TOP 1
Bebauungsplan "Grumpenbächle"
- Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung des Entwurfs durch die kommunalPLAN GMBH
- Beschluss über die Durchführung der Offenlage (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)