Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans (Entwurf)
Der Gemeinderat der Stadt Schiltach hat am 21.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Lärmaktionsplan für die Stadt Schiltach nach § 47d BImSchG gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Planungsverfahren durchzuführen.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan liegt hierfür im Zeitraum vom
13. September 2021 bis einschließlich 15. Oktober 2021
im Rathaus Schiltach, Marktplatz 6, 77761 Schiltach (Zimmer 13) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme für jedermann aus. Die Unterlagen werden zusätzlich hier auf der Internetseite der Stadt Schiltach zur Einsichtnahme bereit gestellt. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Im vorgenannten Zeitraum können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – vorgebracht werden. Es wird darum gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Wir weisen außerdem darauf hin, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden.
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat unberücksichtigt bleiben können.
Schiltach, 2. September 2021
Bürgermeisteramt
gez.Thomas Haas
Bürgermeister