Stadtnachrichten

Archiv 2020

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2020


Ausnahmsweise kam der Schiltacher Gemeinderat zu dieser Sitzung in der Friedrich-Grohe-Halle zusammen, um die Mindestabstände zwischen den einzelnen Ratsmitgliedern einhalten zu können. Gemeinderatssitzungen sind vom Versammlungsverbot der Corona-Verordnung ausgenommen.
 
Einleitend lobte Bürgermeister Thomas Haas die Bevölkerung aus Schiltach und Lehengericht, die sich sehr diszipliniert an die Vorgaben der Landesregierung zur Corona Virus-Krise halten. Insbesondere das Kontaktverbot wird augenscheinlich strikt eingehalten, um eine Weiterverbreitung des Virus auszubremsen. Der Vorsitzende bedankte sich ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für dieses starke Zeichen der Solidarität mit der älteren und vorbelasteten Bevölkerung, die es jetzt besonders zu schützen gelte.
 
Die beiden Rathäuser sind nach wie vor für den Publikumsverkehr gesperrt und man habe die einzelnen Teams so umorganisiert, dass Verwaltung, Bauhof, Kläranlage und Wasserversorgung jederzeit funktionieren, auch wenn ein einzelner Mitarbeiter positiv getestet werden sollte und seine Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt werden.
 
1.   Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 

Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.  
 
2.   Bausachen
 
Dem Gemeinderat lagen folgende Bauanträge zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor:
 
a.   Bauantrag auf Neubau eines Carports in Schiltach, Bickenmäuerle 11, Flst. 2191.
 
b.   Bauantrag auf Anbau von Lagerräumlichkeiten in Schiltach, Bahnhofstraße 5, Flst. 386/7.
 
Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung und Einsichtnahme der Pläne wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt.
 
3.    Museum am Markt, Dachsanierung
-       Vergabe der Bauleistungen

 
Immer wieder fielen in jüngster Vergangenheit Dachziegel vom Gebäude „Museum am Markt“ herunter und stellten dadurch eine Gefahr für Fußgänger und den Autoverkehr auf der daruntergelegenen Hauptstraße dar. Abhilfe schafft nur eine Neueindeckung, die vor geraumer Zeit vom Gemeinderat beschlossen worden ist. Mit den Denkmalbehörden ist man übereingekommen, dass wieder Biberschwanzziegel verwendet werden, wofür nach der Kostenschätzung 58.000 EUR veranschlagt wurden. Die Durchführung der Arbeiten wurde so terminiert, dass man zum geplanten Stadtfesttermin fertig ist.
 
Auf die beschränkte Ausschreibung des Stadtbauamts bei acht Unternehmen wurden fünf Angebote abgegeben. Günstigste Bieterin ist die Firma Staiger Holzbau GmbH & Co. KG aus Wolfach mit einer Angebotssumme in Höhe von 38.863,20 EUR brutto. Einstimmig wurde der Auftrag entsprechend vergeben.
 
4.    Eichwald- und Akazienweg, Sanierung
-       Vergabe der Bauleistungen

 
Erfreuliches ergab die öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten zur Sanierung des Eichwaldwegs und des Akazienwegs im Ortsteil Vorderlehengericht. Die jüngste Kostenberechnung des planenden Ingenieurbüros kam zuletzt auf geschätzte Baukosten in Höhe von 702.000 EUR. Beim Eröffnungstermin der Ausschreibung zeigte sich die Firma Gebr. Stumpp aus Balingen mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 560.876,12 EUR als günstigste Bieterin. Der Auftrag wurde entsprechend einstimmig erteilt.
 
Für die Maßnahme ist kein Vollausbau geplant, da aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden muss, dass die ungebundenen Tragschichten belassen werden können. Lediglich im Akazienweg wird ein Teil der Wasserleitungen ausgewechselt.
 
5.    Felssicherung Vorderlehengericht
-       Vergabe der ingenieurgeologischen Begutachtung

 
Bürgermeister Thomas Haas erinnerte die Gemeinderatsmitglieder daran, dass Ende 2019 im Bereich „Vor Erdlinsbach“ in Vorderlehengericht ein Felssturz auf die öffentliche Straße stattgefunden hat. Aufgrund dieses Ereignisses wurde der engere Bereich um den Felssturz ingenieurgeologisch begutachtet. Hierbei wurden auch weitere Felsabschnitte entlang der Straße begangen, um festzustellen, ob es noch weitere kritische Bereiche geben könnte. Dies hat sich letztendlich bewahrheitet, was Stadtbaumeister Roland Grießhaber anhand eines Lageplans und verschiedener Fotografien verdeutlichte.
 
Es lässt sich daher nicht vermeiden, dass auch die vorgestellten Felsbereiche ingenieurgeologisch begutachtet werden, was in eine umfängliche Sicherungsempfehlung münden wird.
 
Solche Begutachtungen erfolgen auf der Grundlage von Tagessätzen über die nachgewiesenen Leistungen, sowie über den Aufwand für den abschließenden Gesamtbericht. Das zu beauftragende Fachbüro schätzt die einzuplanende Arbeitszeit auf neun Arbeitstage für zwei Personen. Auf dieser Grundlage wurde ein Honorarangebot mit voraussichtlich brutto 31.537,38 EUR unterbreitet.
 
Ohne größere Diskussion erteilte der Gemeinderat den entsprechenden Auftrag auf Grundlage des Honorarangebots. Auftragnehmerin ist die Gesellschaft für Baugeologie und –Messtechnik aus Ettlingen.
 
6.    Netze BW, Beteiligung
 
Die Netzte BW GmbH bietet den Kommunen in ihrem Versorgungsgebiet eine indirekte Beteiligung an der Gesellschaft an. Hierzu wird eine kommunale Beteiligungsgesellschaft gegründet, die mit bis zu 24,9 % an der Netze BW GmbH beteiligt sein wird.
 
Die Mindestbeteiligung beträgt nach den Ausführungen von Stadtkämmerer Herbert Seckinger 200.000 EUR. Da die Stadt Schiltach nur mit einem geringen Anteil im Bereich Rubstock, Riesen und Herrenweg von der EnBW versorgt wird, weil das übrige Gemeindegebiet vom E-Werk Mittelbaden Strom bezieht, stellen die 200.000 EUR gleichzeitig auch die höchstmögliche Beteiligung dar. Bei dem Modell wird eine feste Ausgleichszahlung von 3,6 % pro Jahr garantiert. Die Laufzeit beträgt zunächst fünf Jahre. Anschließend kann die Beteiligung fortgesetzt oder beendet werden. Bei Kündigung der Beteiligung wird das eingezahlte Kapital zurückgezahlt.
 
Beteiligungen von Gemeinden an wirtschaftlichen Unternehmen in privatrechtlicher Form müssen einen öffentlichen Zweck erfüllen und in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen. Die kommunalrechtliche Zulässigkeit des Beteiligungsmodells wurde daher vom Regierungspräsidium Freiburg im Vorfeld geprüft und bestätigt. Dennoch muss ein Gemeinderatsbeschluss über die Beteiligung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
 
Da die kommunalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein nennenswerter Ertrag für den Haushalt der Stadt erzielt werden kann, schlug die Verwaltung dem Gemeinderat vor, der Beteiligung zuzustimmen.
 
Dies wurde ohne größere Diskussion einstimmig beschlossen.
 
7.    Anfragen, Verschiedenes

 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden Bekanntgaben gemacht, und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
 
So informierte Bürgermeister Thomas Haas den Gemeinderat darüber, dass die Bürgermeister im Kreis Rottweil übereingekommen sind, im Monat April 2020 wegen der zwangsweise geschlossenen Kindergärten auf die Erhebung von Kindergartenbeiträgen zu verzichten. Gleiches gelte auch für die Kernzeitbetreuung in der Grundschule.
 

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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