Stadtnachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. Mai 2023


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Thomas Haas berichtete aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist. In diesem Zusammenhang gab er bekannt, dass auch die Stadt Schiltach den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Schramberg und Umgebung e. V. beschlossen hat. Der Verein bekommt rückwirkend zum 01.01.2022 einen Förderbetrag von 1,20 € pro Einwohner für die Unterbringung, Versorgung und Behandlung von Fundtieren, was eigentlich eine kommunale Aufgabe wäre.

2. Busachen

De Gemeinderat lag ein Bauantrag vor auf Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus und den Anbau eines Carports an einen Geräteschuppen in Schiltach-Lehengericht, Vor Erdlinsbach 8, Flst. Nr. 75 der Gemarkung Lehengericht. Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3. Bachstraße 4
- Vergabe Natursteinarbeiten

Dieser Tagesordnungspunkt musste noch einmal abgesetzt werden, weil noch etwas abgeklärt werden muss.

4. Lehengerichter Rathaus
- Vorstellung der Planung für die Platzgestaltung

Der Porphyr-Pflasterbelag auf dem Platz vor dem Lehengerichter Rathaus wurde vom Wurzelwerk der dort stehenden Linde deformiert und stellt teilweise eine „Stolperfalle“ dar. Stadtbaumeister Roland Grießhaber hat daher gemeinsam mit der Landschaftsplanerin Anemone Welsner eine Umgestaltung der Fläche untersucht, bei der der schöne Baum möglichst erhalten bleiben soll. Anhand eines Plans stellte er die Überlegungen vor. Sie sehen ein Entfernen des Pflasterbelags rund um den Baum vor. In einem inneren Ring sollen dann Substrat eingebracht und Stauden gepflanzt werden. Ein weiter Ring grenzt den Bereich dann vom Pflaster ab. Er soll mit einer wassergebundenen Oberfläche versehen werden. Dort sind dann auch fünf Sitzbänke vorgesehen, teilweise mit Rückenlehne und teilweise ohne.

Im Haushaltsplan sind 30.000 € für die Maßnahme vorgesehen. Dies wird nach Einschätzung des Stadtbaumeisters nicht ganz reichen, wenn man sich für den Bepflanzungsvorschlag und die hochwertigen Sitzmöbel entscheidet. Seiner Schätzung nach werden sich die Ausgaben auf rund 40.000 € erhöhen.

Im Gemeinderat entwickelte sich eine rege Diskussion, in der vorgeschlagen wurde, den äußeren Ring auch für Passanten mit Rollator oder Rollstuhl begehbar zu machen. Dies dürfte nach Ansicht des Stadtbaumeisters mit einer Anrampung ohne größeren Aufwand möglich sein.

Ein Gemeinderatsmitglied schlug vor, im Zusammenhang mit der Baumaßnahme den Wunsch des Ortschaftsrats Lehengericht nach einer Trinkwasserentnahmestelle umzusetzen. Bürgermeister Thomas Haas gab zu bedenken, dass ein solcher Wasserspender vermutlich auf dem Marktplatz besser angenommen würde, da dieser von nahezu allen Besuchern angesteuert wird. Dennoch wurde der Antrag gestellt, auch vor dem Lehengerichter Rathaus eine Trinkwasserstelle einzurichten, was mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen wurde.

Bezüglich der Sitzbänke verständigte man sich mit 9 zu 5 Stimmen auf eine der vorgestellten Alternativen. Drei sollen im hinteren Bereich aufgestellt werden, wo man bereits einen Blick in die Gerbergasse hat und die große Linde für Schatten sorgt. Zwei Bänke sollen in Richtung Hauptstraße orientiert werden.

5. Friedhof
- Verkürzung der Ruhezeit für Urnen- und Erdbestattungen

Bürgermeister Thomas Haas ging auf den Wunsch des Gemeinderats ein, neben dem Neubau einer Aussegnungshalle auch den eigentlichen Friedhof in seiner Gesamtheit neu zu überplanen. Hierfür sei es jedoch erforderlich, sich freie Flächen zu verschaffen, um eine Umgestaltung realisieren zu können. Wegen der beengten Verhältnisse auf dem Friedhof habe man eine bunte Durchmischung der unterschiedlichsten Bestattungsformen, was insbesondere bei ständiger Wiederbelegung von Kaufgräbern ein Problem für die Neuorganisation darstellt. Man sollte diesbezüglich daher tätig werden, um den Friedhof auf lange Sicht gesehen neu zu ordnen und mit mehr Aufenthaltsqualität versehen zu können.

Die städtische Mitarbeiterin Gudrun Fahrner zeigte den Gemeinderatsmitgliedern anhand des Gesamtbelegungsplans die Problematik auf, die der Gemeinde momentan Schwierigkeiten bereitet. Anhand von Bildern zeigte sie auch, dass für eine Neustrukturierung auch diverse Hecken entfernt werden sollten, die teilweise ohnehin verunstaltend aussehen.

Auch in Schiltach habe sich die Friedhofskultur in den letzten Jahren stark verändert. So hat sich in den letzten 10 Jahre ein Wechsel von Erd- zu Urnenbestattungen vollzogen, der derzeit in Schiltach bei 85 % zu 15 % liegt. Zunehmend werde auch erkannt, dass sich die Nutzungsberechtigten einer Grabstelle nicht oder nicht mehr ausreichend um das Grab kümmern können oder bereits vorab anfragen, ob eine Grabstätte vor dem Ende der eigentlichen Ruhezeit aufgelöst werden kann. Um dem Friedhof Struktur, Ordnung und eine Gliederung zu geben sei es unumgänglich, die verschiedenen Bestattungsarten zukünftig gezielt in einzelnen Grabfeldern zusammenzuführen. Dies wird jedoch ohne einen Eingriff in die derzeitige Belegungsphilosophie und die Aufgabe Jahrzehnte lang geführter Familiengräber nicht möglich sein.

Um der großen Nachfrage an den verschiedenen Möglichkeiten der Urnenbestattungen (Urnenerdgrab, Urnenmauer, Gemeinschaftsgrab) gerecht zu werden, aber auch neue Bestattungsarten (z. B. Rasenerdgräber, Baumgräber) zu ermöglichen, sei es erforderlich neue, in sich geschlossene Grabfelder auszuweisen.

Um den geschilderten Problemen mit der Grabpflege entgegenzutreten bestünde die Möglichkeit, die Mindestruhezeit für die Aschen Verstorbener zu kürzen. Die Ruhezeit für Urnen beträgt derzeit in Schiltach 20 Jahre. Nach dem Bestattungsgesetz für Baden-Württemberg ist eine Mindestruhezeit von 15 Jahren möglich. Die Ruhezeit bei Erdbestattungen liegt derzeit in Schiltach bei 20 Jahren. Diese Zeit ist auch erforderlich und sollte nach den Vorstellungen der Verwaltung auch belassen werden. Es bestünde jedoch die Möglichkeit, Kaufgräber nicht wie bisher für 30 Jahre, sondern nur noch für 20 Jahre zu erwerben mit der Option der Verlängerung, jedoch nur für den Ehegatten und nicht mehr für andere Verwandte.

Nachdem jede Erdbestattung eine Ruhezeit von derzeit 20 Jahren auslöst, wird es erst nach dieser Zeit möglich sein, Gräber aufzulösen und gesamte Flächen zur Überplanung frei zu bekommen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte jedoch hierzu ein erster Schritt getan werden, um die Chance auf einen strukturierten, gestalterisch schöneren Friedhof zu ergreifen.

Im Gemeinderat wurde die Angelegenheit rege diskutiert, wobei mehrfach der Wunsch auf Umgestaltung des Friedhofs bekräftigt wurde, der insgesamt mehr Aufenthaltsqualität erhalten und mittelfristig einen parkähnlichen Charakter erhalten soll. Hierfür sei die Reduzierung der Ruhezeiten unumgänglich, was jedoch nur für neue Bestattungen gelte, nicht für bestehende Verträge über Kaufgräber. Bürgermeister Thomas Haas gab zu bedenken, dass ein solcher Schritt nicht nur Befürworter in der Bevölkerung haben werde, worüber man sich im Klaren sein müsse.

Auf Anregung aus dem Gemeinderat sollen in nächster Zeit die Grabnutzungsberechtigten angeschrieben werden, ob sie möglicherweise auf freiwilliger Basis eine frühere Rückgabe der Grabnutzungsrechte in Erwägung ziehen. Klar sei hierbei jedoch, dass dies nur einen kleinen Beitrag zur Schaffung von Freiflächen leisten könne. Oftmals genüge ein Grab, um einen ganzen Bereich zu blockieren.

Nach ausführlicher Aussprache wurde einstimmig beschlossen, die Mindestruhezeit bei den Urnenbestattungen von bisher 20 Jahren auf 15 Jahre zu reduzieren. Die Mindestruhezeit bei Erdbestattungen verbleibt bei 20 Jahren. Kaufgräber werden jedoch nur noch für 20 Jahre verkauft mit der Option der entsprechenden Verlängerung, jedoch nur für den Ehegatten.

Bürgermeister Thomas Haas stellte klar, dass dies nur ein erster Schritt sei, um den Friedhof neu zu ordnen. Auf Grundlage dieses Beschlusses werde man nun an die Planungen gehen, wie die einzelnen Bereiche künftig belegt werden sollen.

6. Anfragen, Verschiedenes

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden Bekanntgaben gemacht und Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet.

So wurde bekanntgegeben, dass die Gemeinden mit unechter Teilortswahl vor der nächsten regelmäßigen Kommunalwahl überprüfen müssen, ob das Verhältnis der Sitzzahlen der einzelnen Wohnbezirke noch mit den tatsächlichen Verhältnissen zusammenpasst. Dies hat die Verwaltung schon im September letzten Jahres geprüft, wo in Schiltach 3.071 Einwohner gemeldet waren (80,1 %) und im Ortsteil Lehengericht 763 (19,9 %). Bei einer Sitzzahl des Gemeinderats von 11 für Schiltach und 3 für Lehengericht entspricht dies noch den örtlichen Verhältnissen, wie sie in der Hauptsatzung auch festgelegt wurden. Es müsse daher keine Anpassung vorgenommen werden.

Des Weiteren wurde bekanntgegeben, dass im Sommer wegen dringender technischer Nachrüstungen die beiden Tunnels der Ortsumfahrung für den Verkehr gesperrt werden müssen. Beim Schloßbergtunnel werden es voraussichtlich 4 Tage sein, beim Kirchbergtunnel insgesamt 8. Der genaue Termin für die Arbeiten steht noch nicht fest.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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