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Archiv 2019

Erhöhte Waldbrandgefahr wegen Rekordtemperaturen


Das Forstamt bittet die Waldbesucher um Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Wald.
 
Diese Woche werden wieder Temperaturen über 30 Grad vorhergesagt. Durch die längere Trockenphase und vor allem durch den bis jetzt geringen Niederschlag sind die Waldböden bereits recht ausgetrocknet. Zwar hat es immer wieder örtlich auch starken Regen gegeben, jedoch ist der Großteil des Regens nicht in den Waldboden gelangt, sondern ist in Gräben und Bächen abgeflossen.
 
Deshalb wird sich die Waldbrandgefahr bis Ende der Woche wieder verschärfen, einzelne Gewitter führen nur zu örtlicher Entlastung.
 
Waldbrände vernichten landesweit alljährlich wertvolle Waldflächen. Dabei werden die Lebensräume für viele im Wald lebende Insekten, Vögel und Pflanzen auf Jahre hinaus zerstört und enorme Schäden im Bereich des Boden- und Wasserschutzes verursacht. Die Waldbesitzer erleiden empfindliche Sachschäden mit erheblichen Kosten für die Wiederaufforstung. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Feuer im Wald oder in der Nähe von Wald. Waldbrände sind also durchaus ein vermeidbares Übel.
 
Das Landratsamt Rottweil - Forstamt bittet deshalb alle Waldbesucher beim Umgang mit Feuer äußerst vorsichtig zu sein und folgende Hinweise zu beachten:
 
listBulletVom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
listBulletFeuermachen ist nur an den offiziellen, mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
listBulletVerboten ist das Grillen im Wald auf Gartengrillgeräten.
listBulletOffenes Feuer muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein.
Auf eigenen Grundstücken reduziert sich dieser Abstand auf 30 m.
Außerdem sind noch folgende Mindestabstände einzuhalten:
- 200 m von Autobahnen
- 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- 50 m von Gebäuden
listBulletAuch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
listBulletFlaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und müssen deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden.
listBulletEine unachtsam weggeworfene Zigarette kann fatale Auswirkungen haben
 
Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der Ortspolizeibehörde und bei der Feuerleitstelle (Tel.Nr. 0741 / 942 988 40) rechtzeitig vorher anzumelden.
 
Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Tel.Nr.
0741/ 244 510) zu informieren.

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