Archiv 2018
Frostgefahr für Wasserzähler
25.10.2018
Zu Beginn der kalten Jahreszeit weist die Stadtverwaltung Schiltach darauf hin, dass Wasserzähler vor Frostgefahren zu schützen sind. Insbesondere sollten die Kellerfenster in den Gebäuden geschlossen gehalten werden, in denen sich Wasserzähler befinden und Entnahmestellen außerhalb der Gebäude vor Frostgefahr gesichert werden. Bei kalten Temperaturen besteht ansonsten die Gefahr, dass die Wasserzähler und die Entnahmestellen einfrieren.
Nach § 21 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung haftet der Anschlussnehmer für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Stadt unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen.
Stadtverwaltung Schiltach