Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt (§ 5 Abs. 1 BauGB).
Der Flächennutzungsplan für die Stadt Schiltach wurde von der Verwaltungsgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell aufgestellt und wird entsprechend fortgeschrieben.