Stadtnachrichten

Archiv 2018

Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan „Grumpenbächle“


Der Gemeinderat der Stadt Schiltach hat am 26.07.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von  § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Grumpenbächle“ einen Bebauungsplan aufzustellen, den Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, dem Textteil und der Begründung sowie dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag öffentlich auszulegen.
 
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.1901 und 1902 der Gemarkung Schiltach.
 
Ziele und Zwecke der Planung
 
Ziel des Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um der Fa. VEGA Grieshaber KG im Rahmen einer Erweiterungsplanung die während der Bauzeit erforderliche Parkplatzflächen zur Verfügung zu stellen.
 
Öffentliche Auslegung
 
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, dem Textteil und der Begründung sowie dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom
 
                              21.08.2018 bis einschließlich 24.09.2018
 
im Rathaus Schiltach, Marktplatz 6, 77761 Schiltach (Zimmer 13)  während den Öffnungszeiten öffentlich zur Einsicht für jedermann aus. Die Öffnungszeiten sind:
Montag - Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr,
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 17.30 Uhr
 
Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Schiltach unter  www.schiltach.de zur Einsichtnahme bereit gestellt.
 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans sind verfügbar:
 
Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung vom 18.07.2018 (Büro Grözinger, Oberndorf a.N.)
Inhalte: Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen wie
u.a. auf Biotope, Boden, Grundwasser, Orts- und Landschaftsbild; Bilanzierung von
Eingriff und Ausgleich in Natur und Landschaft.
 
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 18.07.2018 (Büro Grözinger, Oberndorf a.N.)
Inhalte: Durch den Bebauungsplan werden Eingriffe vorbereitet, die auch zu Störungen oder Verlusten von geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 BNatSchG oder deren Lebensstätten führen können. Es wird geprüft, in wie weit solche von der Planung betroffen und  beeinträchtigt werden. Hierzu zählen u. a. Vögel, Fledermäuse sowie Farne und Blütenpflanzen.
 
Während der Auslegungsfrist können bei der oben bezeichneten Dienststelle
Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Schiltach, 9. August 2018
 
Thomas Haas
Bürgermeister
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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