Stadtnachricht
Förderung der Landwirtschaft durch die Stadt Schiltach
24.10.2017
Viehhaltende Betriebe können ab sofort wieder einen Antrag auf Weidebetreuung,
Besamungskostenzuschuss und Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2017 stellen.
Für die Antragstellung wird das Bestandsregister für Rinder, ein Nachweis über die
bewirtschaftete Flächen, Kostenvoranschläge bei Investitionen sowie Bescheide über erhaltene De-minimis-Beihilfen (z.B.Landratsamt Rottweil) benötigt.
Für den Besamungszuschuss sind die Geburten im Jahr 2016 maßgebend.
Die Antragstellung erfolgt bei der Stadtverwaltung Schiltach, Hauptstraße 5, Zi.11.
Wegen der De-minimis-Regelung müssen Anträge für 2017 noch in diesem Jahr gestellt und ausbezahlt werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kim Ebinger oder an Karl Haberer.
Hier sind die Antragsformulare zum download:
Stadtverwaltung Schiltach