Stadtnachricht

Erstattung von Schülerbeförderungskosten


Der Landkreis Rottweil gewährt für die Schulkinder der Grundschule Schiltach/Schenkenzell im Rahmen der Schülerbeförderung auch für die Benutzung eines Privat-Pkws Zuschüsse zu den Beförderungskosten.

Der Einsatz eines Privat-Pkws kann bei Schulwegen, auf denen kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, bezuschusst werden.

Ein Zuschuss für die entstandenen Aufwendungen wird grundsätzlich bei einer Entfernung von mehr als 3 km zwischen Wohnung und Schule gewährt.

Ausnahmsweise werden auch kürzere Wegstrecken anerkannt, wenn hier eine besondere Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Schüler besteht. Die Entscheidung, ob eine solche Gefahr vorliegt, trifft das Landratsamt Rottweil.

Diese Regelung gilt nur für Schüler, die im Landkreis Rottweil zur Schule gehen!!!

Die Anträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Schuljahres bei der Stadtverwaltung Schiltach, Bürger-Info, Marktplatz 6, gestellt werden. Gemäß der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten nach § 18 (1) ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antragstellung ausgeschlossen, wenn der Antrag später als zwei Wochen nach Beförderungsbeginn gestellt wird.

Ein Stundenplan des Kindes/der Kinder ist mitzubringen!

Eine rückwirkende Bewilligung nach den genannten Fristen ist nicht möglich.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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