundschule, Bachstraße 4 in eine Kindertagesstätte und Schulungsräume beauftragte Architekt Philipp Groß zeigte dem Gemeinderat in der Sitzung das Gestaltungskonzept für die Räumlichkeiten, die nicht von der künftigen Klaus Grohe-Kita genutzt werden. Diesbezüglich habe bereits eine gesonderte Bemusterung mit der Firma Hansgrohe als künftige Betreiberin der Einrichtung stattgefunden.

Der Architekt stellte dem Gemeinderat Muster für die vorgesehenen Fliesen und für das Deckenmaterial vor. Außerdem erläuterte er das Beleuchtungskonzept.

Ohne größere Diskussion stimmte der Gemeinderat dem vorgeschlagenen Gestaltungskonzept einstimmig zu mit einer Änderung: Anstelle großformatiger Bodenfliesen sollen maximal 60x60 cm genommen werden, die deutlich günstiger sind.

7. Umbau ehemalige Grundschule, Bachstraße 4
- Vergaben

7.1 Fliesenarbeiten

Im Zuge des Umbaus der ehemaligen Grundschulen in der Bachstraße 4 müssen die beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt bemusterten Fliesen verlegt werden. Die entsprechenden Arbeiten wurden vom Stadtbauamt öffentlich ausgeschrieben. Die Kostenberechnung des Architekten belief sich auf rund 225.000 €.

Beim Eröffnungstermin lagen zwar drei Angebote vor, jedoch kann nur eines davon gewertet werden, weil die beiden anderen nicht den Bestimmungen der VOB entsprachen. Das wertbare Angebot der Firma Carsten Summ aus Aichhalden belief sich auf 179.191,31 €. Auf dieser Grundlage vergab der Gemeinderat den Auftrag einstimmig.

7.2 Bodenarbeiten

Auch die Bodenarbeiten für den Umbau der ehemaligen Grundschule wurden vom Stadtbauamt öffentlich ausgeschrieben. Nach der Kostenberechnung des Architekten wurden diese Arbeiten mit brutto 169.500 € veranschlagt.

Beim Eröffnungstermin lagen zwei Angebote vor, die auch wertbar sind. Günstigste Bieterin war die Firma Dieter Holschbach aus Morsbach mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 149.525,17 €. Der Auftrag wurde entsprechend einstimmig vergeben.

7.3 Malerarbeiten

Auch die Malerarbeiten im Inneren und das Tapezieren an Wänden und Decken wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Kostenschätzung belief sich auf 137.500 €.

Erfreulicherweise lagen die vier eingereichten Angebote deutlich unter diesem Ansatz. Günstigste Bieterin war die Firma Cusumano-Schmieder aus Hausach mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 57.387,75 €, zu der der Auftrag einstimmig erteilt wurde.

7.4 Innentüren und Trennwände

Weniger erfreulich war dagegen das Ausschreibungsergebnis der Innentüren und Trennwände. Nach der Kostenberechnung des Architekten wurden die Arbeiten mit brutto 255.500 € veranschlagt. Beide Angebote, die auf die öffentliche Ausschreibung eingingen, lagen deutlich über diesem Wert. Günstigste Bieterin war die Firma Georg Gebele aus Schenkenzell mit einem Angebotsbruttopreis in Höhe von 358.900,43 €.

Der Auftrag wurde trotzdem einstimmig an die Firma Gebele vergeben, da das Angebot augenscheinlich der aktuellen Marktsituation entspricht, wie ein Blick auf das andere Angebot zeige.

7.5 Estricharbeiten

Auch bei den Estricharbeiten müsse man akzeptieren, dass die derzeitige Situation auf dem Bausektor teilweise enorme Preissteigerungen wiederspiegelt. So ging auf die öffentliche Ausschreibung auch nur ein Angebot ein, das mit 145.306,76 € deutlich über den veranschlagten 94.500 € liegt.

Dennoch vergab der Gemeinderat den Auftrag einstimmig an die Bieter Firma Singh aus Rottweil, da der Markt derzeit kein günstigeres Angebot erwarten lässt, was sich auch daran zeige, dass es nur einen Bieter gab.

8. Bausachen

Dem Gemeinderat lagen folgende Bauanträge zur Erteilung des Einvernehmens vor:

a) Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von Gaupen am Gebäude Breitwiese 4, Schiltach, Flst. 2221/1.

b) Bauantrag auf Neubau eines Empfangsgebäudes und einer Verbindung zwischen den Gebäuden B und C sowie die Teilsanierungen der Gebäude B und C auf dem Grundstück am Hohenstein 113, Flst. 41/3, Flst. 174, Flst. 175 der Gemarkung Lehengericht.

c) Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung in ein Wohngebäude mit mehreren Nutzungseinheiten für Betriebsangehörige auf dem Grundstück Sommerwies 2, Flst. 401/5 der Gemarkung Lehengericht.

Nach Erläuterung durch die Verwaltung wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans wurde jeweils zugestimmt.

9. Jahresabschluss Stadt Schiltach 2021

Stadtkämmerer Herbert Seckinger hatte dem Gemeinderat den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Schiltach für das Haushaltsjahr 2021 vorab im elektronischen Ratsinformationssystem der Stadt zur Verfügung gestellt, damit sie sich vor der Sitzung mit dem umfangreichen Zahlenwerk befassen konnten.

Entgegen der bundesweiten Krisenlage hat sich die Haushaltslage der Stadt Schiltach wieder positiv entwickelt. Die Gewerbesteuereinnahmen lagen mit 23,6 Millionen Euro wieder über dem Planansatz von 21 Millionen Euro. Der Überschuss im Ergebnishaushalt erhöhte sich auf 6,17 Millionen Euro. Die Gewerbesteuer mache 70,4 % der Erträge in der Ergebnisrechnung aus was zeige, dass die Stadt Schiltach in sehr hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist. Die Gewerbesteuer ist extrem konjunkturabhängig und somit bestehe auch ein ständiges Risiko für den Haushalt.

Bei den Aufwendungen stellen die Personalkosten einen größeren Posten dar. Sie waren mit 3.159.300 € veranschlagt. Tatsächlich beliefen sie sich auf 2.964.784 €, was eine Einsparung in Höhe von 194.516 € bedeutet. Dies sei teilweise darauf zurückzuführen, dass nicht alle eingeplanten Stellen besetzt waren.

Die Gegenüberstellung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen ergibt einen Überschuss in Höhe von rund 6 Millionen Euro. Im Haushaltsplan waren rund 2 Millionen Euro angesetzt.

Der Kämmerer erläuterte anhand einzelner Verwaltungsbereiche und den kostenrechnenden Einrichtungen die Ein- und Ausgabesituation im Jahr 2021.

Auch die Finanzrechnung wurde vom Kämmerer ausführlich dargelegt. Sie erzielte aus dem laufenden Betrieb einen hohen Zahlungsmittelüberschuss mit rund 8,6 Millionen Euro. Dieser kann mit der früheren Zuführung zum Vermögenshaushalt verglichen werden.

Im Finanzhaushalt waren umfangreich Investitionen mit 5,47 Millionen Euro eingeplant. Wegen verzögerter Planungen oder begrenzter Kapazität innerhalb der Verwaltung konnte nicht alles in vollem Umfang umgesetzt werden. Die wesentlichen Investitionen wurden vom Kämmerer im Einzelnen erläutert.

Die Verschuldung der Stadt Schiltach belief sich zum Jahresende 2021 noch auf 30.000 € aus einem alten Kommunaldarlehen, dessen vorzeitige Tilgung wirtschaftlich keinen Sinn macht. Im laufenden Haushaltsjahr 2022 wird es jedoch vollständig zurückbezahlt sein, wodurch man im Kernhaushalt der Stadt dann schuldenfrei sei. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass die Stadt Schiltach an den Schulden des Abwasserverbandes Oberes Kinzigtal beteiligt ist. Hier beläuft sich die anteilige Verschuldung für die Stadt Schiltach auf 262 € pro Einwohner. Außerdem sei noch die Verschuldung der Stadtwerke zu erwähnen. Es handle sich zwar vollständig um Trägerdarlehen der Stadt und somit um eine interne Verschuldung. Sie liegt bei 488 € pro Einwohner.

Insgesamt zeigte sich der Stadtkämmerer mit dem Jahresabschluss 2021 wie in den Vorjahren zufrieden. Die Corona-Krise habe sich insgesamt in Schiltach kaum negativ auf die Haushaltslage ausgewirkt. Es konnte wieder ein hoher Überschuss erwirtschaftet werden und die bereits hohe Liquidität erhöhte sich auf einen neuen Höchststand von 82,49 Millionen Euro. Seit vielen Jahren profitiert die Stadt Schiltach von hohen Gewerbesteuereinnahmen, die von starken und erfolgreichen Unternehmen erwirtschaftet werden. Dadurch sei man aber auch in besonders hohem Umfang von einer guten Wirtschaftslage abhängig, da die Gewerbesteuereinnahmen äußerst konjunkturanfällig sind. Außerdem sind mit den hohen Steuereinnahmen auch hohe Umlagebelastungen verbunden.

Mit der weit überdurchschnittlichen Infrastruktur und den hohen Standards der Aufgabenerfüllung in Schiltach sei die Stadt auch auf überdurchschnittliche Einnahmen angewiesen, um alles dauerhaft finanzieren zu können.

Nach der Aussprache des Jahresabschlusses 2021 fasste der Gemeinderat schließlich einstimmig den Feststellungsbeschluss, wie er von Kämmerer Seckinger in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen worden war.

10. Jahresabschluss Stadtwerke Schiltach 2021

Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke sieht etwas weniger erfreulich aus als der Kernhaushalt der Stadt. Der Eigenbetrieb „Stadtwerke Schiltach“ hat die Aufgabe, das Gemeindegebiet mit Wasser und Wärme zu versorgen und regenerative Energien zu erzeugen. Der im Februar 2021 beschlossene Wirtschaftsplan weist noch einen Gewinn in Höhe von 13.600 € aus. Der Jahresabschluss weist dem gegenüber jedoch einen Verlust in Höhe von 66.268,53 € aus. Dies liege am negativen Ergebnis des Betriebszweigs Wasserversorgung, für den im Rechnungsergebnis ein Verlust von 104.061,50 € ausgewiesen wird. Die Planung ging von einem Wasserverkauf von 255.000 m³ aus. Tatsächlich sei die Abgabemenge auf 220.305 m³ zurückgegangen. Dieser Rückgang sei sowohl auf die Industriekunden mit ca. 7.000 m³, als auch auf die Haushaltskunden mit ca. 11.000 m³ zurückzuführen. Insbesondere bei den Industriekunden sei damit zu rechnen, dass sich Sparmaßnahmen beim Wasserverbrauch dauerhaft auswirken.

Die Nahwärmeversorgung in Form einer Hackschnitzelanlage für das Freibad, die Sporthalle und die Grundschule erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Gewinn in Höhe von 8.890,31 €. Die Wärmeabgabe betrug 649 kWh und ist damit gegenüber dem Vorjahr angestiegen.

Auf dem Dach des Bauhofgebäudes hat der Eigenbetrieb eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Mit ihr konnte ein Gewinn in Höhe von 2.412,60 € erwirtschaftet werden. Einen weitaus größeren Teil am Gewinn des Betriebszweigs Energieversorgung hat allerdings die Beteiligung an der Windkraftanlage „Brechtaler Schanze“ ergeben. Von der Betreibergesellschaft wurde eine Gewinnausschüttung in Höhe von 30.240,06 € an die Stadtwerke ausgezahlt. Dem stehen 3.750 € für die Zinsen aus dem Trägerdarlehen an die Stadt Schiltach gegenüber.

Insgesamt habe der Eigenbetrieb im Jahr 2021 damit einen relativ hohen Verlust in Höhe von 66.268,53 € erwirtschaftet. Die Verluste des Wasserwerks können nur teilweise durch die Gewinne der anderen Betriebszweige ausgeglichen werden. Die Stadtwerke sollen nach der Betriebssatzung zwar keine Gewinne erzielen. Allerdings sollte dauerhaft ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden. Mit der Erhöhung des Wasserpreises zum 01.01.2021 wurde dies angestrebt, was wegen des rückläufigen Wasserverbrauchs jedoch nicht gelungen ist. Da die Wasserabgabe weiterhin eine sinkende Tendenz hat, entstehen möglicherweise wieder neue Verluste, wenn die Wassergebühren nicht weiter erhöht werden sollten. Einsparungen sind wegen des sehr hohen Fixkostenanteils nur sehr eingeschränkt möglich.

Letztendlich stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss der Stadtwerke Schiltach wie vorgelegt fest. Die Betriebsleitung wurde einstimmig entlastet.

11. Gebührenkalkulation Wasser/Änderung der Wasserversorgungssatzung

Stadtkämmerer Herbert Seckinger verwies auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt und erinnerte daran, dass man die Wasserversorgung als kostenrechnende Einrichtung betreibe, die nach den Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts nach dem Kostendeckungsprinzip geführt werden muss. Zwar solle man keine Gewinne erwirtschaften, jedoch auf längere Zeit auch keine Verluste erwirtschaften. Seit 2015 sei die Wasserabgabe von 302.030 m³ auf 220.305 m³ zurückgegangen (- 27 %). Es müsse derzeit damit gerechnet werden, dass die Wasserabgabe nicht wieder auf das alte Niveau steigt, da insbesondere die versorgten Industriebetriebe regelmäßig Wassersparmaßnahmen ergreifen und damit weniger Trinkwasser bei den Stadtwerken kaufen. Für die Kalkulation der Verbrauchsgebühr hat der Kämmerer eine optimistische Abgabemenge von 230.000 m³ zugrunde gelegt. Um größere Haushalte nicht überproportional zu belasten, schlug der Kämmerer außerdem vor, den Anteil der Grundgebühren am Wasserzins um 1 € zu erhöhen, um einen Teil der zusätzlichen Kostenbelastung aufzufangen und dadurch nicht das gesamte Mehrbelastungspaket über den reinen Wasserverbrauch abzudecken. Insgesamt ergab die Gebührenkalkulation eine neue Verbrauchsgebühr von 2,67 € pro m³. Bisher lag sie bei 2,47 €. Man liege damit wieder in ähnlicher Höhe wie vor dem Jahr 2017, als 2,60 € erhoben werden mussten. Für Großabnehmer sind nach wie vor Rabatte vorgesehen (ab 10.001 m³ 0,20 €, ab 40.001 m³ weitere 0,10 €).

In der Gemeinderatsdiskussion war man sich darüber einig, dass man um die Gebührenerhöhung nicht herumkommt, um dem Kostendeckungsprinzip einigermaßen gerecht zu werden.

Die von Kämmerer Seckinger vorgelegte Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde schließlich mehrheitlich beschlossen.

12. Gebührenkalkulation Abwasser/Änderung der Abwassersatzung

Die Abwassergebühren wurden wie der Wasserzins zuletzt zum 01.01.2021 neu festgesetzt. Dabei wurde die Schmutzwassergebühr auf 3,05 € pro m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,42 € pro m³ erhöht.

Der Gemeinderat blieb damals bei der Festsetzung der Schmutzwassergebühr um 0,42 € unter der kalkulierten kostendeckenden Gebühr.

Bedingt durch den Rückgang der verkauften Wassermenge fällt Jahr für Jahr auch deutlich weniger Abwasser an. Seit 2015 sind die Abwassermengen von 301.114 m³ auf 234.537 m³ um über 22 % zurückgegangen. Auch in diesem Fall muss davon ausgegangen werden, dass die Abwassermenge dauerhaft nicht mehr auf das alte Niveau ansteigt. In seiner Kalkulation für das Jahr 2023 ist die Kämmerei von 240.000 m³ Abwassermenge ausgegangen. Maßstab für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten, also versiegelten Flächen, von denen das Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässert wird. Die verschiedenen Befestigungsarten werden mit Versiegelungsfaktoren differenziert. Außerdem wird die Nutzung von Zisternen berücksichtigt.

Nach der Gebührenkalkulation wurden die neuen Gebühren wie folgt ermittelt:

-         Schmutzwassergebühr:           4,19 € je m³ Abwasser (bisher 3,05 €)

-         Niederschlagswassergebühr:   0,43 € je m² versiegelter Fläche (bisher 0,42 €)

Die Schmutzwassergebühr erhöht sich damit relativ stark, was auf den Rückgang der Abwassermenge, aber auch auf steigende Kosten zurückzuführen sei.

Auch bei der Abwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung soll möglichst Kostendeckung erreicht werden, um die Subventionierung über den allgemeinen Haushalt zu vermeiden.

Dennoch kamen die Gemeinderäte in der Diskussion überein, dass man auch bei dieser anstehenden Erhöhung der Abwassergebühr nicht alle Kosten auf die Gebühren umlegen möchte, sondern einen Teil des errechneten Verlustes aus Steuermitteln decken will. Eine gewisse Anpassung sei allerdings erforderlich, um die Lücke nicht so groß werden zu lassen, dass irgendwann in Zukunft ein unverhältnismäßig großer Erhöhungsschritt erforderlich wird, was den Gebührenzahler regelmäßig besonders hart treffe.

Ein Gemeinderatsmitglied stellte den Antrag, die Schmutzwassergebühr ab 01.01.2023 auf 3,20 € festzusetzen und den damit nicht gedeckten Kostenanteil laut der Kalkulation durch einen Zuschuss aus dem Kernhaushalt der Stadt zu subventionieren. Diesem Vorschlag wurde mit 12 Ja- und 3 Nein-Stimmen gefolgt und die Satzungsänderung entsprechend beschlossen.

13. Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz

Stadtkämmerer Herbert Seckinger informierte den Gemeinderat darüber, dass die Kommunen bisher als juristische Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Versorgungsbetriebe und ihrer Betriebe gewerblicher Art steuerpflichtig sind. Mit der Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz zur Umsetzung der Vorgaben des EU-Rechts ändert sich dies grundlegend. Damit werden Einnahmen der Kommunen auf privatrechtlicher Grundlage grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt. Die vom Gemeinderat beschlossene Übergangszeit zur Umsetzung dieser EU-Vorgabe läuft zum 31.12.2022 aus.

Unverständlicherweise werde derzeit zwar kurz vor in Kraft treten der Verpflichtung darüber diskutiert, die Übergangsphase noch um zwei weitere Jahre zu verlängern, dennoch müsse man sich als Kommune darauf vorbereiten, dass die Regelung zum 01.01.2023 gilt.

Ohne größere Diskussion fasste der Gemeinderat daher den einstimmigen Beschluss, die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe zusätzlich zu den Entgelten zu berechnen, die künftig umsatzsteuerpflichtig werden. Die entsprechende Satzung wurde gemäß dem Entwurf der Kämmerei verabschiedet.

14. Anfragen, Verschiedenes

a) Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Bürgermeister Thomas Haas informierte den Gemeinderat darüber, dass die Städte und Gemeinden gehalten sind, für den Fall einer Gasmangellage Licht- und Wärmeinseln zu schaffen, in welchen sich besonders betroffene Einwohner bei Bedarf zurückziehen können und wo das Arbeiten eines Notfall-Organisationsteams möglich ist. Für Schiltach soll eine entsprechende Einrichtung in der Grundschule und in der Sporthalle vorgesehen werden, die beide unabhängig von Gas über eine Hackschnitzelheizung mit Wärme versorgt werden. Für den Betrieb dieser Heizung wird jedoch Strom benötigt, der im Zweifelsfall möglicherweise ebenfalls nicht zur Verfügung steht, weshalb der Vorsitzende im Wege einer Eilentscheidung die Beschaffung eines Notstromaggregats mit einer Leistung von 60 kVA und 48 KWh beschlossen hat. Das nur kurzfristig zur Verfügung stehende Angebot lag bei 34.023 €. Da die Entscheidung schnell getroffen werden musste, konnte man nicht bis zur aktuellen Gemeinderatssitzung abwarten, weil das Aggregat dann voraussichtlich schon an andere Interessenten veräußert worden wäre.

Einhellig hießen die Gemeinderatsmitglieder die Eilentscheidung des Bürgermeisters für gut.

b) Anschaffungen für die Grundschule aus dem Digitalpakt

Stadtkämmerer Herbert Seckinger informierte den Gemeinderat darüber, dass man für die Grundschule mit Förderung aus dem Digitalpakt zwei interaktive Tafeln für 16.572 € und 26 iPad‘s für 11.926 € beschafft habe. Dies sei so im Medienentwicklungsplan der Schule vorgesehen. Die Förderung aus dem Digitalpakt beläuft sich auf 80 %.

Auch diese Information wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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