Stadtnachrichten

Archiv 2018

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer


Die Stadt Schiltach erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von
Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Schiltach haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Schiltach personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

In unten zum download bereit gestellten Merkblatt informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Das Merkblatt zum download:
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der
Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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