Wieder einmal zur Erinnerung: Spielregeln der Hundehaltung
Da es in den letzten Tagen erneut zu massiven Beschwerden wegen frei laufender Hunde und Hundekot auf Gehwegen gekommen ist, müssen wir wieder einmal eindringlich auf die Pflichten der Hundehalter hinweisen:
Die Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Im Innenbereich (bebaute Gebiete) sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen immer an der Leine zu führen. Aber auch in den übrigen Bereichen dürfen Hunde nur dann freilaufen, wenn sie in Begleitung einer Person sind, die durch Zuruf sofort auf das Tier einwirken kann. Dies gilt ebenfalls für die Nutzung von Wald- und Wanderwegen mit Hunden.
Keine Hunde auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen
Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Für den Bereich der Freizeitanlage „Vor Kuhbach“ gilt das generelles Hundeverbot sogar doppelt: Dort befindet sich sowohl ein Kinderspielplatz, als auch eine Liegewiese. Ebenso sollte es eigentlich selbstverständlich sein, die Hunde nicht auf dem Kunstrasen- und Rasenspielfeld der Sportanlage „Vor Kuhbach“ herumlaufen zu lassen und auch auf den Wegen „drumrum“ sind diese grundsätzlich anzuleinen.
Außerdem hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hierfür gibt es mittlerweile im gesamten Stadtgebiet zahlreiche Hundekotstationen, in denen die Beutel auch wieder entsorgt werden können, wenn man sie nicht zu Hause in die Mülltonne oder in einen der vielen öffentlichen Mülleimer werfen möchte.
Eine Unsitte hat sich diesbezüglich aber leider teilweise eingebürgert: Die vollen Hundekotbeutel werden vielfach einfach irgendwo in der freien Landschaft ablegt oder ins Gebüsch geworfen, wofür man relativ wenig Verständnis erwarten darf, weil man zum Hundekot- noch ein Kunststoffproblem geschaffen hat und sicher nicht zur Verschönerung des Landschaftsbildes beiträgt.
Grundsätzlich stellt ein Verstoß gegen all diese Regeln eine Ordnungswidrigkeit dar, die auch mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet wird. Allerdings bedarf es hierfür jeweils Zeugen als Beweismittel mit Angabe von Tatzeit und Ort. Anonyme Anzeigen gehen daher ins Leere.
Das waren jetzt viele Informationen mit erhobenem Zeigefinger!
Aber bitte nicht falsch verstehen: Keineswegs sollen mit diesen Hinweisen alle Hundehalter kriminalisiert oder an den Pranger gestellt werden. Im Gegenteil ist es wohltuend zu sehen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Hundehalter und –führer ordnungsgemäß verhält. Bedauerlicher Weise sind es wieder einmal die wenigen „schwarzen Schafe“, die eine ganze Bevölkerungsgruppe ins schlechte Licht rücken.
Es ist uns daher ein Anliegen, all denen auch einmal „Dankeschön“ zu sagen, die sich an Recht und Ordnung halten und ihren Beitrag zu einem respektvollen Miteinander leisten.