Beiträge
"Beiträge" werden im Gegensatz zur "Gebühr" normalerweise nur einmal fällig, wenn z.B. ein Grundstück an die öffentlichen Abwasser- oder Wasserversorgungsanlagen angeschlossen werden kann.
Sie werden erhoben zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der jeweiligen Anlagen.
Der nicht durch Beiträge gedeckte Aufwand wird über Gebühren finanziert (näheres hierzu s. angehängten Link).
Sie werden erhoben zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der jeweiligen Anlagen.
Der nicht durch Beiträge gedeckte Aufwand wird über Gebühren finanziert (näheres hierzu s. angehängten Link).
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Hauptamtsleiter