Stadtnachricht

Parkzustände im Verkehrsberuhigten Altstadtbereich


Vermehrt muss in letzter Zeit festgestellt werden, dass sich verschiedene Verkehrsteilnehmer nicht um die Regeln im Verkehrsberuhigten Altstadtbereich scheren. So werden Fahrzeuge trotz der 2-Stunden-Parkdauerbegrenzung häufig den ganzen Tag abgestellt, andere Wagen stehen außerhalb der markierten Flächen und behindern damit die Durchfahrt, private Zugänge sind immer wieder zugeparkt. Am Fasnetsamstag war es gar so, dass im „Hinteren Städtle“ für Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen möglich gewesen wäre.

Die Schiltacher Altstadt ist durch Zeichen 325 der StVO als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, außerdem wurde die Parkdauer von 8 bis 18 Uhr auf maximal 2 Stunden begrenzt. Dies wird mittels Parkscheibe überwacht. Im Verkehrsberuhigten Bereich gelten nach § 42 Abs. 4a StVO außerdem folgende Regeln:

1.    Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

2.    Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

3.    Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

4.    Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

5.    Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Um künftige Beachtung wird dringend gebeten.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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