Stadtnachricht

Nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht-immunisierte Personen im Landkreis entfällt ab Freitag, 28.01.2022, 0 Uhr


Seit 15.01.2022 galt im Landkreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr für nicht-immunisierte Personen aufgrund der an den Schwellenwert von 500 gekoppelten Inzidenz.

Mit der ab heute gültigen neuen Corona-Verordnung des Landes ändert sich das. Die Regel in der Alarmstufe II wird angepasst und der maßgebliche Inzidenzwert wird auf 1.500 erhöht.

Damit greifen die Ausgangsbeschränkungen erst, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1.500 überschritten wird.

Im Landkreis Rottweil wurde die Sieben-Tage-Inzidenz von 1.500 noch nicht erreicht, sodass die Ausgangsbeschränkungen für Nichtimmunisierte zum Freitag, 28.01.2022, entfallen können. Die laut Verordnung erforderliche Feststellung einer Unterschreitung der maßgeblichen Inzidenz von 1.500 ist auf der Homepage des Landkreises bekanntgemacht.

Von Freitag, 28.01.2022, 0 Uhr an fällt daher die seit 15.01.2022 bestehende nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr für nicht-immunisierte Personen weg.


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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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