Stadtnachricht

Andreasmarkt am 3. Dezember findet unter 2G-Bedingungen statt


Am Freitag, 3. Dezember 2021 findet in der Schramberger Straße ganztägig der traditionelle „Andreasmarkt“ als Krämermarkt statt. Dies ist auch in der Alarmstufe II zulässig, weil der reine Warenmarkt im Gegensatz zu Weihnachtsmärkten als Einzelhandel eingestuft ist, der der Grundversorgung dient. Solange im Landkreis Rottweil die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt, gelten jedoch die 2G-Regelungen, d.h. der Zutritt zum Markt ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt. Die entsprechende Statusüberprüfung wird von den Markthändlern vorgenommen. Es ist daher erforderlich, einen Lichtbildausweis mit sich zu führen. Die Kunden und Marktbesucher werden auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Passanten hingewiesen. Außerdem wird um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten.
 
Die Zahl der Marktbeschicker wird eng begrenzt, die Standinhaber wurden gezielt angesprochen und direkt eingeladen. Das sonst übliche „Auffüllen“ mit unangemeldet erscheinenden Kollegen muss unterbleiben. Der Marktmeister Klaus-U. Neeb ist angewiesen, nicht zugelassene Markthändler wieder wegzuschicken. Außerdem wird er auf die Einhaltung der Hygieneregeln auf dem Markt achten.
 
Die Schramberger Straße ist zwischen dem Spittelsteg und dem Fußgängerüberweg in Höhe von „Stählins Höfle“ wegen des Marktes ganztägig gesperrt. Der Buslinienverkehr kann an diesem Tag daher die Haltestellen Schlossmühle, Brücke und Stadtmitte nicht bedienen. Die Fahrgäste werden gebeten, auf die Haltestellen auf der Stadtbrücke oder am Bahnhof auszuweichen.
 
Da die Marktstände bereist in den frühen Morgenstunden aufgebaut werden, können die Parkplätze im Marktbereich einschließlich denen vor der Apotheke Rath ab Donnerstagabend nicht mehr genutzt werden. Für die Kunden des Decker-Frischemarktes, des „Back-Körbles“ und der Apotheke sowie für die Patienten der Praxis Dr. Horn sind vor dem ehemaligen Schlecker-Markt Kundenparkplätze eingerichtet, die am Markttag quer zur Fahrbahn beparkt werden dürfen.
 
Für die Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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