Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die in Schiltach geltenden Sperrzeiten:

Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt im gesamten Gemeindegebiet (Schiltach und Lehengericht)

- allgemein um 2 Uhr,

- in der Nacht zum Samstag sowie in der Nacht zum Sonntag jeweils um 3 Uhr,

- in der Nacht vom „Schmotzigen Dunschdig“ auf Fasnetsfreitag um 3 Uhr.

Sie endet um 6 Uhr.

Anzeigeformular

Weitere Informationen

Kontakt

Bürger-Info

Telefon:
Fax:
0 78 36 58 - 59
Bürger- und Tourist-Info

Rathaus Schiltach
Marktplatz 6
77761 Schiltach

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