Gaststättenangelegenheiten
Zum 01. Januar 2026 tritt ein neues Gaststättengesetz in Baden-Württemberg in Kraft. Das bisherige Genehmigungsverfahren wird durch ein Anzeigeverfahren abgelöst.
Folgende Unterlagen werden für das Anzeigen und Betreiben einer Gaststätte benötigt:
- Gewerbeanmeldung
- Anzeige muss sechs Wochen vor geplanter Eröffnung erfolgen
- Vorlage eines Unterrichtungsnachweises einer IHK in Baden-Württemberg (ausgenommen Fachberufe)
Folgende Unterlagen werden für das Anzeigen eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Vereinsfeste, etc...) benmötigt:
- Anzeige muss zwei Wochen vor geplantem besonderen öffentlichen Anlass erfolgen HIER KLICKEN
Vereine, die bei ihrem besonderen öffentlichen Anlass keinen Alkohol ausschenken, sind zu einer Anzeige nicht verpflichtet.
Alle anderen Personen oder Institutionen müssen ihren besonderen öffentlichen Anlass in jedem Fall anzeigen.