Gaststättenangelegenheiten
Gaststättenerlaubnisse erteilt das Landratsamt Rottweil, Ansprechpartner ist Herr Seeger, Telefon 0741 / 244-227. Der Antrag ist über die Stadtverwaltung einzureichen. Ausschankgenehmigungen für Vereinsfeste und ähnliches erteilt die BürgerInfo.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Ausschankerlaubnis beantragen
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis benötigt:
- Antrag 2fach
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Gesundheitszeugnis
- Kopie des Pachtvertrags oder Grundbuchauszug (bei Eigentum)
- Pläne der Gaststätte mit Toilettenanlagen
- steuerliche Zuverlässigkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde und des Finanzamts