Stadtnachricht
Fälligkeit von Grund- und Gewerbesteuer
06.11.2017
Am 15. November 2017 wird die vierte Rate der Grundsteuer 2017 zur Zahlung fällig. Wir bitten die Abgabepflichtigen, die auf dem Grundsteuerbescheid 2017 oder letzten Grundsteueränderungsbescheid angegebene Rate zum 15. November 2017 an die Stadtkasse in Schiltach zu überweisen.
Am 15. November 2017 ist auch die vierte Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer für das Jahr 2017 zur Zahlung fällig. Bitte überweisen Sie die im letzten Gewerbesteuerbescheid angegebene Vorauszahlungsrate an die Stadtkasse Schiltach zum 15. November 2017.
Den Abgabepflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden wir die fälligen Beträge der Grund- und Gewerbesteuer zum 15. November 2017 von ihrem Konto abbuchen.
Stadtverwaltung Schiltach