Förderung von Grauwasseranlagen
Die Stadt Schiltach fördert innerhalb ihres Stadtgebiets die Einsparung von Trinkwasser durch den Einbau einer Wasserrecyclinganlage zur Wiederverwendung von Dusch-, Badewasser und Wasser aus Handwaschbecken für Zwecke der WC- und Urinalspülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung.
Förderungswürdig sind nur Anlagen die mit folgendem Verfahren arbeiten:
· mechanische und biologische Reinigung
und
· chlorfreie Desinfektion
Außerdem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
· Modulbauweise
· automatische Arbeitsweise
· Stromverbrauch bei mittlerer Auslastung (dies entspricht einer Wassermenge von rd. .450 Liter) von ca. 1 kWh/Tag
· das erzeugte Klarwasser entspricht den Qualitätsanforderungen der EU-Richtlinie für
Badegewässer
Es werden nur Maßnahmen gefördert, die von Fachbetrieben ausgeführt werden. Der An-tragsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, ins-besondere der einschlägigen DIN und DIN-EN.
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte). Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antrags-
berechtigt.
Der Antrag kann formlos bei der Stadt Schiltach eingereicht werden. Es muss ein Kostenvoran-schlag beigefügt werden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller ohne Zustimmung der Bewilli-gungsstelle mit den Maßnahmen beginnt.
Der Abschluss der Maßnahme ist durch Vorlage der Schlussrechnung und ein Abnahmeproto-koll zu bestätigen, das vom ausführenden Fachbetrieb zu unterzeichnen ist.
Der Betreiber der Anlage verpflichtet sich, die Anlage nach Fertigstellung dem zuständigen Ge-sundheitsamt zu melden.
Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Schiltach, Herrn Achim Hoffmann, Rathaus, Marktplatz 6, Zimmer 14, Tel. 07836 5817.
Förderungswürdig sind nur Anlagen die mit folgendem Verfahren arbeiten:
· mechanische und biologische Reinigung
und
· chlorfreie Desinfektion
Außerdem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
· Modulbauweise
· automatische Arbeitsweise
· Stromverbrauch bei mittlerer Auslastung (dies entspricht einer Wassermenge von rd. .450 Liter) von ca. 1 kWh/Tag
· das erzeugte Klarwasser entspricht den Qualitätsanforderungen der EU-Richtlinie für
Badegewässer
Es werden nur Maßnahmen gefördert, die von Fachbetrieben ausgeführt werden. Der An-tragsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, ins-besondere der einschlägigen DIN und DIN-EN.
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte). Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antrags-
berechtigt.
Der Antrag kann formlos bei der Stadt Schiltach eingereicht werden. Es muss ein Kostenvoran-schlag beigefügt werden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller ohne Zustimmung der Bewilli-gungsstelle mit den Maßnahmen beginnt.
Der Abschluss der Maßnahme ist durch Vorlage der Schlussrechnung und ein Abnahmeproto-koll zu bestätigen, das vom ausführenden Fachbetrieb zu unterzeichnen ist.
Der Betreiber der Anlage verpflichtet sich, die Anlage nach Fertigstellung dem zuständigen Ge-sundheitsamt zu melden.
Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Schiltach, Herrn Achim Hoffmann, Rathaus, Marktplatz 6, Zimmer 14, Tel. 07836 5817.