Stadtnachricht

Durchführung einer Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Einhaltung der CoronaVO in den Gastronomiebetrieben


Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat angekündigt, dass am 21. und 22. Oktober eine landesweite Schwerpunktaktion stattfinden wird, in der in Gaststätten, Restaurants und Cafés überprüft werden soll, ob die Corona-Regeln eingehalten werden. Damit sollen die Menschen im Land dafür sensibilisiert werden an einem Strang zu ziehen und die Regeln einzuhalten.

Es ist daher auch in Schiltach und Lehengericht mit Kontrollen der Gastronomiebetriebe zu rechnen, weshalb die Gastwirte gebeten werden, sich entsprechend darauf einzurichten.

Nach der aktuellen CoronaVO gelten derzeit folgende Regelungen, nachdem man sich noch in der Basisstufe mit einer relativ niedrigen Hospitalisierungsinzidenz befindet:

-         Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygieneregeln wie in allen Lebenslagen, d.h. Abstand halten, Hygiene praktizieren (Desinfektion), Maske tragen (außer am Tisch), Corona-App nutzen und regelmäßig lüften.

-         Die Daten der Gäste sind zu erheben (Luca-App oder durch Ausfüllen eines entsprechenden Formulars).

-         Innengastronomie: Einhaltung der 3G-Regeln, d.h. das Personal muss sich davon überzeugen, dass die Gäste geimpft, genesen oder frisch getestet sind.

-         In der Außengastronomie entfällt die 3G-Vorschrift.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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