Nachricht aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 31.10.2023


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.

2. 3. Flächennutzungsplanänderung der VG Schiltach-Schenkenzell im Bereich „Vor Leubach“, Schiltach

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas Diplom Ingenieur Gebhard Gfrörer vom gleichnamigen Planungsbüro, das für die Verwaltungsgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell die 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans betreut. Bei diesem Änderungsverfahren ging es ursprünglich um das Gebiet „Vor Leubach“ in Schiltach und „Winterhalde“ in Schenkenzell. Schon in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2011 wurde von den betroffenen Fachbehörden deutlich gemacht, dass man eine Ausweisung der künftigen Wohnbaufläche „Winterhalde“ sehr kritisch sieht. Es handle sich um eine von der eigentlichen Ortslage Schenkenzells abgesetzte und topografisch schwierige Fläche im Außenbereich von Schenkenzell, die aus raumordnerischer Sicht nur dann für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden sollte, wenn es hierzu nachweislich keine günstigere Alternative gibt. Da solche jedoch in der eigentlichen Ortslage vorhanden seien, wurde unter Hinweis auf eine möglichst bestandsorientierte sowie flächen- und freiraumschonende Siedlungsentwicklung signalisiert, dass zum damaligen Zeitpunkt wohl keine Genehmigung für dieses Baugebiet in Aussicht gestellt werden könne.

Bezüglich des Bereichs „Vor Leubach“ wurde ebenfalls schon sehr früh dargelegt, dass reines Wohnbaugelände aufgrund der Vorbelastung durch die darunter gelegenen Industriebetriebe nicht in Frage komme. Man habe daher umschwenken müssen auf gewerbliche Bauflächen und gemischte Bauflächen, die ebenfalls zu 50% der Unterbringung von Gewerbebetrieben dienen und maximal zu 50% Wohngebäude beinhalten dürfen.

Gfrörer stellte dem Gemeinderat die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Einwände vor und machte jeweils Abwägungsvorschläge, ob man ihnen folge oder aufgrund der Gewichtung anderer öffentlicher Belange bei der ursprünglichen Planung bleiben wolle.

Den entsprechenden Vorschlägen des Planers wurde jeweils einstimmig zugestimmt. Gleichzeitig verständigte man sich darauf, für den Planbereich die neue Nutzungsform „urbanes Gebiet“ vorzusehen. Da es sich bei der Flächennutzungsplanung nur um die vorbereitende Bauleitplanung handelt und unter TOP 3 mit dem Bebauungsplanentwurf die verbindliche Bauleitplanung beraten werden soll, werde Gfrörer unter dem nächsten Tagesordnungspunkt näher auf die Einzelheiten hierzu eingehen. Der Flächennutzungsplan müsse parallel zur Bebauungsplanung geändert werden, weil dort noch eine gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist.

Der Planer riet dazu, die parallelen Planungsverfahren zügig voran zu treiben, da der Gesetzgeber immer höhere Hürden für die bauliche Entwicklung von Gemeinden aufbaue und die Kommunen dadurch erheblich in ihrer städtebaulichen Entwicklung einschränkt. Mit einem urbanen Gebiet sei man jedoch auf einem guten Weg, zumal dort im Gegensatz zu einem Mischgebiet keine strenge Aufteilung von 50% Gewerbe und 50% Wohnen nachzuweisen sei.

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde betont, dass man in der Vergangenheit sehr viel unternommen habe, um zunächst vorhandene Baulücken zu schließen, bevor man neue Wohnbauflächen ausweist. So wurde eine „Bauplatzbörse“ eingerichtet, die mittlerweile abgearbeitet ist. Die zur Verfügung gestellten privaten Bauplätze seien mittlerweile nahezu alle bebaut worden. Aus diesem Grund sollte man nun zügig neue Wohnbauflächen ausweisen, um der Nachfrage nach Bauplätzen gerecht werden zu können. Wichtig sei es dem Gemeinderat, dass so verdichtet wie möglich gebaut wird, um schonend mit dem raren Gut „Bauland“ umzugehen. So sei dringend auch Geschoßwohnungsbau in Form von Mehrfamilienhäusern vorzusehen. Außerdem sollte man sich auch mit dem sozialen Wohnungsbau auseinandersetzen.

Insgesamt wurde abschließend einstimmig beschlossen, die Berücksichtigung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gemäß Empfehlung der Verwaltung und des Planers zu beschließen. Der Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung und zeichnerischem Teil wurde gebilligt und dem gemeinsamen Ausschuss wurde empfohlen, auf dieser Grundlage nun eine Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung anzustoßen.

3. Bebauungsplan „Vor Leubach“ in Schiltach

Nachdem mit dem unter TOP 2 gefassten Beschluss der Weg für die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich „Vor Leubach“ geebnet wurde, sollte auch diese Planung laut Gfrörer zügig weiterbetrieben werden. Er rief dem Gemeinderat den bisherigen Planungsstand in Erinnerung, der – wie schon unter TOP 2 berichtet – von einem Gewerbegebiet und einem Mischgebiet als Puffer zu der vorhandenen Wohnbebauung „Am Hutschberg“ ausging. Stattdessen soll nun ein „urbanes Gebiet“ entstehen, das als relativ neues Planungsinstrument in die Baunutzungsverordnung aufgenommen worden ist. Es habe den Vorteil, dass man keine gleichgewichtige Durchmischung von Wohnen und Gewerbe nachweisen müsse. Im südlichen Bereich soll eine kleinere Fläche für ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ ausgewiesen werden. Es dient als Puffer zwischen den vorhandenen Gewerbebetrieben „Am Hohenstein“ und der neu entstehenden Bebauung „Vor Leubach“, ohne dass es für die bestehenden Gewerbebetriebe Folgen im Blick auf immissionsrechtliche Vorgaben habe.

Auch für den Bebauungsplan „Vor Leubach“ wurde seinerzeit (2015) eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Insgesamt haben 22 Behörden die Gelegenheit zur Stellungnahme wahrgenommen. Von Seiten der Öffentlichkeit nahmen vier Bürger ihr Recht zur Stellungnahme wahr.

Gfrörer ging auf alle Anregungen und Einwände ein und machte ebenfalls Abwägungsvorschläge, wobei sich vieles zwischenzeitlich erledigt habe, weil man sich nunmehr auf ein „urbanes Gebiet“ verständigt hat.

Im Rahmen der Beratung sollten laut Gfrörer auch die Regelquerschnitte für die Straßen festgelegt werden. Insgesamt handelt es sich um drei Stränge, die gesondert betrachtet werden sollten. Eventuell könnten im östlichen Bereich noch eine zusätzliche Stichstraße vorgesehen werden, worüber ebenfalls noch in dieser Sitzung zu befinden sei. Die Planer schlugen für die nördliche Straße eine Fahrbahnbreite von 5,80 m und einen Gehweg von 2,10 m vor. Von Seiten der Verwaltung wurde zur Diskussion gestellt, ob man nicht auch mit einem Gehweg von 1,50 m auskomme. Dies wäre wesentlich geländeschonender und man hätte deutlich reduzierte Böschungen. Auch bei einer Breite von 1,50 m sei ein Begegnungsverkehr eines Kinderwagens mit einem Fußgänger problemlos möglich. In der Diskussion wurde auch darüber beraten, ob nicht ganz auf einen Gehweg verzichtet werden könnte, um Autofahrer und Fußgänger zu gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer zu machen. Dies setze das Anordnen eines „verkehrsberuhigten Bereichs“ voraus – so Gfrörer – was wiederum zur Folge hätte, das nur auf markierten Flächen geparkt werden dürfte. Der Gemeinderat verständigte sich darauf, dass dies nicht gewollt sei und man eher an einen 30 km/h-Bereich denke. Stadtbaumeister Grieshaber schlug zudem vor, dass der Gehweg lediglich mit einem 4 cm hohen Bordstein von der Fahrbahn abgegrenzt wird, um ihn bei Bedarf überfahren zu können. Ein gewisser Anschlag sei jedoch erforderlich, um eine Führung für das Oberflächenwasser von der Straße zu bekommen. Mit acht Ja- und zwei Nein-Stimmen verständigte sich der Gemeinderat auf den Vorschlag der Verwaltung, so dass nun eine 5,80 m breite Fahrbahn und ein 1,50 m breiter Gehweg im Bereich des nördlichen Straßenstrangs vorgesehen wird. Die südlichere Straße liegt auf der Trasse des vorhandenen „Vor Leubach-Wegs“, auf dem auch der neue Geh- und Radweg zwischen Schiltach und Halbmeil verlaufen soll. Einstimmig kam man daher überein, hier eine 5,80 m breite Fahrbahn und einen 3 m breiten Geh- und Radweg vorzusehen.

Beim dritten und eventuellen vierten Straßenstrang handelt es sich um relativ kurze Stichwege, wo laut einstimmigen Beschluss auf einen Gehweg verzichtet werden soll.

In der Beratung kam man überein, auf den südöstlichen Stichweg verzichten, da er nicht unbedingt erforderlich sei, um die angrenzenden Flächen zu erschließen. Dies sei auch durch private Zufahrten zu entsprechenden Tiefgaragen möglich. Sollte sich später bei konkreten Grundstücksverhandlungen zeigen, dass doch ein öffentlicher Weg gewünscht wird, sei dies jederzeit durch eine einfache Bebauungsplanänderung möglich.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat informierte der Planer darüber, dass für das Baugebiet ein Trennsystem für die Abwasserbeseitigung vorgesehen wird. Dies bedeute, dass das anfallende Dachflächenwasser über eine gesondert verlegte Leitung unter der Bahn hindurch zur Kinzig hin abgeleitet wird.

Ein Gemeinderatsmitglied regte zudem die Prüfung für ein Nahwärmekonzept an. Bürgermeister Thomas Haas und Diplom Ingenieur Gfrörer vertraten hierzu allerdings die Ansicht, dass das Gebiet hierfür deutlich zu klein sei. Durch die hervorragende Lage am Südhang und die heutigen Anforderungen an das Dämm-Material von Wohngebäuden hätten die Bauherren nur noch sehr wenig zusätzlichen Heizungsbedarf, was jederzeit mit einer Wärmepumpe oder durch Geothermie abgedeckt werden könnte. Zusätzliche Abnehmer für die Wärme außerhalb des Neubaugebiets seien nicht ersichtlich, weshalb ein Nahwärme-Versorgungssystem wirtschaftlich keinen Sinn mache. Gfrörer sicherte jedoch zu, diese Frage noch einmal näher zu beleuchten, um konkrete Aussagen dazu machen zu können.

Abschließend wurde einstimmig folgender Beschluss zum Baugebiet „Vor Leubach“ gefasst:

a.       Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen.

b.       Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen mit den vorgestellten Änderungen wird vom Gemeinderat gebilligt.

c.       Die geänderten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit den vorgestellten Änderungen werden vom Gemeinderat ebenfalls gebilligt.

d.       Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt.

4. Bausachen

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

5. Integrationsmanagement
    - Bericht

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Haas die beiden Integrationsmanagerinnen Corinna Bühler und Claudia Buchholz, die sich gemeinsam um die Integration der Asyl- und Schutzsuchenden sowie um die Ukraine-Flüchtlinge in Schiltach und Schenkenzell bemühen. Beide sind seit 5 bzw. 6 Jahren für die beiden Kommunen tätig und erläuterten dem Gemeinderat, mit welchen Schwierigkeiten sie regelmäßig konfrontiert seien, auch wenn man durchaus auf sehr gelungene Integrationserfolge zurückblicken dürfe. Die Flüchtlinge kämen aber teilweise aus völlig anderen Kulturen, die mit den üblichen Gepflogenheiten in Deutschland naturgemäß nicht vertraut sind. In Schiltach werden insgesamt 127 Personen betreut. Nach einer neuen Verwaltungsvorschrift sollen aus Sicht des Landes eigentlich nur 58 von ihnen betreut werden, weil die Flüchtlinge nach einem Aufenthalt von drei Jahren grundsätzlich als integriert gelten und keinen Betreuungsbedarf mehr hätten. Aus der Erfahrung der Integrationsmanagerinnen heraus, gehe dies jedoch völlig an der Realität vorbei. Teilweise handle es sich um Menschen, die des Lesens und Schreibens nicht mächtig seien und daher auch nach drei Jahren noch völlig überfordert seien, selbständig Anträge bei deutschen Behörden zu stellen oder mit dem Jobcenter zu kommunizieren.

Mit der Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen sei man für den Bereich Schiltach absolut im „Soll“ und liege deutlich über der Quote, die vom Landkreis vorgegeben ist. Anders verhalte es sich bei den Asyl- und Schutzsuchenden aus anderen Ländern. Hier müsse man auch immer wieder feststellen, dass Einzelne weggezogen seien, ohne dass man das neue Ziel kenne. Dennoch müsse man die entsprechende Wohnung ein halbes Jahr lang für sie freihalten, falls sie wieder zurückkehren. So müsse man derzeit 43 Asylbewerber in Schiltach unterbringen. 28 Personen sind jedoch nur vor Ort, weshalb zeitnah mit der Zuweisung weiterer Flüchtlinge zu rechnen ist. Da man im städtischen Gebäude „Vor Ebersbach“ jedoch noch zwei freie Wohnungen habe, sollte es möglich sein, die neu Zugewiesenen dort unterzubringen.

Bürgermeister Thomas Haas bedankte sich bei den beiden Integrationsmanagerinnen für ihre Ausführungen und für Ihre tägliche Arbeit, die „wohl noch länger erforderlich sein wird, weil kein Ende des Flüchtlingsstroms in Sicht ist“. Ausnahmsweise gestattete er einer anwesenden Zuhörerin eine Frage an die beiden Mitarbeiterinnen, bei der es um die Mülltrennung durch die Ukraine-Flüchtlinge

im Gebäude Eythstraße 19 ging. Die Integrationsmanagerinnen räumten ein, dass dies eine oft schwer zu vermittelnde Pflicht für Menschen aus anderen Kulturen sei. Man habe aber bebilderte Informationsbroschüren in vielerlei Sprachen zur Verfügung gestellt, die nach und nach zu Erfolg führen. Dennoch seien die städtischen Hausmeister – denen an dieser Stelle herzlich für ihre hervorragende Arbeit gedankt wurde – regelmäßig vor Ort, um für Ordnung zu sorgen und alles in geregelte Bahnen zu lenken.

6. Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Nach den Regelungen des Feuerwehrgesetzes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr die durch die Ausübung des Dienstes entstehenden Auslagen und den nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt. Dies geschieht durch pauschale Entschädigungssätze. Die letzte Empfehlung des Kreisfeuerwehrverbandes über die Höhe dieser Entschädigung wurde 2009 ausgegeben und im Jahr 2010 entsprechend umgesetzt. Sie beläuft sich seither auf 12,-- € pro Einsatzstunde.

Der Kreisfeuerwehrverband ist nun kürzlich überein gekommen, dass die Entschädigungshöhe nach so langer Zeit wieder einmal angepasst werden sollte und schlägt den Kommunen im Landkreis Rottweil vor, die Entschädigung auf 15,-- € pro Stunde zu erhöhen. Der Kreisverband Rottweil des Gemeindetags Baden-Württemberg hat diesem Vorschlag zugestimmt und empfiehlt seinen Mitgliedsgemeinden entsprechend zu verfahren. Hierfür ist die Feuerwehrentschädigungssatzung zu ändern.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat daher die entsprechende Satzungsänderung.

7. Feuerwehr
    - Beschaffung eines Kommandowagens

Der Gemeinderat hat im Juni 2022 beschlossen, den 15 Jahre alten Einsatzleitwagen der Feuerwehr (ELW), der sehr reparaturanfällig geworden ist und Probleme mit dem Funk bereitet, nicht mehr zu ersetzten. Solche ELW`s sind in Gemeinden der Größenordnung Schiltachs ohnehin eher unüblich. Stattdessen soll ein Kommandofahrzeug beschafft werden, das nur knapp halb so viel kostet wie ein ELW, flexibler einsetzbar ist und auch vom Kreisbrandmeister befürwortet wird. Die Feuerwehr wurde ermächtigt, entsprechende Angebote für einen Kommandowagen einzuholen.

Wie Kommandant Markus Fehrenbacher berichtete, hat sich dies leider als äußerst mühsam herausgestellt. Trotz zahlreicher Anfragen bei vielen Autohäusern der Region ging lediglich ein wertbares Angebot auf Grundlage eines VW Tiguan allspace ein. Es handelt sich um ein Angebot der Firma Rauber Funktechnik und Sonderfahrzeuge GmbH & Co. KG aus Wolfach mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 78.093,75 €. In diesem Betrag ist die Sonderausstattung für die Nutzung als Kommandofahrzeug enthalten. Der spätere Einbau von Digitalfunk wird über die Ausschreibung des Landkreises abgewickelt.

Die Angelegenheit stand schon auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung, wurde wegen weiterem Klärungsbedarf jedoch noch einmal abgesetzt. Zwischenzeitlich sind die offenen Fragen geklärt, weshalb die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlug, das Kommandofahrzeug für die Feuerwehr Schiltach entsprechend dem Angebot zu beschaffen. Dies wurde vom Gemeinderat bei zwei Enthaltungen beschlossen.

8. Badenova
    - Änderung des Gesellschaftsvertrags

Wie über 100 weitere Kommunen der Region ist auch die Stadt Schiltach an der Badenova AG & Co. KG beteiligt. Sie erbringt für ihre Gesellschafterkommunen insbesondere über ihre Tochtergesellschaften eine Vielzahl an Leistungen im Bereich der Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung. So sei die Badenova Netze GmbH laut Bürgermeister Thomas Haas als Netzbetreiberin von Gas-, Strom- und Wassernetzten in den Kommunen tätig. Daneben erbringt sie aber auch weitere Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, wie die Betriebsführung im Abwasserbereich oder aber bei der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Nach einem vorliegenden Rechtsgutachten bedarf es nunmehr einer geringfügigen Änderung des Gesellschaftsvertrages, um das Kriterium für eine Inhouse-Fähigkeit zu erfüllen. In einer sehr ausführlichen Sitzungsvorlage war dem Gemeinderat der Sachverhalt eingehend erläutert worden.

Ohne größere Diskussion wurde der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Badenova daher einstimmig zugestimmt.

9. Bachstraße 4
    - Photovoltaik-Konzept

Auf Wunsch des Gemeinderats soll auf das neue Dach des Gebäudes „Bachstraße 4“ eine Photovoltaik-Anlage montiert werden, was zunächst mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt werden musste. Im Juni 2023 wurde schließlich die denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt, so dass an der Südseite des Anbaus und auf dem Erschließungstrakt an der Nordseite eine PV-Anlage installiert werden darf.

Stadtbaumeister Roland Grießhaber informierte den Gemeinderat darüber, dass somit insgesamt 68 PV-Module (425 Watt) mit einer Gesamtleistung von 98,90 kWp installiert werden können. Der jährliche Ertrag beträgt ca. 27.000 kWh. Bei der Annahme von einem jährlichen Eigenverbrauch von ca. 4.000 kWh für den Schulungs- und Vereinsbereich im Dachgeschoss kann mit einem Batteriespeicher (20 kWh) der Eigenstrom gedeckt und der restliche Strom (ca. 23.000 kWh) in das Netz eingespeist werden. Ein Verkauf des Stroms an die Klaus Grohe-Kita ist der Stadt nach bisherigen Informationen nicht erlaubt. Ohne einen Batteriespeicher können ca. 2.100 Kilowatt als Eigenstrom genutzt und mehr Strom in das Netz eingespeist werden.

Mit der geplanten PV-Anlage können laut Stadtbauamt nach 20 Jahren insgesamt 181 Tonnen CO² vermieden werden.

Ob sich die Anschaffung eines Batteriespeichers (Kosten ca. 11.000,-- € brutto) wirtschaftlich lohnt, kann nur prognostiziert werden, da dies sehr von den Energiekosten der nächsten Jahre abhänge.

Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, die PV-Anlage wie dargestellt einschließlich Batteriespeicher umzusetzen. Parallel hierzu soll die Verwaltung weiter prüfen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, den selbst produzierten Strom an die Klaus Grohe-Kita abzugeben, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen.

10. Anfragen, Verschiedenes

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.

So informierte Bürgermeister Thomas Haas über Vandalismus und Einbrüche in städtische Einrichtungen, wodurch es teilweise zu erheblichen Sachschäden kam oder ekelerregende Hinterlassenschaften beispielsweise vor dem evangelischen Kindergarten Zachäus beseitigt werden mussten. Er rief die Bevölkerung auf, die Augen offen zu halten und sachdienliche Beobachtungen in dieser Hinsicht an das Polizeirevier Schramberg oder die Stadtverwaltung Schiltach weiterzuleiten.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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