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Archiv 2020

Richtiger Umgang mit Abfällen aus Quarantäne-Haushalten


Virenbelastete Abfälle stellen ein Ansteckungsrisiko dar.

Daher gilt in der aktuellen Pandemie für die Abfallentsorgung aus Quarantäne-Haushalten: Abfälle aus solchen betroffenen privaten Haushalten sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Dies gilt auch für Taschentücher, Schutzkleidung, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen und auch für sonst zu trennende Abfälle wie Wertstoffe, Verpackungen, Küchenabfälle.

Altglas und Pfandflaschen sowie Elektroabfälle, Batterien und Schadstoffe sollen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt zu lagern.

Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden:

Kontaminierte Abfälle müssen in stabilen, fest verschlossenen Müllsäcken direkt in die Abfalltonnen oder Container gegeben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits voll, ist eine sichere Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).
Flüssige Abfälle dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.

Alle übrigen Haushalte entsorgen weiter wie bisher, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.
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