Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die in Schiltach geltenden Sperrzeiten:
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt im gesamten Gemeindegebiet (Schiltach und Lehengericht)
- allgemein um 2 Uhr,
- in der Nacht zum Samstag sowie in der Nacht zum Sonntag jeweils um 3 Uhr,
- in der Nacht vom „Schmotzigen Dunschdig“ auf Fasnetsfreitag um 3 Uhr.
Sie endet um 6 Uhr.