Stadtnachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. September 2024


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.

2. Bausachen

Dem Gemeinderat lagen folgende Bausachen vor:

a)      Bauantrag auf Neubau eines Mutterkuhstalls mit Nachzucht, Mistlager und Güllegrube, Heuwiese 100, Schiltach-Lehengericht, Flst. 115L
b)      Bauantrag auf Sanierung und Umbau eines Wohnhauses, Hans-Grohe-Straße 65, Schiltach, Flst. 2409 (Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans wegen der Begrünung eines Gaupendachs).

Die Planunterlagen sind den Gemeinderäten bereits vorab im elektronischen Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt worden. Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt beziehungsweise der beantragten Befreiung zugestimmt.

3. Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025

Stadtkämmerer Herbert Seckinger erinnerte die Gemeinderäte daran, dass die Kommunen jährlich eine Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindergartenplätze vor Ort durchführen. In einem Kindergartenkuratorium, in welchem neben den Mitgliedern der Stadt auch die Leitungen aller vier örtlichen Kindergärten vertreten sind, wird der voraussichtliche Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt und ein Entwurf für den neuen Bedarfsplan aufgestellt. Für 2024/2025 sind folgende Betreuungsplätze vorgesehen:

Kindergarten Zachäus: 4 Kindergartengruppen mit insgesamt 90 Plätzen und 3 Kleinkindgruppen (Krippen) mit 27 Plätzen.

Kindergarten St. Martin: 2 altersgemischte Gruppen mit insgesamt 44 Plätzen und 1 Kleinkindgruppe (Krippe) mit 10 Plätzen.

Bauernhofkindergarten: 1 Waldkindergartengruppe mit 20 Plätzen.

Seit 1. September 2023 ist dies Kindertagesstätte „Klaus Grohe“ im Gebäude der ehemaligen Grundschule Bachstraße 4 in Betrieb. Es sind 60 Kindergartenplätze (Ü3) und 30 Krippenplätze (U3) geplant, die in die Bedarfsplanung aufgenommen werden sollen.

Im Kindergarten Zachäus kann eine Krippengruppe voraussichtlich im Lauf des nächsten Jahres eingestellt werden, wenn sich die Belegungszahlen nicht deutlich erhöhen und die Personalsituation dies zulässt. Dies würde zu einer Verbesserung der Platzverhältnisse im Kindergarten Zachäus beitragen.

Die Belegungszahlen der Klaus Grohe-Kita werden sich erst allmählich nach oben entwickeln. Erfahrungsgemäß bleiben Kinder, die schon in einer Krippe betreut worden sind, auch anschließend in derselben Einrichtung, wo sie Freunde gefunden haben und mit den örtlichen Begebenheiten vertraut sind.

Nach der Erläuterung durch den Stadtkämmerer fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

a)      Der Gemeinderat stimmt der Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025 zu.
b)      Der Gemeinderat stimmt der Schließung einer Krippengruppe mit 7 Plätzen im Kindergarten Zachäus zu, wenn die Belegungszahlen und die Personalsituation dies zulassen.

Bürgermeister Thomas Haas zeigte sich abschließend erfreut über die in Schiltach vorhandene „tolle Kindergartenlandschaft“, die attraktive Betreuungsangebote für die unterschiedlichsten Bedürfnisse vorhält. So werde beispielsweise in absehbarer Zeit im Kindergarten „Zachäus“ eine Waldkindergarten-Gruppe eingerichtet, für die am Waldrand noch ein Bauwagen aufgestellt wird. Er dankte den Leiterinnen beziehungsweise dem Leiter der vier Kindergärten in Schiltach für die sehr gute Arbeit zum Wohl der Schiltacher Kinder, was vom Gemeinderat mit Applaus bekräftigt wurde.

4. Haltepunkt Mitte
- Vorstellung des aktualisierten Planungsstandes

Die Bahn befasst sich schon seit geraumer Zeit mit einer Umgestaltung und einem Umbau des Haltepunkts „Schiltach Mitte“. So soll der Bahnsteig um 55 cm angehoben und auf 100 m Länge ausgedehnt werden, um künftig auch die längeren, batteriebetriebenen Züge auf der Kinzigtalstrecke einsetzen zu könne. In diesem Zusammenhang wird auch eine Rampe gebaut, um den Bahnsteig und die Züge künftig rollstuhlgerecht erreichen zu können.

Nachdem die Bahn der Stadt ihre Umbaupläne bekanntgegeben hat, wurde von Seiten der Stadt noch eine öffentliche Toilette integriert, was schon seit geraumer Zeit Wunsch des Gemeinderats war, um auch im Stadtkern ein entsprechendes Angebot vorzuhalten.

Völlig überraschend hat die Bahn nun eine neue Planung vorgelegt, in der am vorgesehenen Standort der Toilette plötzlich ein Fahrkartenautomat aufgestellt werden soll. Ein erneutes Umplanen sei der Bahn aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, weshalb Stadtbaumeister Roland Grießhaber nach einem neuen Standort für die städtische Toilette suchen musste, was ihm etwas weiter östlich gelungen ist. Er stellte dem Gemeinderat die neusten Überlegungen vor und wies darauf hin, dass durch die Rollstuhlrampe die Parkplätze im Anschluss an das Bahnwärterhaus „Am Hirschen“ verändert werden müssen. Es sei jedoch glücklicherweise gelungen, den Verlust an Parkplätzen auf einen Stellplatz zu minimieren.

Die Baustelleneinrichtung ist auf dem hintersten Parkfeld auf der „Lehwiese“ vorgesehen, weshalb dort zeitweise Stellplätze durch Bürocontainer und ähnliches belegt sein werden.

Ziel der Bahn war es, die Umbaumaßnahme zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2024 fertiggestellt zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Ziel weiterhin realisierbar ist, nachdem der Baubeginn bereits um drei Wochen nach hinten verschoben worden ist.

Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen von Stadtbaumeister Grießhaber zustimmend zur Kenntnis.

5. Anfragen, Verschiedenes

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus des Reihen des Gemeinderats beantwortet.

So wurde von Seiten der Verwaltung darum gebeten, dass man an den Umbauplänen des Platzes vor dem Lehengerichter Rathaus festhalten sollte, auch wenn das derzeitige Provisorium von Seiten der Bürgerschaft verschiedentlich als ausreichend gesehen wurde. Außerdem zeigte Stadtbaumeister Roland Grießhaber Fotos verschiedener Bäume, die nach der jährlichen Kontrolle durch einen Sachverständigen gefällt werden müssen. Stadtkämmerer Herbert Seckinger erinnerte außerdem daran, dass zum 01.01.2025 die Grundsteuerreform in Kraft tritt, die künftig nur noch auf den Bodenrichtwerten basiert. Da die Gemeinden die Umsetzung der Reform aufkommensneutral vornehmen sollen, muss sich der Gemeinderat noch im alten Jahr mit der Festlegung neuer Hebesätze befassen. Tendenziell wird die Grundsteuer für unbebaute Baugrundstücke künftig etwas höher ausfallen, wohingegen Eigentümer von Einfamilienhäusern wohl eher von der Reform profitieren werden.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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