vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017
veröffentlichte
Artikel:
24.08.2017
Danke an alle ehrenamtlichen Helfer ...
24.08.2017
Für bestimmte Maßnahmen im Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich von Schiltach gibt es eine Förderung durch die Kommune. Dies betrifft insbesondere Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fachwerkgebäuden, Einbau oder Reparatur von zweiflügligen Holzsprossenfenstern sowie das Anbringen oder die Reparatur von Holzklappläden.
22.08.2017
Zweite mobile Problemstoffsammlung 2017 in Schiltach und Lehengericht erfolgt am Montag, 04. September 2017
17.08.2017
Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg zum dritten und letzten Bauabschnitt in Schiltach