Stadtnachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2021


1. Kurzbericht über das Ergebnis der letzte öffentlichen und nichtöffentlichen  Gemeinderatssitzung

Bei diesem Tagesordnungspunkt berichtete Bürgermeister Thomas Haas aus der letzten öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung und teilte mit, was seither hinsichtlich der gefassten Beschlüsse veranlasst worden ist.

2. Bausachen

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

3. Lärmaktionsplanung Schiltach
    - Vorstellung des Entwurfs

Nach Einführung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2005 in deutsches Recht ist an allen Hauptverkehrsstraßen eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen. Hinsichtlich des Straßenverkehrs wurden für Baden-Württemberg die Lärmkarten der 3. Stufe durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erstellt und veröffentlicht. Diese Lärmkartierung umfasst alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/24 h. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ergibt sich für die Stadt Schiltach die Notwendigkeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Eigentlich ist Schiltach nur mit der B294 ab dem Knotenpunkt B462/B294 bis zur Kreisgrenze zum Ortenaukreis in der Pflicht. Der Gemeinderat ist jedoch seinerzeit im Interesse einer ganzheitlichen Betrachtung übereingekommen, auch die restlichen Bundesstraßen-Abschnitte Richtung Schenkenzell und Schramberg in die Planung aufzunehmen.

Der Auftrag zur Erarbeitung des Lärmaktionsplans wurde dem Ingenieurbüro Kurz & Fischer aus Winnenden übertragen, das dem Gemeinderat in Person von Diana Neef den erarbeiteten Entwurf in der Sitzung vorstellte. Sie betonte hierbei, dass die Umsetzung keine einmalige Angelegenheit sein soll, sondern dass bestehende Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden sollen. Die Umsetzung erfolgt stufenweise. Nach der Bestandsaufnahme der schalltechnischen Situation in Form der Lärmkartierung durch das Land Baden-Württemberg muss in einem zweiten Schritt eine konkrete Maßnahmenplanung auf Grundlage einer detaillierten Lärmanalyse vorgenommen werden. Hierfür liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen.

Das Ingenieurbüro Kurz & Fischer hat im Auftrag der Stadt Schiltach ein schalltechnisches Berechnungsmodell erarbeitet, zu dem auch entsprechende Verkehrserhebungen einschließlich der Auswertung der Verkehrsdaten und schalltechnischer Parameter gehören. Dem folgte eine detaillierte Analyse der Lärmsituation, die in einem Entwurf zum Lärmaktionsplan mündete.

Diana Neef wies darauf hin, dass zu berücksichtigen sei, dass nach der Lärmwirkungsforschung Werte ab 65 dB (A) am Tag und 55 dB (A) in der Nacht im gesundheitskritischen Bereich liegen. Die Gemeinden sind dann gefordert, Maßnahmen zur Minderung des Lärms auf den Weg zu bringen, wobei sie in ihrer Entscheidung nicht frei sind, sondern sich eng mit den anderen Behörden abstimmen müssen. So können beispielsweise geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen vorgeschlagen werden, die jedoch letztendlich vom Landratsamt Rottweil als Straßenverkehrsbehörde anzuordnen sind.

Konkret gibt es Handlungsbedarf im Bereich Schmelze/Bühl, in der Ortsdurchfahrt Vorderlehengericht, unterhalb des Birkenwegs und in der Ortsdurchfahrt Hinterlehengericht. Für diese Streckenabschnitte werden Geschwindigkeitsreduzierungen vorgeschlagen, um den Verkehrslärm zu reduzieren. Inwieweit diese tatsächlich umgesetzt werden können, wird die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zeigen. Insbesondere die Verkehrspolizei, das Landratsamt Rottweil als Straßenverkehrsbehörde und das Regierungspräsidium Freiburg als Trägerin der Straßenbaulast haben hier ein wichtiges Wort mitzureden.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläuterte Bürgermeister Thomas Haas, dass eine Reduzierung des Lärms um 3 dB (A) einer Halbierung des Lärmpegels entspreche. Durch die vorgeschlagenen Temporeduzierungen werden Reduzierungen von ein bis zwei dB (A) erwartet. „Das hört sich im ersten Moment nach wenig an, ist jedoch ein großer Schritt“, so der Bürgermeister.

Im Gemeinderat entwickelte sich eine rege Diskussion, in der die Geschwindigkeitsreduzierungen durchaus auch kritisch gesehen wurden. So sei es die Aufgabe der Bundesstraßen, den überörtlichen Verkehr möglichst fließend vorankommen zu lassen, was bei regelmäßigen 30 km/h-Beschränkungen nur schwer zu schaffen ist. Ein Gemeinderatsmitglied befürchtete für den morgendlichen Berufsverkehr gar längere Staus. Andere Stimmen wiederum begrüßten die Maßnahmen zur Lärmreduzierung, der für die Anwohner eine enorme Belastung darstelle.

Ortsvorsteher Thomas Kipp vertrat die Ansicht, dass die reine Reduzierung der Geschwindigkeit kein Allheilmittel sei, sondern dass es vieler Bausteine bedürfe. So sollten die Hersteller der Fahrzeuge dazu gebracht werden, diese leiser zu machen. Im Übrigen hegte er gewisse Zweifel daran, ob die Verkehrsbehörden die vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen so mittragen. Andererseits gab er zu bedenken, dass ähnliche Maßnahmen auch entlang der Bundesstraße B33 vorgesehen sind, was den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer dazu verleiten könnte, stattdessen den Weg über die B294 zu wählen. Es sei daher legitim, auch hier an Geschwindigkeitsreduzierungen zu denken um die Verkehrsverlagerung in Grenzen zu halten.

Diana Neef wies darauf hin, dass neben den Temporeduzierungen auch andere Lärm- Maßnahmen in den Aktionsplan aufgenommen werden sollen. So steht beispielsweise noch eine Belagserneuerung auf der Strecke zwischen dem Westportal des Kirchbergtunnels und dem Bereich „Schmelze“ aus. Hier werde vorgeschlagen, dass ein lärmoptimierter Asphalt eingebaut wird, was eine Pegelminderung um ca. ein dB (A) erwarten lässt.

Alles in allem billigte der Gemeinderat nach der Diskussion den vorgelegten Entwurf des Lärmaktionsplans einstimmig. Dieser wird nach der Sommerpause öffentlich ausgelegt, um auch der Bevölkerung die Gelegenheit zu geben, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Parallel dazu findet die Anhörung der Träger öffentlicher Belange statt. Die bei diesen beiden Verfahrensschritten eingehenden Anregungen müssen abschließend vom Gemeinderat gegeneinander abgewogen werden, bevor der Lärmaktionsplan schließlich formell verabschiedet wird.

4. Qualifizierter Mietspiegel 2021 bis 2023
    - Vorstellung

Im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion haben die Städte Schramberg und Schiltach und die Gemeinden Aichhalden und Lauterbach im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundeigentümerverein Schramberg und Umgebung e.V. und dem Mieterverein Schramberg und Umgebung e.V. im Jahr 2020/21 einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Dieser spiegelt die ortsübliche Vergleichsmiete (netto Kaltmiete) in Abhängigkeit von Baualter, Größe und Wohnumfeld d.h. der durch den Vermieter bereitgestellten Wohnqualität, wider.

Mit dem neuen Mietspiegel wurde ein Dokument geschaffen, das für Mieter und Vermieter von Wohnraum Markttransparenz über das aktuelle Mietpreisgefüge im örtlichen Wohnungsbestand vermittelt. Es soll Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter bei Mietpreisfestlegungen gewährleisten.

Grundlage für den Mietspiegel sind ortsübliche Vergleichsmieten, die aus repräsentativen Stichproben ermittelt wurden. Hierfür wurden nach dem Zufallsprinzip Grundstückseigentümer und Mieter in den beteiligten Gemeinden angeschrieben und um entsprechende Daten gebeten, die vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen erhoben und statistisch ausgewertet worden sind.

Von Seiten der Verwaltung wurde dem Gemeinderat kurz beispielhaft erläutert, wie mit dem neuen Instrument umgegangen werden muss, um die ortsübliche Vergleichsmiete eines bestimmten Wohnobjekts zu ermitteln.

Nachdem die Interessenvertretungen der Grundstückseigentümer und der Mieter den neuen Mietspiegel zugestimmt haben, muss er von den beteiligten Gemeinden nicht formell verabschiedet werden, sondern kann direkt zur Anwendung kommen. Er wurde vom Gemeinderat daher letztendlich nur noch zustimmend zur Kenntnis genommen.

5. Hochbehälter Baldersberg/Balderswald
    - außerplanmäßige Vergabe MSR-Technik

Stadtbaumeister Roland Grießhaber erinnerte die Gemeinderatsmitglieder daran, dass über den Hochbehälter Baldersäcker die stadteigenen Quellen und die Zusatzwasserversorgung Kleine Kinzig in die öffentliche Trinkwasserversorgung eingespeist werden. Im Hochbehälter befinden sich zwei Einlaufsteueranlagen für die Zulaufregelung des Wassers der Kleinen Kinzig. Der entsprechende Elektroschieber ist jedoch Anfang des Jahres ausgefallen und bei genauerer Betrachtung des Systems wurde festgestellt, dass die kompletten Zulaufsteuerungen für diesen Hochbehälter, als auch für den im Balderswald, altersbedingt komplett erneuert werden müssen, um die Betriebssicherheit der Wasserversorgung aufrecht zu erhalten. Das System hat mittlerweile das stolze Alter von 40 Jahren.

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros hat zu einer Schätzung von 28.600 € geführt.

Bei der Ausschreibung über eine freihändige Vergabe belief sich das günstigste Angebot der Firma Voltec Steuerungstechnik GmbH auf 32.004,86 €.

Nachdem die Ausgabe unabwendbar ist, beschloss der Gemeinderat die Auftragsvergabe einstimmig. Der außerplanmäßigen Ausgabe wurde zugestimmt.

6. Häberlesbrücke
    - Sanierung Geländer
    - Vergabe

Schon vor geraumer Zeit hat der Gemeinderat beschlossen, das Geländer auf der Häberlesbrücke aufgrund seiner umfangreichen Schäden zu sanieren. Im Haushalt 2021 wurden 130.000,-- € hierfür bereitgestellt.

Das Geländer soll entsprechend dem derzeitigen Bestand erneuert werden, d.h. die Brückenpfeiler werden auch künftig als Kunstbetonpfeiler rot eingefärbt und auch das Stahlgeländer wird ausgeführt wie bisher, allerdings in der zwischenzeitlich üblichen Anthrazit-Farbe (DB 703). Die Bauzeit soll von September bis November 2021 sein.

Beim Eröffnungstermin auf die Ausschreibung lagen 4 Angebote vor, die nach der Prüfung auch wertbar sind. Günstigste Anbieterin war die Firma Stumpp BauGmbH & Co. KG aus Balingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 118.454,40 €. Da dieses Angebot deutlich günstiger ist als die der drei Mitbewerber, wurde das Unternehmen aufgefordert, die Auskömmlichkeit des Angebotspreises und auch die geforderte Ausführung gemäß den Ausschreibungsunterlagen zu bestätigen. Beides liegt zwischenzeitlich vor, so dass Stadtbaumeister Roland Grießhaber dem Gemeinderat empfahl, den Auftrag auf Grundlage des vorliegenden Angebots zu erteilen.

Ein Gemeinderatsmitglied regte an, dass man im Zuge dieser Arbeiten eine Hülse für einen kleineren Weihnachtsbaum auf der Brücke vorsieht. Man kam überein, dass die Verwaltung die entsprechende Durchführbarkeit prüfen lässt.

Einem Gemeinderatskollegen ist die Zahl der Leuchten auf der Brücke zu üppig. Er regte an, dass man auf jeder Seite auf eine Lampe verzichtet. Von Seiten des Stadtbauamtes wurde jedoch hiervon abgeraten, da die vorhandene Verkabelung gewisse Vorgaben macht, an die man gebunden sei. Außerdem wurde auch die Brückenbeleuchtung jüngst auf LED-Technik umgestellt, so dass sich der Stromverbrauch in Grenzen hält.

Ohne weitere Diskussion wurde der Auftrag schließlich einstimmig an die Firma Stumpp vergeben.

7. Sonnenschutz Evangelischer Kindergarten „Zachäus“
    - Genehmigung von außerplanmäßigen Kosten

Stadtkämmerer Hebert Seckinger berichtete vom defekten Sonnenschutz im Außenbereich des Evangelischen Kindergartens „Zachäus“. Von Seiten der Kindergartenleitung war darum gebeten worden, ein neues Sonnensegel und einen Schirm zu beschaffen. Die Kosten einschließlich der Fundamente belaufen sich auf rund 9.000,-- €.

Im Gemeinderat war man sich darüber einig, dass ein Sonnenschutz für die Kinder unerlässlich ist, weshalb die Beschaffung beschlossen und der außerplanmäßigen Ausgabe zugestimmt wurde.

8. Grundschule – EDV-Verkabelung
    - Vergabe

Im Zuge des Digitalpaktes soll in der Grundschule flächendeckendes WLAN eingerichtet werden, um insbesondere die Arbeit mit mobilen Geräten zu ermöglichen. Bisher ist nur in Teilbereichen WLAN vorhanden. Zur Umsetzung ist es erforderlich, in den Klassenzimmern, Fachräumen usw. die vorhandene Verkabelung zu erweitern und 17 access points zu installieren. Hierzu wurden mit Unterstützung des Schulnetzberaters beim Kreismedienzentrum die notwendigen Maßnahmen geplant und bei der Firma G & R Netzwerktechnik GmbH aus Freiburg ein Angebot eingeholt. Das Unternehmen kennt die örtlichen Verhältnisse und hat bereits vor einigen Jahren Verkabelungsarbeiten in der Schule durchgeführt. Der Angebotspreis beträgt 29.139,40 € (brutto). Die Umsetzung könnte in den Herbstferien erfolgen.

Stadtkämmerer Herbert Seckinger hat für die Maßnahmen des Digitalpaktes im Haushalt 66.000,-- € eingeplant, wofür es eine Landesförderung in Höhe von 52.700,-- € gibt. Im Zusammenhang mit dem Digitalpakt folgen noch weitere Anschaffungen, die in einem Medienentwicklungsplan noch zu konkretisieren sind. Dieser befindet sich derzeit in Arbeit.

Ohne größere Diskussion beschloss der Gemeinderat die Beauftragung der Firma G & R entsprechend deren Angebot einstimmig.

9. Haushalt 2021
    - Zwischenbericht zur Haushaltslage und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen

Stadtkämmerer Herbert Seckinger informierte den Gemeinderat darüber, dass sich beim Jahresabschluss 2020 trotz der Belastungen durch die Corona-Krise eine deutliche Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung ergeben wird. In der Ergebnisrechnung erhöht sich der Überschuss von 3,6 Mio. € auf ca. 12.1 Mio. €. Da die eingeplanten Investitionen nicht im vorgesehenen Umfang umgesetzt werden konnten, wird insgesamt ein hoher Finanzierungsmittelüberschuss ausgewiesen, was die vorhandene Liquidität und die Rücklage weiter erhöht. Ursächlich für die Verbesserung des Rechnungsergebnisses seien vor allem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und eine Hohe Gewerbesteuer- Kompensationszahlung wegen der Corona-Krise. Außerdem gab es Einsparungen bei den Aufwendungen und verzögerte Investitionen.

Auch für das Jahr 2021 zeichnet sich eine positive Entwicklung der Haushaltslage ab. Trotz der anhaltenden Coronavirus-Krise sei die Haushaltslage überwiegend im planmäßigen Vollzug. Der Veranlagungsstand der Gewerbesteuereinnahmen liegt derzeit mit 23,6 Mio. € etwas über dem Haushaltsansatz. Geplant waren 21 Mio. €. Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung wirken sich nur geringfügig auf den Haushalt der Stadt Schiltach aus.

Coronabedingt entstehen jedoch einige zusätzliche Belastungen, weil Erträge wegfallen oder zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dies betrifft bei den Erträgen insbesondere die Vergnügungssteuer, Gebühren (Freibad, Hallen) und die Kurtaxe. Bei den Aufwendungen die Betriebskostenzuschüsse Kindergärten (Ausfall von Elternbeiträgen) und der Betrieb des Testzentrums.

Auch im laufenden Jahr werden die Investitionen nicht alle wie geplant umgesetzt werden können, dies betrifft insbesondere den Umbau der ehemaligen Grundschule, den Neubau des Parkhauses und verschiedene kleinere Maßnahmen.

Bei den Stadtwerken entstehen Mehraufwendungen bei der Unterhaltung der Hochbehälter.

Soweit über- und außerplanmäßige Auszahlungen entstanden sind, waren diese laut Aussage des Kämmerers unabweisbar oder dringend erforderlich, weshalb sie vom Gemeinderat einstimmig genehmigt wurden.

10. Fragestunde für die Bevölkerung und für Jugendliche

Zu diesem Zeitpunkt waren keine Zuschauer mehr in der Halle vertreten, weshalb der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden konnte.

11. Anfragen, Verschiedenes

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Anfragen aus den Reihen des Gemeinderats beantwortet und Bekanntgaben der Verwaltung gemacht. Außerdem appellierte Bürgermeister Thomas Haas an die Schiltacherinnen und Schiltacher, die noch nicht gegen Corona geimpft worden sind oder noch keinen vollen Impfschutz genießen, sich impfen zu lassen. Der zu erwartenden „4. Welle“ könne nur ohne größeren Lockdown begegnet werden, wenn eine entsprechende hohe Impfquote erreicht wird.

Stadtkämmerer Herbert Seckinger informierte bei diesem Tagesordnungspunkt außerdem über eine anstehende Sitzung des Kindergarten-Kuratoriums, in der auch über eine moderate Anpassung der Kindergartengebühren zu entscheiden ist. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landeskirchen haben eine landesweite Empfehlung um 2,9 % herausgegeben, an der sich auch Schiltach bislang immer orientiert hat. Diese Vorgehensweise wurde von einem Gemeinderatsmitglied ausdrücklich gutgeheißen. Lieber passe man die Beiträge kontinuierlich und verträglich um einen moderaten Prozentsatz an, als einige Anpassungsschritte auszulassen und dann einen schmerzhaft hohen Erhöhungsschritt zu tun. Ein Gemeinderatsmitglied wies außerdem darauf hin, dass es schon seit geraumer Zeit landesweite Bestrebungen gibt, die Kindergartengebühren abzuschaffen. Schiltach sollte daher an der bisherigen Handhabung festhalten und sich zu gegebener Zeit dann der landesweiten Regelung anschließen. Bürgermeister Thomas Haas wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Eltern schon heute nur 14 bis 15 % der tatsächlich anfallenden Kindergarten-Kosten tragen müssen. Der Rest wird im Rahmen der jährlichen Abrechnung zwischen der Stadt und der jeweiligen Kirchengemeinde abgedeckt und überwiegend vom Steuerzahler finanziert.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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