Stadtnachricht

Hinweise an alle Waldbesitzer zur Borkenkäferbekämpfung


Die trocken-heiße Witterung hat die Entwicklung der Borkenkäferpopulation stark begünstigt und die Vitalität der Waldbäume geschwächt. Dies sorgt für eine erhöhte Anfälligkeit der Fichte gegenüber der nun ausschwärmenden Käfergeneration. Aus diesem Grund ist weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit für die Borkenkäferbekämpfung geboten.

Das Forstamt Rottweil weist hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzer für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzer dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen haben die Pflicht, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen und bei Verstößen einzuschreiten.

Jetzt ist es besonders wichtig, die Bestände auf Befall zu kontrollieren und die befallenen Bäume konsequent zu entfernen.

Kennzeichen eines Käferbefalles sind vor allem:

·         Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation;

·         Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz;

·         Verblassend fahl-grün werdende bis vergilbende Nadeln.

Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzer ihre Waldbestände kontrollieren:

·         Am besten im wöchentlichen Turnus kontrollieren;

·      Zuerst sollte an den Südrändern von Käfernestern aus dem Vorjahr kontrolliert 
  werden. Diese Bäume werden häufig zuerst befallen.

Aufgrund der Hitze verlagert sich das Befallsgeschehen häufig in das Waldinnere

Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten:

·         Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden, da es als perfektes Brutmaterial vor allem für den Kupferstecher, dem zweiten bedeutenden Fichtenschädling, dient. Durch Hacken oder Verbrennen bei feuchter Witterung können Gipfel unschädlich gemacht werden. Beim Verbrennen ist zwingend die zuständige Gemeinde oder Stadt zu informieren! - Bitte beachten Sie das aktuelle Verbot des Feuermachens im Wald.

·         Das befallene Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Ist das nicht möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.

·         Für den Holzverkauf soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 15 Festmeter betragen, besser sind 30 Festmeter. Vor Beginn der Arbeiten ist die Aushaltung des Holzes für den Holzverkauf mit der örtlichen Revierleitung abzustimmen.

Auch an die Weißtanne muss gedacht werden:

Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigen sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer können durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen.

Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.

Können Waldbesitzer die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können Sie die Beratung des örtlich zuständigen Revierleiters in Anspruch nehmen.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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