Stadtnachrichten

Archiv 2018

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 6. Juni 2018


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
2. Bausachen
 
Dem Gemeinderat lagen folgende Bauanträge zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor:
 
a. Bauantrag Errichtung von zwei Dachgaupen am bestehenden Wohnhaus Ahornweg 5, Schiltach, Flst. 2418.
 
b. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Schiltach, Höfleweg 1, Flst. 2213/5.
 
c. Bauantrag auf Neubau eines Doppelcarports in Schiltach, Birkenweg 10, Flst. 2288.
 
d. Bauantrag auf Erstellen einer Interimsküche in Schiltach, Am Hohenstein 113, Flst. 41/3, 174, 175 der Gemarkung Lehengericht.
 
e. Bauantrag auf Erweiterung der Parkflächen in Schiltach, Am Hohenstein, Flst. 1900, 1901 und 1902.
 
Nach Einsichtnahme der Pläne und kurzer Erläuterung durch die Verwaltung wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
3. Instandsetzung der Stützwand zwischen Straße „Vor Kuhbach“ und Kinzig-Vorland
    - Vergabe

 
Stadtbaumeister Roland Griehaber informierte den Gemeinderat darüber, dass die Naturstein-Stützwand zwischen der Straße „Vor Kuhbach“ und dem Kinzigvorland im Bereich des früheren Minigolfplatzes mittels einer Bauwerkssanierung instand gesetzt werden muss. Nach der Kostenberechnung des Ingenieurbüros wurden für diese Arbeiten im Haushaltsplan brutto 149.500 Euro  veranschlagt.
 
In einem 2. Schritt folgt später dann die ebenfalls dringend erforderliche Straßensanierung im dortigen Bereich.
 
Die Arbeiten für die Instandsetzung der Stützwand wurden öffentlich ausgeschrieben, woraufhin drei Angebote eingingen. Günstigste Bieterin war die Firma R. Lach GmbH aus Winden mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 105.791,05 €. Wegen der großen Diskrepanz zur Kostenberechnung des Ingenieurbüros wurde Kontakt mit der Bieterfirma aufgenommen und geprüft, ob das Angebot auch auskömmlich kalkuliert wurde, was sich bestätigt hat.
 
Ohne größere Diskussion vergab der Gemeinderat den Auftrag daher einstimmig an die Firma R. Lach aus Winden.
 
4. Haushalt 2018
    - Zwischenbericht und Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger informierte den Gemeinderat darüber, dass die Arbeiten zur Aufstellung der Jahresrechnung 2017 gezeigt haben, dass es eine deutliche Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung gab. Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt liegt nach dem vorläufigen Stand bei ca. 4,9 Millionen Euro. Geplant war dagegen eine umgekehrte Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 4,2 Millionen Euro. Insgesamt kann im Haushalt mit einem Überschuss in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro gerechnet werden, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wird. Die Rücklage erhöht sich dadurch auf ca. 51,8 Millionen Euro. Ursächlich für die Verbesserung des Rechnungsergebnisses seien vor allem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (plus 9,3 Millionen auf insgesamt 29,3 Millionen Euro), aber auch verschiedene Einsparungen bei den Ausgaben, sowie die Auflösung von 2,0 Millionen Euro Haushaltsresten.
 
Auch für das Jahr 2018 zeichne sich wieder eine positive Entwicklung der Haushaltslage ab. Der Veranlagungsstand der Gewerbesteuereinnahmen liege derzeit bei 23,0 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz von 20 Millionen Euro. Von diesen Mehreinnahmen sei im laufenden Jahr eine zusätzliche Gewerbesteuerumlage in Höhe von ca. 640.000 Euro zu zahlen. Außerdem erhöhen sich im Jahr 2020 wegen der gestiegenen Steuerkraft die Finanzausgleichs- und Kreisumlage. Die Bewirtschaftung des Haushalts erfolgt laut dem Stadtkämmerer im Übrigen mit wenigen Ausnahmen planmäßig.
 
Die vorgesehenen Investitionen können nicht alle wie geplant 2018 umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Erschließung „Vor Leubach“ und die Umgestaltung der Bahnhofstraße, für die wegen der guten Auftragslage der Bauunternehmen gar kein Angebot abgegeben wurde, weshalb die Maßnahme im Herbst 2018 erneut ausgeschrieben werden soll.
 
Soweit im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßige Ausgaben entstehen, seien diese laut Seckinger unabweisbar oder dringend erforderlich, was bisher jedoch nur in geringem Umfang der Fall war. Ohne größere Diskussion genehmigte der Gemeinderat die vom Stadtkämmerer aufgelisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben einstimmig.
 
Die Gemeinderatsmitglieder zeigten sich erfreut über die positive Entwicklung der Jahre 2017 und 2018 und nahmen die Ausführungen von Stadtkämmerer Herbert Seckinger zustimmend zur Kenntnis.
 
5. Annahme von Spenden
 
Nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat über die Annahme von Spenden an die Kommune entscheiden. Seit dem letzten Beschluss sind bei der Stadt Schiltach laut Stadtkämmerer Herbert Seckinger verschiedene Spenden in Höhe von insgesamt 8.594,74 € eingegangen. Der größte Anteil hiervon entfällt auf die Spenden von Museumsbesuchern im Jahr 2017 die insgesamt 5.394,74 € in die aufgestellten Spendenkassen einwarfen. Ansonsten ist der Eintritt in die städtischen Museen frei.
 
Ohne größere Diskussion stimmte der Gemeinderat der Annahme der Spenden einstimmig zu und bedankte sich bei allen Spendern für die Unterstützung.
 
6. Kindergarten „Zachäus“
    - Aktuelle Entwicklung

 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas die Leiterin des evangelischen Kindergartens „Zachäus“ Frau Evelin Tischler sowie die Vertreterin der evangelischen Kirchengemeinde Ute Gebele.
 
Einleitend ging der Vorsitzende auf die überraschend veränderte Nachfrageentwicklung nach Kindergartenplätzen ein. Dies resultiere zum einen aus der veränderten demografischen Entwicklung mit deutlich höheren Kinderzahlen als dies noch vor Jahren prognostiziert war. Zum anderen biete man in Schiltach zwischenzeitlich ein sehr hochwertiges Betreuungsangebot bereits für Kinder ab dem 2. Lebensjahr an, was von den Eltern sehr gerne in Anspruch genommen wird. In diesem Zusammenhang bedankte sich der Vorsitzende für die wertvolle Arbeit, die in den drei örtlichen Kindergärten geleistet werde. In den Dank bezog er nicht nur die Kindergartenleitungen mit deren Teams, sondern auch die Träger evangelische Kirchengemeinde, katholische Kirchengemeinde und Bauernhofkindergarten-Verein ein.
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger erläuterte dem Gemeinderat, dass in der Kindergarten-Bedarfsplanung 2017/18 vorgesehen sei, dass im evangelischen Kindergarten „Zachäus“ eine altersgemischte Kindergarten-Kleingruppe von zehn auf 20 Plätze aufgestockt und eine zusätzliche Krippengruppe mit zehn Plätzen eingerichtet wird.
 
Aufgrund der hohen Nachfrage hat die evangelische Kirchengemeinde inzwischen eine Betriebserlaubnis für die Aufstockung um zehn Kindergartenplätze und eine zusätzliche Krippengruppe mit sieben Plätzen beantragt. Inzwischen wurden kleinere bauliche Maßnahmen durchgeführt, um die Voraussetzung für die Genehmigung zu schaffen (z. B. zusätzliche Fluchttür). Wegen der räumlichen Verhältnisse ist zunächst keine weitere Erhöhung der Platzzahl möglich. Insgesamt stehen dann 117 Plätze (90 Kindergarten- und 27 Krippenplätze) zur Verfügung, die voraussichtlich voll belegt sein werden. Als Dauerlösung ist eine Erweiterung mit neuem Raumkonzept notwendig, die derzeit vom beauftragten Architekturbüro geplant wird.
 
Mit der Erhöhung der Platzzahl ist auch eine Erhöhung des Personalbestands um zwei Stellen notwendig. Außerdem wird die Einrichtung einer ständigen Stellvertretung der Kindergartenleitung empfohlen, die mit einer Höhergruppierung und einer Teilfreistellung von zehn Wochenstunden verbunden wäre, was ebenfalls zusätzlichen Personalbedarf verursacht.
 
In einem Gespräch der Verwaltung mit der Kindergartenleiterin und der Kirchengemeinde wurde die Situation besprochen. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Umsetzung der erhöhten Platzzahl unumgänglich, was in der Bedarfsplanung auch so berücksichtigt ist. Auch die Einrichtung der ständigen Stellvertretung dürfte gerechtfertigt sein, da mit der Erhöhung der Kinderzahl der Verwaltungsaufwand weiter zunimmt. Die Verwaltung schlug daher vor, der ständigen Stellvertretung ab dem nächsten Kindergartenjahr zuzustimmen.
 
Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig und stimmte der Umsetzung der zusätzlichen Kindergarten- und Krippenplätze sowie dem zusätzlichen Personalbedarf zu. Der Einrichtung einer ständigen Stellvertretung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.
 
In diesem Zusammenhang gab Stadtkämmerer Herbert Seckinger die angepassten Kindergarten-Beiträge bekannt, die vom Kindergarten-Kuratorium beschlossen wurden. Sie sind an die landesweiten Empfehlungen angelehnt.
 
7. Bebauungsplan „Grumpenbächle“
    - Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

 
Im Zusammenhang mit der geplanten Betriebserweiterung der Firma VEGA Grieshaber KG muss auch provisorischer Ersatz für die wegfallende Kantine mit Küche geschaffen werden. Der entsprechende Bauantrag wurde dem Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 2 vorgestellt. Auf der Fläche der Interims-Küche entfallen vorübergehend 83 PkW-Stellplätze, für die das Unternehmen eine Übergangslösung westlich der Firma Grieshaber GmbH & Co.KG herstellen möchte, indem 93 geschotterte provisorische Stellplätze gebaut werden.
 
Die beiden betroffenen Grundstücke Flst. 1900 und 1901 der Gemarkung Schiltach gehören den Firmen und sind im Flächennutzungsplan als künftige Gewerbefläche ausgewiesen. Dennoch fordert die Baurechtsbehörde die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die im baurechtlichen Außenbereich entstehenden Parkplätze genehmigen zu können. Das Vorhaben wurde bereits im Vorfeld mit den am meisten betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Insbesondere galt es das Einvernehmen mit den Gewässerbehörden herzustellen, da die Fläche teilweise im Überschwemmungsbereich der Kinzig liegt.
 
Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Aufstellungsbeschluss noch öffentlich bekannt zu machen ist. Derzeit werde ein Planentwurf gefertigt, auf dessen Grundlage noch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt wird.
 
Um das Verfahren auf den Weg zu bringen fasste der Gemeinderat schließlich einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Grumpenbächle“ nach § 2 Abs. 1 BauGB.
 
8. Vermeidung von Plastikmüll
     - Antrag an den Landkreis

 
Schon vor geraumer Zeit hat sich der Schiltacher Gemeinderat mit den mehr und mehr ausufernden Verunreinigungen durch Plastikmüll im Außenbereich befasst. Insbesondere entlang der beiden großen Flussläufe auf Gemarkung Lehengericht werden die Zustände immer kritischer, weil die Säcke teilweise zu früh angeliefert und von Wildtieren aufgerissen werden. Der Plastikmüll verteilt sich daraufhin großflächig und landet zumeist unmittelbar in den Bächen.
 
Bürgermeister Thomas Haas schlug daher vor, einen offiziellen Antrag an den Landkreis zu richten, um zumindest im Außenbereich von der Sackabfuhr auf Gelbe Tonnen umzustellen.
 
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde angeregt, auch im Innenbereich auf Gelbe Tonnen umzustellen, da auch dort regelmäßig enorme Verunreinigungen festgestellt werden müssen, insbesondere weil das Material der Gelben Säcke sehr dünn und daher wenig reißfest sei.
 
Bürgermeister Thomas Haas wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er von Vorbehalten verschiedener Bürgermeister-Kollegen im Kreis gegen die Gelbe Tonne wisse, insbesondere dort wo verdichteteres Wohnen die Regel sei und naturgemäß wenig Platz für eine weitere Abfalltonne vorhanden ist. Wenn aber wenigstens für den Außenbereich eine Tonnen-Lösung gefunden werden könnte, wäre dies sicherlich schon ein enormer Fortschritt. Nach Auffassung eines Gemeinderatsmitglieds sollte es ohnehin mittelfristig das Ziel sein, eine allgemeine Wertstofftonne einzuführen, in die nicht nur Verpackungsmaterial, sondern auch sonstiger Kunststoffabfall und Elektronikschrott und ähnliches eingelegt werden darf.
 
Letztendlich wurde einstimmig beschlossen, an den Landkreis Rottweil den Antrag zu stellen, die bisherige Sackabfuhr des Dualen Systems grundsätzlich auf eine Gelbe Tonne umzustellen. Zumindest im Außenbereich, wo derzeit die Säcke zu Sammelplätzen gebracht werden müssen, sollte im Interesse des Umwelt- und Naturschutzes baldmöglichst auf diese Abholart umgestellt werden.
 
9. Anfragen, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
 
So teilte Bürgermeister Thomas Haas mit, dass er ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums erhalten habe, dass man mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „DSP Innenstadt“ in das Förderprogramm ab dem Jahr 2018 aufgenommen worden sei. Die Förderungshöhe liegt zunächst bei 600.000 Euro. Zusammen mit dem Gemeindeanteil kommt man damit auf ein Maßnahmenpaket von 1 Mio. Euro. Dies sei im Blick auf die wünschenswerten Sanierungsmaßnahmen zwar nur ein überschaubarer Betrag, jedoch profitieren die Bauherren insbesondere auch von den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, was nicht unterschätzt werden sollte.
 
Stadtkämmerer Herbert Seckinger gab darüber hinaus bekannt, dass auch die Förderung für die Einführung des Integrationsmanagements in Schiltach und Schenkenzell zugesagt worden ist. Aus diesem Topf erhalte man 102.000 Euro.
^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
Nach oben