Lebenslage

Realschule

Die Realschule vermittelt vorrangig eine erweiterte allgemeine, aber auch eine grundlegende Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert.

Sie schafft die Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, vor allem berufsbezogene schulische Bildungsgänge.

Die Realschule führt nach sechs Jahren zum Realschulabschluss, bietet aber auch die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 zu erwerben.

Der erfolgreich abgelegte Hauptschulabschluss nach Klasse 9 berechtigt

  • zum Beginn einer Berufsausbildung im dualen System (Berufsschule und Betrieb) oder an einer Berufsfachschule
  • im Anschluss an eine Berufsausbildung im dualen System zum Besuch einer Fachschule
  • zum Beginn einer schulischen Berufsausbildung ( z. B. im Bereich Kinder- oder Altenpflegehilfe),
  • zum Besuch der zweijährigen Berufsfachschule oder
  • ohne Ausbildungsvertrag zum Wechsel in die berufsvorbereitenden Bildungsgänge,
  • zum Besuch der Klasse 10 der Realschule, sofern die entsprechenden Notenvoraussetzungen vorliegen,
  • zum Besuch der Klasse 10 der Gemeinschaftsschule
  • zum Besuch der Klasse 10 der Werkrealschule .

Der erfolgreich abgelegte Realschulabschluss nach Klasse 10 berechtigt

  • zum Beginn einer Berufsausbildung im dualen System (Berufsschule und Betrieb),
  • zum Besuch einer ein- oder mehrjährigen Berufsfachschule,
  • zum Besuch eines ein- oder mehrjährigen Berufskollegs,
  • im Anschluss an eine Berufsausbildung im dualen System zum Besuch einer Fachschule oder der Berufsoberschule,
  • zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder zum Besuch der Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule, sofern die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen vorliegen.

Darüber hinaus erhöht ein Realschulabschluss die Chancen auf einen Platz in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Hinweis: Sollte sich herausstellen, dass die Realschule nicht die geeignete Schulart für Ihr Kind ist, gibt es die Möglichkeit, in eine andere Schulart zu wechseln.

Übergeordnete Lebenslage: Schulpflicht und Schularten
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