Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 6. März 2024
1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
Bürgermeister Thomas Haas berichtete den Gemeinderatsmitgliedern aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.
2. Bausachen
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Beratungsgegenstände.
3. Bebauungsplan „Seileracker“, ehemals „Sondergebiet Hotel“, Gemarkung Schiltach
Bei diesem Tagesordnungspunkt war Stadtrat Armin Zwick befangen. Er rückte vom Sitzungstisch ab und nahm weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung teil.
Bürgermeister Thomas Haas begrüßte Diplomingenieur Tristan Laubenstein vom Büro Fritz & Grossman aus Balingen, das im Auftrag der Stadt den Bebauungsplan zur Realisierung eines Hotels an der Schenkenzeller Straße im Gewann „Seileracker“ erarbeitet. Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung ist, am gewählten Standort ein Hotel zur Unterbringung von Geschäftskunden der größeren ortsansässigen Betriebe sowie Wohnungen zur temporären oder dauerhaften Nutzung zu realisieren. Geplant ist ein Gebäude mit maximal vier Vollgeschossen, welches sich den topografischen Gegebenheiten anpasst. Zudem sind entlang der Schenkenzeller Straße überdachte Stellplätze vorgesehen, sodass Aufenthaltsräume mit begrünten Vorflächen im darüber liegenden Erdgeschoss entstehen können. Eine Wohnnutzung ist westlich des Hotels zu realisieren oder in das Gesamtkonzept der Hotelanlage zu integrieren.
Nachdem der Bebauungsplanentwurf am 23. November 2022 im Gemeinderat gebilligt wurde, fand vom 16. Dezember 2022 bis 27. Januar 2023 eine Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Diplomingenieur Laubenstein trug dem Gemeinderat vor, welche Einwendungen oder Anregungen hierbei eingegangen sind. So hat die Höhere Forstbehörde im Regierungspräsidium Freiburg auf Grundstücken südlich des Plangebiets die Waldeigenschaft im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz festgestellt. Damit ist mit dem geplanten Baufenster ein Waldabstand von 30 m einzuhalten. Im aktualisierten Entwurf wurde im Südwesten des Plangebiets daher das Baufenster entsprechend zurückgenommen und die nicht überbaubare Maßnahmefläche vergrößert. Der Bereich des Waldabstandes ist niederwaldig zu bewirtschaften, womit sich die höhere Forstbehörde einverstanden erklärt hat.
Das Landratsamt Rottweil hat ergänzend die Hinweise zur Beleuchtung und zum Bau des Objekts im Blick auf den Lebensraum für Reptilien und Fledermäuse gefordert, die das Ingenieurbüro in den Maßnahmenblättern entsprechend ergänzt hat.
Die Entwässerung darf nicht im Mischsystem erfolgen. Sofern eine Versickerung nicht möglich sein sollte, muss geprüft werden, ob unverschmutztes Niederschlagswasser in den naheliegenden, teilweise verdolten Gründlebach abgeleitet und die Entwässerung somit im Trendsystem realisiert werden kann. Die Entwässerung ist daher im Wasserrechtsantrag darzustellen, zu beschreiben und rechnerisch nachzuweisen. Auch diesbezüglich wurden die planungsrechtlichen Festsetzungen entsprechend angepasst.
Das Landratsamt hat außerdem angeregt, für das Plangebiet eine verträgliche Nutzungsart festzusetzen und erheblich störende Nutzungen auszuschließen. Auch dies wurde entsprechend umgesetzt. Zwischenzeitlich sind nicht nur ein Hotelgebäude, sondern ebenso eine dauerhafte und temporäre Wohnnutzung als zulässig erklärt worden. Folglich wurde die Zweckbestimmung „Hotel“ in „Fremdenbeherbung und Wohnen“ geändert. Aus diesem Grund soll auch die Umbenennung von „Sondergebiet Hotel“ in „Bebauungsplan Seileracker“ erfolgen. Die Außengastronomie und andere Außenanlagen, die zu erheblichen Lärmemissionen führen können, werden ausgeschlossen. Aufgrund der Ergebnisse aus der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros ISIS wurden in den Bebauungsplan außerdem passive Schallschutzmaßnahmen aufgenommen und im zeichnerischen Teil dargestellt. Demnach sollen an den Fassaden für schutzbedürftige Räume schalldämmende, Fenster unabhängige Lüftungseinrichtungen oder der Einsatz von kontrollierten Belüftungen mit Wärmerückgewinnung vorgesehen werden.
Das Überlandwerk Mittelbaden hat darauf hingewiesen, dass die bestehende Niederspannungsfreileitung abgebaut werden muss. Somit entstehen große Netzumbaumaßnahmen. Es wurde darum gebeten, für die elektrische Versorgung des Hotels im Bebauungsplan eine Fläche für die Umspannstation auszuweisen. Der Standort sollte im östlichen Bereich der Schenkenzeller Straße sein, was vom Planungsbüro in dem Bebauungsplanentwurf aufgenommen wurde.
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde beklagt, dass sie Zufahrtstraße zu eng für ein vermehrtes Verkehrsaufkommen sei. Es wurden Behinderungen durch Autos und Anlieferverkehr für den Stadtbus sowie den Winterdienst befürchtet. Diplomingenieur Laubenstein wies jedoch darauf hin, dass die Schenkenzeller Straße mit einer Breite von 5,50 m ausreichend dimensioniert sei für einen Begegnungsverkehr. Sollten dennoch verkehrsrechtliche Anordnungen oder eine Änderung der Verkehrsführung erforderlich sein, werden diese zu gegebener Zeit mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Beklagt wurde auch ein Verbau des bisherigen Blickes ins „Städtle“ bei der geplanten Höhe des Neubaus. Außerdem füge sich das geplante Bauvorhaben nicht in die durch Einfamilienhäuser geprägte Umgebung ein und stelle aus Sicht der Anlieger einen Fremdkörper dar.
Dem hielt das Ingenieurbüro entgegen, dass aus städtebaulicher Sicht der Bau eines viergeschossigen Hotels an dem gewählten Standort in Hanglage vorstellbar sei. Die bestehende Wohnbebauung befindet sich westlich und östlich des Gebiets, sodass die höchste Gebäudefassade auf die Bundesstraße B 294 und den weiter nördlich gelegenen Parkplatz und somit nicht auf die bestehende Wohnbebauung ausgerichtet sein wird. Die Suche nach einem alternativen Standort war aufgrund der beengten Verhältnisse und der topografischen Gegebenheiten in Schiltach nicht erfolgreich.
Auch bezüglich der befürchteten Lärmbelästigung durch an- und abreisende Gäste rund um die Uhr soll beim konkreten Bauprojekt reagiert werden. So wird die An- und Abreisezeit automatisiert gestaltet und auf den Zeitraum, von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr beschränkt. Die Anlieferung darf voraussichtlich bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Eine Außengastronomie wurde ausgeschlossen.
Auch der Einwand, dass sich auf dem Grundstück seltene Zauneidechsen sowie Fledermäuse und Blindschleichen befänden, wurde durch die artenschutzrechtliche Untersuchung über eine Vegetationsperiode hinweg entkräftet. Bei der Fledermauserfassung ergaben sich keine Hinweise auf Quartiere im Umfeld des Plangebiets. Ein Vorkommen der Zauneidechse im Plangebiete wurde ebenfalls nicht nachgewiesen, stattdessen wurde die ähnlich aussehende Waldeidechse gesichtet. Für sie und die vorhandenen Blindschleichen wird ein Ausgleich geschaffen.
In der Gemeinderatsberatung wurde noch danach gefragt, wie das Parken für die Hotelgäste geregelt sein wird. Diplomingenieur Laugenstein wies darauf hin, dass dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von der Baurechtsbehörde geprüft wird, wie dies nach der Landesbauordnung vorgesehen ist. Geplant ist eine Tiefgarage unter dem Hotel, in der die Hotelgäste ihre Fahrzeuge abstellen können.
Nach der Aussprache fasste der Gemeinderat schließlich folgenden einstimmigen Beschluss:
a. Der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde wie vom Ingenieurbüro vorgetragen zugestimmt.
b. Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel“ aufgrund der Änderung der Zweckbestimmung in Bebauungsplan „Seileracker“ umzubenennen.
c. Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes „Seileracker“ in Plan und Text mit Begründung, dem Umweltbeitrag, der schalltechnischen Untersuchung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde gebilligt.
d. Der vorgelegte Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text wurde ebenfalls gebilligt.
e. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen und wegen der Änderung der Grundzüge der Planung eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
4. Feuerwehr
- Beschaffung Abrollbehälter Notstrom, Mehrkosten
Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass im September 2022 der zweite Abrollbehälter für das neue Wechselladerfahrzeug der Feuerwehr ausgeschrieben wurde. Es handelt sich um einen „Abrollbehälter Notstrom“. Für den Ausbau ist lediglich ein Angebot der Firma Dicosy GmbH Ettenheim über 188.533,03 € eingegangen, auf dessen Grundlage ihr der Auftrag erteilt wurde. Für die feuerwehrtechnische Beladung ist kein Angebot eingegangen, weshalb dieses Los noch einmal beschränkt ausgeschrieben werden soll.
Bei der erforderlichen Baubesprechung mit der Firma Dicosy wurden wie üblich die Detailfragen geklärt und erforderliche Anpassung vorgenommen. Teilweise sollen angebotene Leistungen entfallen und teilweise zusätzliche Leistungen erbracht werden, die beim Baugespräch für erforderlich erachtet wurden. Die entsprechende Verrechnung ergab Mehrkosten in Höhe von 13.328 €, denen der Gemeinderat einstimmig zustimmte.
In diesem Zusammenhang wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass im Haushaltsplan 2024 Mittel für die Beschaffung neuer Pressluftatmer als Atemschutz eingestellt sind. Die erforderliche Beschaffung wurde von der zentralen Feuerwehrwerkstatt des Landkreises für mehrere Gemeinden als Sammelbestellung ausgeschrieben und ergab für Schiltach einen Beschaffungspreis in Höhe von 30.588,74 €.
Um die Sammelbestellung zeitlich nicht zu blockieren, stimmte der Gemeinderat der Auftragsvergabe einstimmig zu, auch wenn der Haushaltsplan erst unter Tagesordnungspunkt 6 verabschiedet werden soll.
5. Bachstraße 4
- Ausstattung der Räume
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas die städtische Immobilienverwalterin Lisa Willmann, die in Gesprächen mit der Stadt- und Feuerwehrkapelle Schiltach, der Volkshochschule und der Musikschul-Außenstelle abgeklärt hat, welche Ausstattungsgegenstände noch für die vereins- und öffentliche Nutzung im Dachgeschoss der ehemaligen Grundschule Bachstraße 4 beschafft werden müssen. Die entsprechende Auflistung war den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden. So sollen die Schulungsräume mit Präsentations-Displays ausgestattet werden. Außerdem werden verschiedene Schränke und weitere Tische und Stühle benötigt. Hierfür fällt ein Aufwand in Höhe von rund 42.000 € an. Für das Probelokal der Stadt- und Feuerwehrkapelle sollen Ausstattungsgegenstände für rund 27.000 € beschafft werden.
Nach der Beratung stimmte der Gemeinderat der entsprechenden Beschaffung einstimmig zu. Der von der Musikschule gewünschte Flügel soll jedoch nicht gekauft werden, weil man den Preis im Verhältnis zur seltenen Nutzung als unverhältnismäßig sah. Außerdem würde das Instrument sehr viel Platz wegnehmen. Stattdessen soll nach einer modernen, elektronischen Ersatzlösung mit Anschlagsdynamik gesucht werden, die auch für jüngere Musikschüler geeignet ist.
6. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024
- Verabschiedung
In der letzten Gemeinderatssitzung war der Haushaltsplanentwurf von Kämmerer Herbert Seckinger eingebracht worden. Zwischenzeitlich wurde er vom Finanzausschuss eingehend vorberaten. Aus dieser Beratung ergaben sich einige Änderungen des Haushaltsplans, die der Stadtkämmerer dem Gemeinderat erläuterte. Sie bedeuten im Ergebnishaushalt einen Mehraufwand von 81.000 €. Im Finanzhaushalt ergibt sich durch einen Landeszuschuss für den Breitbandausbau im Bereich „Hinterer Erdlinsbach“ eine Mehreinnahme von 50.500 € und wegen verschiedener neu vorgesehener Investitionen Mehrauszahlungen in Höhe von 359.000 €.
Ohne größere Diskussion schloss sich der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses an und verabschiedete den Haushaltsplan 2024 wie vorgetragen einstimmig.
7. Wirtschaftsplan 2024 der Stadtwerke Schiltach
- Verabschiedung
Auch der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Schiltach für 2024 wurde in der letzten Gemeinderatssitzung eingebracht und den Gemeinderäten erläutert. Die ausführliche Beratung im Finanzausschuss ergab keine Neuerungen, weshalb auch dieses Zahlenwerk vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet wurde.
8. Anfragen, Verschiedenes
Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.