Nachricht aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2022


1.    Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bei diesem Tagesordnungspunkt berichtete Bürgermeister Thomas aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.

Außerdem stellten sich die beiden neuen städtischen Mitarbeitenden Gudrun Fahrner und Bernd Zimmermann dem Gemeinderat kurz vor. Gudrun Fahrner hat am 1. April 2022 die Nachfolge des langjährigen Mitarbeiters Achim Hoffmann angetreten und kümmert sich seither um die Baurechts- und Sanierungsangelegenheiten sowie um den städtischen Friedhof. Bernd Zimmermann wurde zum 1. März 2022 als neuer Mitarbeiter im Stadtbauamt angestellt und unterstützt Stadtbaumeister Roland Grießhaber bei den städtischen Bauprojekten und den technischen Angelegenheiten.

2.    Bausachen

Dem Gemeinderat lagen folgende Bausachen vor:

a)      Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohngebäudes in Schiltach, Vor Eulersbach (Lindenhof), Flst. 161/13 der Gemarkung Lehengericht.

b)      Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage in Schiltach, Staigstraße, Flst. 1040 der Gemarkung Schiltach.

c)       Bauantrag auf Änderung der Werbeanlagen an der Fassade des Hansgrohe Werks Aue, Auestraße 5-9, Schiltach, Flst. 954 der Gemarkung Schiltach.

d)      Bauvoranfrage auf Umbau, Sanierung und Erweiterung des Wohnhauses Gerbergasse 14, Schiltach, Flst. 234 und 235 der Gemarkung Schiltach.

Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung und Durchsicht der Unterlagen wurden jeweils keine Einwände vorgebracht. Die Bauvoranfrage d) wird dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen noch vom Bauherrn näher erläutert.

3.    Lärmaktionsplan

-         Abwägung der eingegangenen Anregungen

-         Beschlussfassung

Nach Einführung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2005 in deutsches Recht ist an allen Hauptverkehrsstraßen eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen. Hinsichtlich des Straßenverkehrs wurden für Baden-Württemberg die Lärmkarten der 3. Stufe durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erstellt und veröffentlicht. Diese Lärmkartierung umfasst alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 KfZ/24h. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ergibt sich für die Stadt Schiltach die Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Eigentlich ist Schiltach nur mit der B 294 ab dem Knotenpunkt B 462/B 294 bis zur Kreisgrenze zum Ortenaukreis in der Pflicht. Der Gemeinderat ist jedoch im Interesse einer ganzheitlichen Betrachtung übereingekommen, auch die restlichen Bundesstraßenstrecken Richtung Schenkenzell und Schramberg in die Planung aufzunehmen.

Der Auftrag zur Erarbeitung des Lärmaktionsplans wurde dem Ingenieurbüro Kurz und Fischer übertragen. Nach der Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat wurden die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die in der Sitzung anwesende Ingenieurin Gutrun Bentele stellte dem Gemeinderat zusammengefasst die einzelnen eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen vor. Von Behördenseite war insbesondere die Stellungnahme der unteren Straßenverkehrsbehörde von Bedeutung, die verschiedene der vorgeschlagenen Lärmreduzierungsmaßnahmen als nicht angemessen erachtete und entsprechend ablehnt. Da diese Behörde für die Anordnung entsprechender Geschwindigkeitsreduzierungen zuständig ist, ist man auf ihre Zustimmung angewiesen. So hat die angedachte Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h im Bereich Schmelze/Bühl derzeit keine Chance auf Umsetzung. Der Vorschlag, die Geschwindigkeit in den Ortsdurchfahrten Vorder- und Hinterlehengericht auf 30 km/h zu begrenzen, fand stattdessen Zustimmung. Vor den Ortsschildern in Vorderlehengericht soll darüber hinaus auf 50 km/h abgebremst werden. Keine Zustimmung fand auch die vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduzierung zwischen dem Nordportal des Schloßbergtunnels und der Bundesstraße  B 294 in Höhe des Gebäudes Birkenweg 12.

Von Seiten der Öffentlichkeit hat der Aktivitätskreis „LAP Lehengericht“ Anregungen vorgetragen, die unter anderem auch Vorschläge zur Verkehrssicherheit sowie zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen beinhalteten, was laut Gutrun Bentele nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung sei und daher dort nicht aufgenommen werden kann. Ein anderer Mitbürger hat sich gegen die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ausgesprochen, weil er zu Stoßzeiten Staus befürchtet und von einer erhöhten Umweltbelastung ausgeht. Beides sei nach Auffassung der Planerin unbegründet. Insbesondere belege eine Studie des Umweltbundesamts, dass Tempo 30 positive Auswirkungen auf die Lärmentwicklung habe.

Anwohner des Bereichs Blattenhäuserwiese/Vor Reichenbächle hatten sich im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung enttäuscht darüber gezeigt, dass dort keine Maßnahmen vorgesehen sind. So wünschte man sich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h, was im Zuge der Abwägung bei Abstimmungen mit der Verkehrsbehörde von deren Seite jedoch abgelehnt wurde. Auch wurde beklagt, dass beim Ausfahren aus dem Kirchbergtunnel ein „Nachhall“ entstehe, der sehr störend sei. In Gesprächen mit der Straßenbauverwaltung wurde jedoch festgestellt, dass dort bereits schallabsorbierende Maßnahmen umgesetzt wurden, sodass von Seiten des Straßenbaulastträgers bereits Maßnahmen ergriffen worden sind.

Gutrun Bäntele schlug dem Gemeinderat vor, dass die von den Verkehrsbehörden voraussichtlich zugesagten Instrumente im Entwurf zum Lärmaktionsplan in den Katalog der kurzfristigen Maßnahmen übernommen werden sollen. Solche, die von der Verkehrsbehörde derzeit abgelehnt werden, bleiben in der Beschlussfassung als mittelfristige Maßnahme enthalten. So kommen sie bei der regelmäßig durchzuführenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans alle 5 Jahre noch einmal auf den Prüfstand, wenn sich möglicherweise die Rahmenbedingungen für solche Vorschläge geändert haben.

In der Gemeinderatsdiskussion wurde insbesondere über die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Ortsdurchfahrten Vorder- und Hinterlehengericht diskutiert. Verschiedene Ratsmitglieder zeigten sich erfreut darüber, dass die Verkehrsbehörde ihre Zustimmung signalisiert hat, womit nicht unbedingt zu rechnen war. Andere Stadträte wiederum waren eher dafür, das Tempolimit auf nachts zu beschränken.

Letztendlich stellte Bürgermeister Thomas Haas folgenden Maßnahmenkatalog mit kurzfristigen Maßnahmen zur Abstimmung:

a)      Temporeduzierung in der Ortsdurchfahrt Vorderlehengericht auf 30 km/h tags/nachts (beide Richtungen) sowie auf 50 km/h außerorts bis zu den Gebäuden Schrofen 48 und Lindenhof 88.

b)      Temporeduzierung in der Ortsdurchfahrt Hinterlehengericht auf 30 km/h tags/nachts (beide Richtungen).

c)       Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden im Rahmen der Lärmsanierung des Bundes beziehungsweise Landes.

Alle anderen im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen sollen als „mittelfristig umzusetzen“ im Katalog belassen werden. Gleiches gilt für die Forderung nach dem Einbau von lärmoptimiertem Asphalt im Zuge von anstehenden Belagserneuerungen.

Diesem Beschlussvorschlag wurde mit 12 Ja- und einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung zugestimmt. Der Lärmaktionsplan wurde entsprechend verabschiedet.

4.    Bachstraße 4 (ehemalige Grundschule)

-         Vergaben

Das Gebäude Bachstraße 4 wird derzeit zu einer Kindertagesstätte mit Schulungseinrichtungen und einem Proberaum für die Stadtkapelle im Dachgeschoss umgebaut und erweitert. Im Zuge dieser Maßnahme müssen verschiedene Gewerke ausgeführt werden, die vom Stadtbauamt öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben worden sind.

Stadtbaumeister Roland Grießhaber fasste die jeweiligen Ausschreibungsergebnisse zusammen und schlug dem Gemeinderat vor, den entsprechenden Auftrag jeweils an den günstigsten Bieter zu vergeben, was vom Gemeinderat auch einstimmig beschlossen wurde. Folgende Aufträge wurden vergeben:

a)      Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten: Firma Martin Kopp Holz- und Bautechnik, Aichhalden für 462.046,06 €.

b)      Heizungsanlage: Firma Kopp und Mahlendorf, Wolfach für 254.335,09 €.

c)       Raumlufttechnische Anlage: Firma Honer, Spaichingen für 355.267,96 €.

d)      Sanitärinstallation: Firma Gauß GmbH, Freudenstadt für 201.776,17 €.

e)      Aufzugsanlage: Firma Kone GmbH, Ettlingen für 45.991,12 €.

5.    Tiefgarage Bachstraße

-         Vergabe Abdichtungsarbeiten

Auf der Tiefgarage in der Bachstraße befand sich bisher ein Kinderspielplatz, der früher auch von der Grundschule mitgenutzt wurde. In Zukunft soll dort der Außenspielbereich der neuen „Klaus-Grohe Kita“ entstehen. In diesem Zusammenhang wurden die vorhandenen Einrichtungen abgebaut und die Tiefgaragendecke freigelegt. Dies bietet daher die Chance, die Tiefgarage von oben mit einer Flachdachabdichtung zu versehen, die es bisher noch nicht gibt. Nach der Kostenberechnung des Planungsbüros wurden die Arbeiten mit brutto 104.500 € veranschlagt. Auf die beschränkte Ausschreibung gingen drei Angebote ein. Günstigste Bieterin war die Firma Singh GmbH aus Deißlingen mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 114.466,70 €. Die beiden anderen Angebote lagen mit 180.000 € und 190.000 € jeweils deutlich höher.

Einstimmig vergab der Gemeinderat den Auftrag daher an die Firma Singh.

6.    Ersatzbeschaffung für den Unimog U 20

Stadtbaumeister Roland Grießhaber erinnerte den Gemeinderat daran, dass der städtische Unimog   U 20 (Baujahr 2011) ersetzt werden soll, wofür im Haushalt 222.000 € veranschlagt worden sind. Hierbei wurde berücksichtigt, dass man für den Unimog und die Anbaugeräte noch einen Verkaufspreis von ca. 30.000€ erlösen kann.

Von Seiten des Stadtbauamts wird als Ersatzfahrzeug ein weiterer Ladog-Geräteträger T 1700 vorgeschlagen, der seit 2019 mit sehr guten Erfahrungen im Bauhof im Einsatz ist.

Trotz intensiver Bemühungen konnten nur zwei Angebote für diese Ersatzbeschaffung eingeholt werden. Die Lieferzeit liegt voraussichtlich im Frühjahr 2023, weshalb der Unimog U 20 auch erst dann verkauft werden kann, was sich wegen zusätzlicher Betriebsstunden auf dessen Verkaufspreis auswirken wird.

Abschließend wurde einstimmig beschlossen, den Ladog-Geräteträger mit Abrollpritsche, Streuer und Schneepflug bei der Firma Spinner GmbH, Appenweier für 264.500,01 € zu beschaffen.

7.    Ersatzbeschaffung Mähraupe

Auch die ferngesteuerte Mähraupe des städtischen Bauhofs (Baujahr 2016) muss ersetzt werden, da sie aufgrund der vielen Einsatzstunden inzwischen beschädigt ist, was einen Reparaturaufwand in Höhe von brutto ca. 12.000 € verursachen würde. Von Seiten des Stadtbauamtes wurde daher schon bei den Haushaltsplanberatungen vorgeschlagen, statt einer Reparatur besser Ersatz zu beschaffen, wobei man eine etwas größere Arbeitsbreite von 100 cm favorisierte. Im Haushaltsplan 2022 sind hierfür Mittel in Höhe von 41.000 € bereitgestellt worden.

Insgesamt gingen drei Angebote bei der Stadt ein. Günstigste Bieterin war die Firma Reiko-Trenkle Gmbh aus VS-Pfaffenweiler mit einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 42.215,25 €. Die Beschaffung wurde entsprechend einstimmig beschlossen.

8.    Anfragen, Verschiedenes

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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