Stadtnachrichten

Archiv 2020

Informationen zur Notfallbetreuung Schüler und Kindergarten-Kinder


Die Entwicklung bezüglich der Verbreitung des Coronavirus hat die baden-württembergische Landesregierung dazu veranlasst ab Dienstag, 17. März 2020 den Unterricht und jegliche Veranstaltungen an Schulen sowie den Betrieb an Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege auszusetzen. Die Regelung gilt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 (Ende der Osterferien).

Die Landesregierung hat sich dazu entschieden, die Schulen und Kindertageseinrichtungen erst ab Dienstag, 17. März 2020, zu schließen, um einen einigermaßen geordneten Übergang in die unterrichts- bzw. betriebsfreie Zeit zu ermöglichen. 

Schule
Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Schiltach/Schenkenzell ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur (Definition siehe unten) die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich nach der Vorgabe des Landes Baden-Württemberg auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Kinder obliegt der Schulleitung. 

Die bisher gebuchte städtische Nachmittagsbetreuung erstreckt sich ebenfalls nur auf die genannten Notfälle.

Für die städtische Musikschul-Außenstelle Schiltach/Schenkenzell wird der Betrieb bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, eingestellt.

Kindergärten
Die Stadt Schiltach wird zusammen mit den Trägern der Kindergärten die Notfallbetreuung gewährleisten, die sich auf den Zeitraum der bisherigen Betreuungszeit der Kinder erstreckt. Die Einteilung der Kinder obliegt der Stadt Schiltach in Absprache mit den kirchlichen Kindergartenträgern und dem Bauernhofkindergarten.

Kritische Infrastruktur (Definition)
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere:
listBulletdie Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten),
listBulletdie Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (hauptamtliche Kräfte: Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
listBulletdie Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie
listBulletdie Lebensmittelbranche.

Voraussetzung
Grundvoraussetzung für die Notfallbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind.

Sollten Sie eine Notfallbetreuung  benötigen, so füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus. Wir prüfen Ihren Anspruch und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

listBulletzum Kontaktformular für Alleinerziehende
listBulletzum Kontaktformular für Ehepaare / Lebensgemeinschaften

Das vom Land Baden-Württemberg angeordnete Ziel ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Wir bitten daher um Verständnis, dass der Kreis der Berechtigten möglichst klein gehalten werden muss.

Die Hinweise zu unserem Datenschutz können Sie hier einsehen.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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