Stadtnachrichten

Archiv 2018

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2018


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
 
Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
 
2. Bausachen
 
Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag vor auf einen Wohnhausneubau mit Garage in Schiltach, Oberes Bickenmäuerle 13, Flst. 1084/6.
 
Nach Einsichtnahme der Pläne und Erläuterung durch die Verwaltung wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
3. Hochwasseralarm- und Einsatzplan
    - Vorstellung durch das Büro Winkler und Partner

 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas den Dipl. Ing. Armin Binder vom Büro Winkler und Partner, das im Auftrag der Stadt einen Hochwasseralarm- und Einsatzplan gefertigt hat. Er soll den Behörden und Dienststellen im Hochwasserfall ein reibungsloses Zusammenwirken ermöglichen. Gleichzeitig dient er der gemeinsamen Vorbereitung aller Beteiligten auf Hochwasserlagen und als Grundlage für Übungen.
 
Dipl. Ing. Binder stellte dem Gemeinderat Auszüge des Planwerks vor, das auch Hochwasserinformationswege und ein Telefonverzeichnis einschließlich der betroffenen Anlieger beinhaltet. Der eigentliche Alarmplan ist in eine Überwachungsphase und drei Alarmstufen eingeteilt, die ab einem genau definierten Pegelstand in Schenkenzell (Kinzig) und Hinterlehengericht (Schiltach) ausgelöst werden. Für jede Stufe gibt es wiederum einen Einsatzplan, der die jeweils erforderlichen Maßnahmen und die Zuständigkeit definiert. Teil des Planwerks sind darüber hinaus die Hochwassergefahrenkarten mit Überflutungsflächen und Überflutungstiefen sowie Hochwasserrisikobewertungskarten. Als externer Bestandteil ist darüber hinaus der Alarmplan des in Hinterlehengericht gelegenen Werks der Firma BBS GmbH beinhaltet, der im Ernstfall zusätzlich greift.
 
Bürgermeister Thomas Haas bedankte sich beim Referenten für die ausführlichen Erläuterungen und betonte, dass es für die Verantwortlichen bei der Stadt sehr wichtig sei, „dass man weiß, wie man sich korrekt verhalten muss.“
 
Ein Mitglied des Gemeinderats bedauerte die Tatsache, dass man beim LUBW keine Pegelprognosen mehr abrufen kann. Seines Erachtens sollten diese wichtigen Entscheidungshilfen wieder ins Netz gestellt werden, was von Seiten der Stadt angeregt werden könnte. Auch hielt er eine kurzfristigere Aktualisierung der Pegelstände für erstrebenswert, um schneller reagieren zu können. Bedauerlich sei darüber hinaus, dass der Schenkenzeller Kinzig-Pegel vor der Einmündung der Reinerzau liegt, aus welcher jedoch zusätzliche Wassermassen kommen, insbesondere wenn die Talsperre „Kleine Kinzig“ Wasser abgeben muss.
 
Nach ausführlicher Diskussion wurde das Planwerk schließlich zustimmend zur Kenntnis genommen.
 
4. Förderung von Trachten
 
Bürgermeister Thomas Haas erinnerte die Gemeinderäte daran, dass im Haushaltsplan 20.000 Euro ausgewiesen sind, um ca. zehn Frauen- und zehn Männertrachten bei der Trachtenkapelle Lehengericht zu ertüchtigen. Bei der Trachtengruppe Lehengericht sollen es ca. sechs Frauen- und acht Männertrachten sein. Um die Kosten der Anschaffung stemmen zu können, wurden Geldgeber gesucht. So hat die Sparkassenstiftung Wolfach 15.000 Euro gespendet, außerdem wurde auch von Seiten der Klaus Grohe-Stiftung eine Unterstützung in Aussicht gestellt. Die Gesamtkosten ohne die Stickereien am Schurz und Goller der Frauentrachten belaufen sich nach der vorläufigen Angebotsgrundlage brutto auf ca. 52.000 Euro.
 
Ortsvorsteher Thomas Kipp wies darauf hin, dass die Lehengerichter Tracht eine der schönsten Trachten im Kinzigtal sei. Bedauerlicherweise seien jedoch viele Trachtenteile bei den beiden Lehengerichter Vereine abgetragen, abgenutzt oder schlicht zu klein. Deshalb hätten sich die beiden Vereine vorgenommen, Trachten und Trachtenteile nach Originalvorlagen neu zu beschaffen.
 
Im Gemeinderat war man sich darüber einig, dass die Lehengerichter Tracht sehr beeindruckend ist und „locker mit dem Bollenhut mithalten kann.“ Insbesondere durch die Details wie die Stickereien hebt sie sich deutlich von anderen regionalen Trachten ab.
 
Ohne größere Diskussion wurde schließlich einstimmig beschlossen, sich an der Erhaltung dieses Kulturguts „bäuerliche Wäldertracht“ mit der im Haushalt eingestellten Summe von 20.000 Euro zu beteiligen.
 
5. Vorbereitung und Organisation der Bürgermeisterwahl
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt übernahm  Bürgermeisterstellvertreter Michael Buzzi die Sitzungsleitung  infolge der Befangenheit des eigentlichen Vorsitzenden Thomas Haas. Dieser entfernte sich vom Sitzungstisch und nahm weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
 
Buzzi wies darauf hin, dass die Amtszeit des Bürgermeisters am 31. Oktober 2018 abläuft, weshalb rechtzeitig vorher die Bürgermeisterwahl stattfinden muss. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlrechts kommen für die Wahl ausschließlich die Sonntage im August und September 2018 in Frage. Im Blick auf die späten baden-württembergischen Sommerferien bietet sich einer der letzten drei Septembersonntage am ehesten an. Die letzte Bürgermeisterwahl fand am 26. September 2010 statt.
 
Bürgermeister Thomas Haas hat bei der diesjährigen Silvesteransprache bekannt gegeben, dass er sich erneut zur Wahl stellen wird. Er steht daher nicht als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses zur Verfügung, dem die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen. Der Vorsitzende ist daher wie die übrigen Mitglieder des Gemeindewahlausschusses vom Gemeinderat zu wählen.
 
Die Stellenausschreibung hat spätestens zwei Monate vor dem Wahltag im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg zu erfolgen. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach dieser Stellenausschreibung. Üblicherweise wird in die Stellenausschreibung die Information für potenzielle Interessenten aufgenommen, ob sich der derzeitige Stelleninhaber erneut bewirbt oder nicht.
 
Ohne größere Diskussion wurden schließlich einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
 
a. Wahltermin für die diesjährige Bürgermeisterwahl ist der 23. September 2018. Eine eventuell notwendig werdende Neuwahl findet am 7. Oktober 2018 statt.
 
b. Die Stellenausschreibung wird am 13. Juli 2018 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und zusätzlich am 19. Juli 2018 im Amtlichen Nachrichtenblatt veröffentlicht. Bewerbungen können daher frühestens am 14. Juli 2018 beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden. Ende der Bewerbungsfrist ist am 27. August um 18 Uhr. In die Stellenausschreibung wird der Hinweis aufgenommen, dass sich der bisherige Stelleninhaber wieder bewirbt.
 
c. Wenn sich mehrere Kandidaten der Wahl stellen, findet am 7. September 2018 in der Friedrich-Grohe-Halle eine Bewerbervorstellung statt. Tritt nur ein Bewerber an, wird auf die Veranstaltung verzichtet.
 
d. Der Gemeindewahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Bürgermeisterstellvertreter Michael Buzzi (Vorsitzender), Stadtrat Axel Rombach (stellvertretender Vorsitzender), Stadtrat Michael Götz (Beisitzer), Stadträtin Inge Wolber-Berthold (Beisitzerin), Stadtamtsrat Michael Grumbach (stellvertretender Beisitzer und Schriftführer), Verwaltungsfachangestellte Carmen Stegerer (stellvertretende Beisitzerin und stellvertretende Schriftführerin).
 
e. Es werden die gewohnten vier Wahlbezirke und ein Briefwahlbezirk gebildet:
Wahlbezirk 001-01 Rathaus
Wahlbezirk 001-02 Alte Grundschule
Wahlbezirk 001-03 Neue Grundschule
Wahlbezirk 002-01 Lehengericht
Briefwahlbezirk 900-01
 
6. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Aichhalder Mühle“
 
Dieser Tagesordnungspunkt konnte abgesetzt werden, weil man mit der Gemeinde Aichhalden und dem Landratsamt Rottweil übereingekommen ist, das erforderliche Bebauungsplanverfahren für die Erweiterung der „Aichhalder Mühle“ ausschließlich auf die Gemarkung Aichhalden zu begrenzen, nachdem auf Gemarkung Lehengericht keine wesentlichen baulichen Maßnahmen durchgeführt werden.
 
7. Straßenbelag Altstadt
    - Präsentation von Mustersteinen

 
Für diesen Tagesordnungspunkt begab sich der Gemeinderat in das Rathausfoyer, wo Stadtbaumeister Roland Grießhaber verschiedene Mustersteine ausgelegt hatte, die als neues Pflaster für die Schenkenzeller Straße und die Spitalstraße in Frage kommen. Wunsch des Gemeinderats ist es, das häufig beklagte, unebene Altstadtpflaster so zu ersetzen, dass gehbehinderte Menschen besser damit zurechtkommen. Eine Verbesserung kann vermutlich schon dadurch erreicht werden, dass das vorhandene, nur in Split verlegte Pflaster in ein wasserdurchlässiges Betonbett gesetzt wird. Wegen seiner abgerundeten Oberfläche wird es aber auch dann nicht völlig eben sein können, weshalb noch ein gesägter Sandstein und ein Porphyrstein als Alternative vorgestellt wurden. Der gesägte Sandstein schafft die ebenste Oberfläche, eignet sich deswegen aber ausschließlich für ein barrierearmes Band in einer Breite von ca. 1,20 Meter. Bei ihm liegen die Kosten mit rund 240 €/m² doppelt so hoch wie beim Porphyrstein.
 
Der Gemeinderat verständigte sich letztendlich darauf, dass in Höhe des „Jägerhäusles“ eine Testfläche mit dem in Beton gelegten vorhandenen Pflaster, sowie eine Porphyr-Fläche ausgelegt werden. Dazu kommt ein Pflasterband mit dem gesägten Sandstein.
 
Sobald die Musterflächen hergestellt sind, wird sich der Gemeinderat vor Ort darauf verständigen, inwieweit das Altstadtpflaster in den beiden Straßenzügen verändert werden soll.
 
8. Umbau „Hauptstraße 8“
 
Die Räumlichkeiten der ehemaligen Postfiliale im Gebäude Hauptstraße 8 werden zu einer Physiotherapie-Praxis umgebaut. Hierfür sind verschiedene Gewerke ausgeschrieben worden. Stadtbaumeister Roland Grießhaber stellte die Maßnahme vor und gab Erläuterungen zu den Ausschreibungsergebnissen. Einstimmig wurden die Arbeiten schließlich wie folgt vergeben:
 
a. Abbruch- und Rohbauarbeiten
 
Der Umbau des Gebäudeteils umfasst auch einen Anbau nach Süden, in dessen Zuge Abbruch- und Rohbauarbeiten anfallen. Nach der Kostenberechnung wurden für diese Arbeiten brutto 149.000 Euro veranschlagt. Auf die öffentliche Ausschreibung gingen vier Angebote ein, von denen nur drei gewertet werden konnten. Bei einem  Angebot waren zwei Positionen unangemessen niedrig kalkuliert worden, weshalb das Angebot nicht auskömmlich ist. Den Auftrag erhält die Firma Oliver Haas aus Schramberg zum Angebotspreis in Höhe von 128.525,27 €.
 
b. Putz- und Trockenbauarbeiten
 
Für diese Arbeiten wurden nach der Kostenberechnung brutto 69.000 Euro veranschlagt. Auf die öffentliche Ausschreibung gingen zwei Angebote ein. Günstigste Bieterin war die Firma Mauz aus Schiltach mit einer Angebotssumme in Höhe von 64.549,56 €, zu der ihr der Auftrag einstimmig erteilt wurde.
 
c. Dachabdichtungs- und Flaschnerarbeiten
 
Für diese Arbeiten wurden 27.400 Euro veranschlagt. Auf die beschränkte Ausschreibung bei vier Unternehmen gingen nur zwei Angebote ein. Den Auftrag erhielt der günstigere Bieter Axel Vollmer aus Wolfach mit einer Angebotssumme in Höhe von 22.223,39 €.
 
d. Fensterbauarbeiten
 
Im Zuge des Umbaus sollen auch einige Fenster erneuert werden. Außerdem sind teilweise neue Türen erforderlich. Nach der Kostenberechnung wurden für die Arbeiten brutto 23.800 Euro veranschlagt. Günstigste Bieterin war die Firma Moser aus Wolfach mit 28.563,57 €, zu der ihr der Auftrag erteilt wurde.
 
9. Umbau des ehemaligen Bahnhofsgebäudes
    - Vergabe der Arbeiten für die Trennwände, Innentüren und Fensterbänke

 
Auch die Arbeiten für die Trennwände, Innentüren und Fensterbänke im ehemaligen Bahnhofsbetriebsgebäude wurden vom Stadtbauamt beschränkt ausgeschrieben, wobei das planende Architekturbüro 34.004,25 € veranschlagt hatte. Beim Eröffnungstermin lagen drei Angebote vor. Günstigste Bieterin war die Firma Georg Gebele aus Schenkenzell mit 42.534,17 €. Auch dieser Auftrag wurde entsprechend einstimmig erteilt.
 
10. Instandsetzung der Brücke „Vor Hunsel“
      - Vergabe des Ingenieurvertrags

 
Stadtbaumeister Roland Grießhaber stellte dem Gemeinderat das Angebot des Ingenieurbüros Breinlinger für die Betreuung und Planung der Instandsetzungsarbeiten der Brücke „Vor Hunsel“ vor. Das Angebot basiert wie immer auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
 
Ein Gemeinderatsmitglied monierte den Umstand, dass im Angebot ein Umbauzuschlag enthalten ist, der nach den Vorgaben der HOAI nicht zwingend vorgeschrieben ist. Bürgermeister Thomas Haas verwies darauf, dass man tatsächlich auf diesen Zuschlag verzichten könne. Jedoch habe das Ingenieurbüro in der Folge einen Anspruch darauf, dass der Restwert der Brücke bewertet werden und zum Grundbetrag hinzugerechnet werden muss. Eine Ersparnis sei daher hierdurch nicht zu erwarten. In diesem Zusammenhang betonte er zum wiederholten Male, dass die Stadt selbstverständlich mit den Planern über deren Angebote verhandle und stets darauf achte, dass die Grundlagen der HOAI eingehalten werden und kein überteuertes Honorar bezahlt werden muss. Aus diesem Grund habe man den Umbauzuschlag auch akzeptieren können. Ein anderes Gemeinderatsmitglied appellierte an seinen Kollegen, die Honorarverhandlungen Sache der Verwaltung sein zu lassen. Dies sei nicht die Aufgabe des Gemeinderats und außerdem seien die Verhandlungseinzelheiten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
 
Stadtbaumeister Roland Grießhaber rief den Räten in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass die HOAI nicht nur von den Architekten und Ingenieuren geschaffen wurde, sondern ein gemeinsam mit den Vertretern der kommunalen Landesverbände erarbeitetes Werk darstellt, das die Vergabe von Ingenieurverträgen deutlich erleichtere. Die einzige Alternative zu diesem Regelwerk wäre theoretisch die Ausschreibung von Planungsleistungen, was in der Praxis schlicht nicht möglich sei. Wie alle anderen Gemeinden sei man daher in den Zwängen der HOAI, über die man aber eigentlich froh sein müsse, da sie das Vergabewesen von Architekten- und Ingenieurverträgen vereinheitliche und transparent macht.
 
Abschließend wurde der Planungsauftrag mit einer Nein-Stimme und einer Enthaltung an das Ingenieurbüro Breinlinger vergeben.
 
11. Straßenbauarbeiten hinter der früheren Schule in Hinterlehengericht
      - Vergabe des Ingenieurvertrags

 
In dem mit dem Ortschaftsrat Lehengericht abgestimmten Straßenausbauplan für 2018 ist auch die kleine Gemeindestraße hinter der ehemaligen Schule in Hinterlehengericht enthalten, die mit geschätzten Baukosten von 200.000 Euro instandgesetzt werden soll. Auch diesen Planungsauftrag sollte man nach Ansicht von Bürgermeister Thomas Haas in die bewährten Hände des Ingenieurbüros Breinlinger geben, mit dem die Stadt schon seit Jahrzehnten erfolgreich und zur vollsten Zufriedenheit zusammenarbeitet.
 
Der Planungsauftrag wurde schließlich bei einer Enthaltung an das Ingenieurbüro Breinlinger vergeben.
 
12. Besetzung des gemeinsamen Schulausschusses

 
In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Schenkenzell über die Einrichtung und Unterhaltung der gemeinsamen Grundschule Schiltach/Schenkenzell ist geregelt, dass ein Schulausschuss gebildet wird. Dieser berät die Stadt als Schulträger in schulischen Angelegenheiten und berät wichtige Belange vor, die in der Zuständigkeit beider Gemeinderäte liegen. Er setzt sich zusammen aus jeweils drei stimmberechtigten Gemeinderatsmitgliedern aus beiden Gemeinden (inklusive den Bürgermeistern). Außerdem gehören ihm der Schulleiter und der Elternbeiratsvorsitzende als beratende Mitglieder an.
 
Da in nächster Zeit eine erste Sitzung des Schulausschusses stattfinden soll, sollten noch zwei Gemeinderatsmitglieder bestimmt werden, die die Stadt im Ausschuss vertreten.
 
Bei Enthaltungen der jeweils Gewählten wurden die beiden Stadträte Axel Rombach und Michael Buzzi als Vertreter der Stadt Schiltach im Schulausschuss bestimmt.
 
13. Anfragen, Verschiedenes
 
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.
 
So gab Stadtkämmerer Herbert Seckinger bekannt, dass das Landratsamt Rottweil zwischenzeitlich die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2018 bestätigt hat.
 
Außerdem gab Stadtbaumeister Roland Grießhaber bekannt, dass sich im Zuge der Sanierungsarbeiten des Hochbehälters Aichberg ergeben hat, dass die Bodenplatte in einem unhaltbaren Zustand ist und auf jeden Fall erneuert werden muss. Die Mehrkosten in der ersten Kammer dürften bei rund 10.000 Euro liegen. Da zu erwarten ist, dass sich die Bodenplatte der zweiten Kammer im selben Zustand befindet, kommen dort voraussichtlich weitere 10.000 Euro hinzu.
 
Im Zusammenhang mit der Beschaffung des Elektrofahrzeugs für den städtischen Bauhof wurde geprüft, ob der in Aussicht gestellte Landeszuschuss in Höhe von 6.000 Euro abgerufen werden kann. Die genauere Prüfung hat jedoch ergeben, dass diese Zuschüsse nur an Gemeinden in Luftreinhaltungsgebieten gewährt werden.
 
Auf die Nachfrage aus dem Gemeinderat, wann die Hochwassermaßnahmen an der Schiltach fortgeführt werden, teilte Stadtbaumeister Roland Grießhaber mit, dass mit den Arbeiten an der Hochwasserschutzmauer in Höhe des städtischen Bauhofs bereits begonnen wurde. Die Maßnahmen, für die im Gewässer gearbeitet werden muss, können wegen der Schonzeit der Fische erst ab Mai in Angriff genommen werden.
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