Nachricht aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2023


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.

2. Fragestunde für die Bevölkerung und für Jugendliche

Trotz zahlreicher anwesender Zuhörerinnen und Zuhörer nahm niemand die Gelegenheit wahr, Anfragen an die Verwaltung und den Gemeinderat zu richten.

3. Bausachen

Dem Gemeinderat lag folgender Bauantrag vor:

Bauantrag auf Nutzungsänderung der Fliesenausstellung im Gebäude Vor Bombach 1, Flst. 414/1 der Gemarkung Lehengericht in eine Spielothek.

Für dieses Bauvorhaben wurde schon im Februar 2022 eine Bauvoranfrage eingereicht. Seiner Zeit galt bei der Baurechtsbehörde noch die Handhabung, dass die Gemeinde eingehende Bausachen umgehend bearbeiten soll, das heißt die Gemeinderatsbeteiligung und die Angrenzer-Benachrichtigungen fanden ohne vorherige Prüfung der Rechtslage durch die Baurechtsbehörde statt. Neuerdings sind die Kommunen gehalten, Angrenzer-Benachrichtigung und Gemeinderatsbeteiligung erst dann vorzunehmen, wenn eine Vorprüfung durch die Baurechtsbehörde stattgefunden hat und der Gemeinde bestätigt wird, dass die Unterlagen vollständig sind und welche Ausnahmen oder Befreiungen eventuell erforderlich werden.

Der Gemeinderat hat daher bei der Bauvoranfrage im Jahr 2022 sein Einvernehmen erteilt, weil man davon ausging, dass eine Spielothek in einem Gewerbegebiet zulässig ist und das Einvernehmen daher schlecht versagt werden kann. Beim eigentlichen Bauantrag hat nun eine Vorprüfung durch das Landratsamt stattgefunden, in der dieses darauf hingewiesen hat, dass Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten nur als Ausnahme möglich sind, wofür die ausdrückliche Zustimmung des Gemeinderats erforderlich ist.

Ein Gemeinderatsmitglied vertrat die Ansicht, dass man bei Kenntnis dieser Tatsache vielleicht schon damals bei der Bauvoranfrage die Zustimmung versagt hätte. Seines Erachtens bedarf es keiner weiteren Spielothek im Gemeindegebiet. Stattdessen sollte man ein Zeichen gegen die Spielsucht setzen und keine Zustimmung erteilen, was er auch zum Antrag erhob.

Andere Stimmen im Gemeinderat verwiesen dagegen darauf, dass der Bauherr sich auf die seinerzeitige Zustimmung verlassen und die Planung weiter vorangetrieben habe. Außerdem verhindere man das Spielen mit der Verweigerung der Zustimmung sicher nicht. Es werden nur an andere Örtlichkeiten verlagert.

Von Seiten der Verwaltung wurde zudem zu Bedenken gegeben, dass das Landratsamt als Baurechtsbehörde ebenfalls die Ansicht vertritt, dass der Bauherr einen gewissen Vertrauensschutz genieße. Es könnte daher sein, dass die Behörde die Baugenehmigung auch ohne Zustimmung des Gemeinderats erteilt und das fehlende Einvernehmen ersetzt.

Nach eingehender Diskussion wurde der Antrag auf Versagung der Zustimmung mit 5 Ja- und 10 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens einschließlich Zustimmung für eine Spielothek wurde mit 10 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.

4. Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

In diesem Jahr finden wieder die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. In diesem Verfahren haben die Städte und Gemeinden eine wichtige Aufgabe: Sie müssen für die Wahl Vorschlagslisten mit Kandidaten aufstellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden die Schöffen von Wahlausschüssen gewählt, die bei den Gerichten eingerichtet werden.

Die Amtszeit der momentan bestellten Schöffen endet zum 31. Dezember 2023, weshalb die Gemeinden aufgerufen wurden, neue Vorschlagslisten aufzustellen. Diese sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagslisten ist darauf zu achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet sind. Außerdem sollen die vorgeschlagenen Personen nicht jünger als 25 und nicht älter als 70 Jahre sein. Sie müssen mindestens ein Jahr lang in der Gemeinde wohnen und gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszufüllen. Weitere Voraussetzung ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Jugendschöffen sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Auf den öffentlichen Aufruf der Gemeinde, sich für das Schöffenamt zu bewerben, meldeten sich sechs Bürgerinnen und Bürger, bei denen die Voraussetzungen vorliegen. Für das Amt des Jugendschöffen interessierten sich zwei Personen. Dem Gemeinderat lagen die entsprechenden Vorschlagslisten in der Sitzung vor, wobei ein Gemeinderatsmitglied beklagte, dass man zu wenig Informationen über die Bewerberinnen und Bewerber habe. Von Seiten der Verwaltung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass im Gerichtsverfassungsgesetz und der dazugehörenden Verwaltungsvorschrift zur Schöffenwahl klar vorgebeben sei, dass über die Vorschlagslisten in öffentlicher Sitzung zu beraten sei und die aufzulegenden Vorschlagslisten nur die Namen, das Geburtsjahr, den Wohnort sowie den Beruf der Interessenten enthalten dürfen, was datenschutzrechtliche Gründe hat. Die genaue Wohnanschrift oder das Geburtsdatum seien daher ausdrücklich nicht für die Öffentlichkeit gedacht, wofür um Verständnis gebeten wurde.

Letztendlich verabschiedete der Gemeinderat die beiden Vorschlagslisten mit 12 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen. Sie liegen in nächster Zeit auf dem Rathaus aus und können dort eingesehen werden.

5. Sanierung der Straße im Bereich „Eselbach“
- Kostenbeteiligung der Stadt Schiltach

Die Gemeinde Aichhalden saniert die Straße im Eselbachtal inklusive Wasser- und Schmutzwasserleitung. Insgesamt kostet die Maßnahme 2,1 Millionen Euro. Die letzten 180 m der Straße sind auf Gemarkung Lehengericht (bis zur Einmündung in die B 462) und der Eselbach ist auch die Zuwegung für den Herrenweg und Rubstock.

Bereits vor einigen Jahren hat die Stadt Schiltach eine Kostenbeteiligung für die Strecke auf dem Schiltacher Gebiet in Aussicht gestellt. Die Kostenschätzung der Straßensanierung auf Schiltacher Gebiet liegt bei ca. 28.000,00 €. Die Durchführung ist im Jahr 2023 vorgesehen.

Da die Maßnahme laut Stadtkämmerer Herbert Seckinger im Schiltacher Haushaltsplan nicht eingeplant ist, sind die Mittel im Rahmen der Straßenunterhaltung überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, soweit sie schon 2023 benötigt werden.

Ohne größere Diskussion stimmte der Gemeinderat der Kostenbeteiligung an der Straßensanierung Eselbach auf dem Gebiet der Stadt Schiltach einstimmig zu.

6. Bachstraße 4
- Vergabe Sonnenschutz-/Verdunklungssysteme
- Vergabe Sanierung Natursteinarbeiten

Für den Umbau der ehemaligen Grundschule, Bachstraße 4 zu einer Kindertagesstätte und Schulungsräumen sind auch Sonnenschutz-/Verdunklungssysteme erforderlich. Laut Stadtbaumeister Roland Grießhaber handelt es sich um elektrische Innenrollos.

Nach der Kostenberechnung wurden diese Arbeiten mit brutto 57.500,00 € veranschlagt. Sie wurden beschränkt unter sieben Firmen ausgeschrieben. Beim Eröffnungstermin lagen drei Angebote vor, wobei eines davon ausgeschlossen werden musste, weil Preisangaben fehlten und es damit nicht vollständig war.

Günstigste Bieterin war die Firma Helber Maler und Raumausstattung aus Oberndorf-Aistaig mit einer Angebotssumme in Höhe von 34.098,26 € (brutto). Einstimmig wurde ihr der Auftrag erteilt.

Die ebenfalls vorgesehene Vergabe für die Sanierung der Natursteinarbeiten musste noch einmal zurückgestellt werden, weil es noch Klärungsbedarf zu einzelnen Punkten gibt.

7. Wasserversorgung im Außenbereich
- Abschluss von Ingenieurverträgen

Das Ingenieurbüro Wald und Corbe hat vor einiger Zeit im Auftrag der Stadt ein Strukturgutachten für die Wasserversorgung im Außenbereich gefertigt, das dem Gemeinderat im Januar 2021 vorgestellt wurde. Dabei wurden zwei grundsätzliche Vorgehensweisen zur Versorgung der Außenbereichs-Anwesen mit öffentlichem Trinkwasser vorgeschlagen, über die zu gegebener Zeit noch zu beraten ist. Es gibt jedoch noch einigen Klärungsbedarf, bevor man sich näher mit der Thematik befassen kann. So stehen noch Gespräche mit der Gemeinde Aichhalden und der Stadt Wolfach an über einen möglichen Anschluss der Bereiche Sulzbach und Oberer Kirnbach.

Über zwei Außenbereichs-Bezirke könnte nach Ansicht von Bürgermeister Thomas Haas jedoch unabhängig von der „großen Lösung“ befunden werden. Es handelt sich um den Bereich Rohrbach/Rotlach/Höfen und das südliche Schiltachtal. Er schlug vor, das Ingenieurbüro zu beauftragen, beide Versorgungsgebiete näher zu untersuchen und vor allem Kosten zu ermitteln, damit der Gemeinderat darüber beraten kann, ob ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung vertretbar ist oder nicht.  Außerdem soll in nächster Zeit das Gespräch mit allen betroffenen Grundstückseigentümern gesucht werden, um feststellen zu können, wer überhaupt Versorgungsbedarf hat und tatsächlich anschließen möchte, was ja auch mit Kosten verbunden ist. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten in den nächsten Tagen eine persönliche Einladung zu diesem Gespräch. Dessen Ergebnis wird dann zeigen, ob eine nähere Untersuchung durch das beauftragte Ingenieurbüro Sinn macht oder ob die Überlegungen wegen mangelndem Interesse aufgegeben werden können.

Die vom Bürgermeister vorgeschlagene Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat schließlich einstimmig beschlossen.

8. Anfragen, Verschiedenes

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet und verschiedene Bekanntgaben gemacht.

So informierte Stadtbaumeister Roland Grießhaber wegen einer Anfrage aus einer früheren Sitzung darüber, dass die Stadt Schiltach 140 öffentliche Blumenkästen, 3 -schalen und 55 -tröge unterhält.

Außerdem wurde darüber informiert, dass man im Zuge der Sanierung der Staigstraße auf einen Hohlraum gestoßen sei, der früher wohl zu Kriegszeiten als Luftschutzraum gedient hat. Der entsprechende Bereich wurde verfüllt und mit einem Messpegel versehen, um beobachten zu können, ob es weitere Absenkungen gibt, auf die dann reagiert werden muss.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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