Stadtnachricht

Selbstablesung der Wasserzähler


Zum Jahresende steht im Zuge der Verbrauchsabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren die Ablesung der Wasserzähler an. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt wie im letzten Jahr als Selbstablesung durch die Haus- und Grundstückseigentümer.

Zur Durchführung der Selbstablesung erhalten alle Rechnungsempfänger (in der Regel die Eigentümer) ein Anschreiben mit Selbstablesevordruck und Erläuterung. Bitte kontrollieren Sie die Zählernummer und tragen dann den Zählerstand sowie den Tag der Ablesung auf diesem Vordruck ein und senden diesen unterschrieben bis spätestens 30. Dezember 2021 an die Stadt Schiltach zurück.

Der Zählerstand kann per Post, E-Mail (wasser(at)stadt-schiltach.de), Telefon (07836/58-21), Fax (07836/58-5721), oder durch Abgabe im Lehengerichter Rathaus, Hauptstraße 5 übermittelt werden.

Liegt uns der Zählerstand nicht rechtzeitig vor, muss der Jahresverbrauch geschätzt werden.

Bei Fragen rund um die Ablesung Ihres Wasserzählers können Sie sich gerne an Herrn Mathias Trautwein unter Tel. 07836/58-21 wenden.

Hinweis zur Niederschlagswassergebühr:

Bitte denken Sie daran, dass nach § 40 Abs. 5 der Abwassersatzung der Stadt Schiltach Veränderungen bei den gebührenpflichtigen versiegelten Flächen um mehr als 10 m² der Stadt Schiltach innerhalb eines Monats anzuzeigen sind.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Ihre Stadt Schiltach

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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