Stadtnachricht

Schöffenwahl für die Geschäftsjahr 2024 bis 2028


Schöffenwahl 2023In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Für die kommende Amtszeit werden engagierte Schiltacher Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich zur Ausübung des Ehrenamtes bereit zu erklären. Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie als Schöffin oder Schöffe mit. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und Ihrer Überzeugung machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch in einem anschaulichen Flyer, der hier zum download zur Verfügung steht.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Schiltach wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind oder in Vermögensverfall geraten sind. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt NICHT erforderlich.

Interessenten können sich bis zum 11.04.2023 bei der Stadtverwaltung Schiltach, Herrn Michael Grumbach, Telefonnummer: 07836/58-13 oder per E-Mail an grumbach(at)stadt-schiltach.de bewerben.

Ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste finden Sie hier:

Schöffin/Schöffe

Jugendschöffin/Jugendschöffe

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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