Stadtnachricht

Förderung der Landwirtschaft durch die Stadt Schiltach


Viehhaltende Betriebe können ab sofort wieder einen Antrag auf Weidebetreuungs-, Besamungskosten- oder Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2021 stellen.

Für die Antragsstellung wird das Bestandsregister für Rinder, ein Nachweis über die bewirtschafteten Flächen, Kostenvoranschläge bei Investitionen sowie Bescheide über erhaltene De-minimis-Beihilfen (z.B. Landratsamt Rottweil, Steillagenförderung) benötigt. Für den Besamungszuschuss sind die Geburten im Jahr 2020 maßgebend.

Wegen der De-minimis-Regelung müssen Anträge für 2021 noch in diesem Jahr gestellt und ausgezahlt werden.

Die Antragsstellung erfolgt bei der Stadtverwaltung Schiltach, Rathaus Lehengericht, Hauptstraße 5, Zimmer 11.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kim Ebinger oder Karl Haberer.

Die Vordrucke zum Download:

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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