Stadtnachrichten

Archiv 2018

Frostgefahr für Wasserzähler


Zu Beginn der kalten Jahreszeit weist die Stadtverwaltung Schiltach darauf hin, dass Was­serzähler vor Frostgefahren zu schützen sind. Insbesondere sollten die Kellerfenster in den Gebäuden geschlossen gehalten werden, in denen sich Wasserzähler befinden und Ent­nahmestellen außerhalb der Gebäude vor Frostgefahr gesichert werden. Bei kalten Tempe­ratu­ren besteht ansonsten die Gefahr, dass die Wasserzähler und die Entnahmestellen ein­frie­ren.

Nach § 21 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung haftet der Anschlussnehmer für das Ab­handenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Ver­schulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Stadt unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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