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Allgemeine Nutzungsbedingungen für den E-Mail-Dienst SchiltachMail der STADT SCHILTACH
2. Die Anmeldung erfolgt durch die Ãœbersendung des vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Hierauf erhält der Benutzer Zugang zu seinem SchiltachMail-Postfach.
3. Die Mailadresse ist in einer der beispielhaft aufgeführten Formen zu wählen:
klaus.mustermann(at)schiltach.de
klausmustermann(at)schiltach.de
klaus-mustermann(at)schiltach.de
mustermann(at)schiltach.de
kmustermann(at)schiltach.de
In Ausnahmen können auch Spitznamen oder Fantasienamen zugelassen werden. bei Eintragungen die nicht den oben aufgeführten Beispieladressen entsprechen, behält sich der Betreiber von SchiltachMail jedoch das Recht vor, den Zugang, auch ohne vorherige Abmahnung und Ankündigung, zu sperren. Im Falle einer Sperrung stehen dem Nutzer keine Ansprüche gegen den Betreiber von SchiltachMail zu.
2. Die Nutzung der E-Mail-Adresse durch Abrufen und Versenden von Nachrichten erfolgt über einen Zugang und Browser, die der Benutzer selbst bereitzustellen hat, ohne dass die STADT SCHILTACH Kosten an den Benutzer berechnet.
3. Die Speicherkapazität eines FreeMail-Postfaches beträgt maximal 8 Megabyte oder maximal 500 E-Mails. Wird diese Speicherkapazität überschritten, werden keine neuen Nachrichten mehr im Postfach abgelegt, sondern statt dessen mit einer entsprechenden Fehlermeldung versehen an den Absender zurückgesendet. Es wird daher empfohlen, eine entsprechende Pflege des SchiltachMail-Postfaches vorzunehmen.
4. Der Benutzer wird darauf hingewiesen, dass seitens des Betreibers von SchiltachMail eine Ãœberprüfung des Inhalts der empfangenen und gesendeten sowie auf dem Server gespeicherten E-Mails nur auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen stattfindet.
2. Die Kündigung seitens des Betreibers von SchiltachMail erfolgt ohne gesonderte Ankündigung, wenn die Anmeldedaten gegen eine oder mehrere der nachfolgenden Punkte verstoßen:
a) Bei der Anmeldung für ein SchiltachMail-Postfach müssen der vollständige Eigenname und die Anschrift angegeben werden. Es werden keine Spitznamen, Tarnnamen, Abkürzungen und/oder Falschangaben akzeptiert.
b) Die Postanschrift muss in Schiltach oder in einer unmittelbar angrenzenden Stadt oder Gemeinde liegen oder der Nutzer ist ehemaliger Schiltacher.
3. Nach Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung werden die gespeicherten Daten sofort gelöscht.
2. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis ("Kardinalpflichten") handelt, haftet die STADT SCHILTACH nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
3. Die STADT SCHILTACH und der Betreiber von SchiltachMail weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit des SchiltachMail-Dienstes besteht. Sollte das System aus Gründen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, oder aus wartungstechnischen Gründen nicht oder nicht mit dem vollen Leistungsumfang verfügbar sein, so haftet der Betreiber nicht für Schäden oder Folgeschäden, die einem Benutzer daraus entstehen können.
4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen der STADT SCHILTACH verursacht wurden.
5. Die STADT SCHILTACH haftet im übrigen - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nach den Regeln der Gesetze und dieses Vertrages mit der Maßgabe, dass eine Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
6. Jedwede Haftung für unverschuldete behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, zufällige Schäden und höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
a) Die SchiltachMail-Adresse weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu benutzen.
b) Die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten.
c) Die Privatsphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte per E-Mail zu verschicken.
d) Keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können.
2. Der Benutzer verpflichtet sich, im Falle des Missbrauchs die STADT SCHILTACH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen die STADT SCHILTACH wegen der für den Benutzer erbrachten Dienstleistungen geltend gemacht werden können.
3. Der Benutzer verpflichtet sich, seinen Zugang gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte zu schützen. Die STADT SCHILTACH weist an dieser Stelle darauf hin, dass das Passwort nicht weitergegeben werden darf. Der Benutzer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seines SchiltachMail-Postfaches, soweit ihn ein Verschulden trifft.
4. Die Nutzung des SchiltachMail-Postfaches für den Versand von Massen-E-Mails (Spamming), E-Mail-Bombing und jede andere Form von Werbe- oder Marketingbotschaften ist nicht gestattet und verpflichtet den Benutzern zum Ersatz des der STADT SCHILTACH entstandenen Schadens.
5. Bei einem Verstoß des Benutzers gegen die oben aufgeführten Obliegenheiten erfolgt eine unverzügliche Sperrung des Zugangs.
2. Personenbezogene Daten, die der Betreiber von SchiltachMail im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Service- oder Kommunikationsdienstleistungen erhebt, verarbeitet oder nutzt die STADT SCHILTACH bzw. der Betreiber von SchiltachMail nur, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
a)im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen.
b)bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder der obergerichtlichen Rechtsprechung, wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so anzupassen, wie es dem Zweck Vorschrift oder Rechtsprechung entspricht, sofern der Benutzer durch die neue bzw. geänderte Bedingung nicht schlechter steht als nach der ursprünglichen Bedingung.
2. Ändert die STADT SCHILTACH die Nutzungsbedingungen auf der Grundlage des Absatzes 1, kann der Benutzer der Änderung innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen, worauf die STADT SCHILTACH den Benutzer ausdrücklich hinweisen wird. Die STADT SCHILTACH wird den Benutzern weiterhin darauf hinweisen, dass in dem Fall, dass der Benutzer sich nicht fristgerecht anderweitig erklärt, die Änderungen der Nutzungsbedingungen mit Beginn des auf den Fristablauf folgenden Monats gültig werden.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für den E-Mail-Dienst SchiltachMail der STADT SCHILTACH
I. Geltungsbereich
Der Teilnahme am E-Mail-Dienst SchiltachMail der STADT SCHILTACH liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde.II. Anmeldung
1. SchiltachMail ist ein Service für alle Bürger der Stadt Schiltach (derzeitige und ehemalige), Angehörige von Schiltacher Bürgern und Bürger der unmittelbar angrenzenden Städte und Gemeinden.2. Die Anmeldung erfolgt durch die Ãœbersendung des vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Hierauf erhält der Benutzer Zugang zu seinem SchiltachMail-Postfach.
3. Die Mailadresse ist in einer der beispielhaft aufgeführten Formen zu wählen:
klaus.mustermann(at)schiltach.de
klausmustermann(at)schiltach.de
klaus-mustermann(at)schiltach.de
mustermann(at)schiltach.de
kmustermann(at)schiltach.de
In Ausnahmen können auch Spitznamen oder Fantasienamen zugelassen werden. bei Eintragungen die nicht den oben aufgeführten Beispieladressen entsprechen, behält sich der Betreiber von SchiltachMail jedoch das Recht vor, den Zugang, auch ohne vorherige Abmahnung und Ankündigung, zu sperren. Im Falle einer Sperrung stehen dem Nutzer keine Ansprüche gegen den Betreiber von SchiltachMail zu.
III. Gegenstand und Umfang der Serviceleistungen der STADT SCHILTACH
1. Der Betreiber von SchiltachMail richtet für den Benutzer eine persönliche E-Mail-Adresse ein. Für die Vermittlung des Zugangs zum Internet und WWW, die gesonderte Kosten auslösen, ist der Benutzer selbst verantwortlich; sie ist nicht Bestandteil der Leistung der STADT SCHILTACH.2. Die Nutzung der E-Mail-Adresse durch Abrufen und Versenden von Nachrichten erfolgt über einen Zugang und Browser, die der Benutzer selbst bereitzustellen hat, ohne dass die STADT SCHILTACH Kosten an den Benutzer berechnet.
3. Die Speicherkapazität eines FreeMail-Postfaches beträgt maximal 8 Megabyte oder maximal 500 E-Mails. Wird diese Speicherkapazität überschritten, werden keine neuen Nachrichten mehr im Postfach abgelegt, sondern statt dessen mit einer entsprechenden Fehlermeldung versehen an den Absender zurückgesendet. Es wird daher empfohlen, eine entsprechende Pflege des SchiltachMail-Postfaches vorzunehmen.
4. Der Benutzer wird darauf hingewiesen, dass seitens des Betreibers von SchiltachMail eine Ãœberprüfung des Inhalts der empfangenen und gesendeten sowie auf dem Server gespeicherten E-Mails nur auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen stattfindet.
IV. Kündigung / Einstellung der Dienste
1. Der Betreiber von SchiltachMail und der Benutzer sind jeweils berechtigt, das Nutzungsverhältnis zu kündigen. Die Kündigung kann auch durch Löschung des Postfaches erfolgen, die jedoch vom Betreiber von SchiltachMail durch E-Mail an das Postfach des Benutzers mit einer Frist von 6 Wochen anzukündigen ist.2. Die Kündigung seitens des Betreibers von SchiltachMail erfolgt ohne gesonderte Ankündigung, wenn die Anmeldedaten gegen eine oder mehrere der nachfolgenden Punkte verstoßen:
a) Bei der Anmeldung für ein SchiltachMail-Postfach müssen der vollständige Eigenname und die Anschrift angegeben werden. Es werden keine Spitznamen, Tarnnamen, Abkürzungen und/oder Falschangaben akzeptiert.
b) Die Postanschrift muss in Schiltach oder in einer unmittelbar angrenzenden Stadt oder Gemeinde liegen oder der Nutzer ist ehemaliger Schiltacher.
3. Nach Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung werden die gespeicherten Daten sofort gelöscht.
V. Gewähr, Haftung
1. Auf den Transport von Daten über das Internet oder das WWW hat der Betreiber von SchiltachMail keinen Einfluss. Der Betreiber von SchiltachMail übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen, soweit bei der Nachrichtenübermittlung außerhalb der Servers von SchiltachMail ein Fehler auftritt.2. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis ("Kardinalpflichten") handelt, haftet die STADT SCHILTACH nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
3. Die STADT SCHILTACH und der Betreiber von SchiltachMail weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit des SchiltachMail-Dienstes besteht. Sollte das System aus Gründen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, oder aus wartungstechnischen Gründen nicht oder nicht mit dem vollen Leistungsumfang verfügbar sein, so haftet der Betreiber nicht für Schäden oder Folgeschäden, die einem Benutzer daraus entstehen können.
4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen der STADT SCHILTACH verursacht wurden.
5. Die STADT SCHILTACH haftet im übrigen - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nach den Regeln der Gesetze und dieses Vertrages mit der Maßgabe, dass eine Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
6. Jedwede Haftung für unverschuldete behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, zufällige Schäden und höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
VI. Pflichten des Benutzers
1. Der Benutzer stellt sicher, dass er bei der Nutzung des Services nicht gegen eine geltende Rechtsvorschrift verstößt. Insbesondere verpflichtet sich der Benutzer:a) Die SchiltachMail-Adresse weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu benutzen.
b) Die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten.
c) Die Privatsphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte per E-Mail zu verschicken.
d) Keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können.
2. Der Benutzer verpflichtet sich, im Falle des Missbrauchs die STADT SCHILTACH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen die STADT SCHILTACH wegen der für den Benutzer erbrachten Dienstleistungen geltend gemacht werden können.
3. Der Benutzer verpflichtet sich, seinen Zugang gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte zu schützen. Die STADT SCHILTACH weist an dieser Stelle darauf hin, dass das Passwort nicht weitergegeben werden darf. Der Benutzer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seines SchiltachMail-Postfaches, soweit ihn ein Verschulden trifft.
4. Die Nutzung des SchiltachMail-Postfaches für den Versand von Massen-E-Mails (Spamming), E-Mail-Bombing und jede andere Form von Werbe- oder Marketingbotschaften ist nicht gestattet und verpflichtet den Benutzern zum Ersatz des der STADT SCHILTACH entstandenen Schadens.
5. Bei einem Verstoß des Benutzers gegen die oben aufgeführten Obliegenheiten erfolgt eine unverzügliche Sperrung des Zugangs.
VII. Datenschutz
1. Die STADT SCHILTACH und der Betreiber von SchiltachMail verpflichten sich, über alle bekannt werdenden Geheimnisse des Benutzers strengstes Stillschweigen zu bewahren.2. Personenbezogene Daten, die der Betreiber von SchiltachMail im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der Service- oder Kommunikationsdienstleistungen erhebt, verarbeitet oder nutzt die STADT SCHILTACH bzw. der Betreiber von SchiltachMail nur, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
VIII. Änderung der Nutzungsbedingungen
1. Die STADT SCHILTACH ist berechtigt,a)im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen.
b)bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder der obergerichtlichen Rechtsprechung, wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so anzupassen, wie es dem Zweck Vorschrift oder Rechtsprechung entspricht, sofern der Benutzer durch die neue bzw. geänderte Bedingung nicht schlechter steht als nach der ursprünglichen Bedingung.
2. Ändert die STADT SCHILTACH die Nutzungsbedingungen auf der Grundlage des Absatzes 1, kann der Benutzer der Änderung innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen, worauf die STADT SCHILTACH den Benutzer ausdrücklich hinweisen wird. Die STADT SCHILTACH wird den Benutzern weiterhin darauf hinweisen, dass in dem Fall, dass der Benutzer sich nicht fristgerecht anderweitig erklärt, die Änderungen der Nutzungsbedingungen mit Beginn des auf den Fristablauf folgenden Monats gültig werden.