Stadtnachricht

Ferienbetreuung „light“ in den Sommerferien für Grundschulkinder aus Schiltach und Schenkenzell


Gute Nachricht für alle Eltern von Grundschulkindern: Nach vielen Gesprächen zwischen allen Beteiligten hat die Stadt Schiltach zusammen mit dem Betreuungsteam entschieden, die Ferienbetreuung trotz der unumgänglichen Durchmischung der Klassen in der Kalenderwoche 31 (02.08. – 06.08.2021) stattfinden zu lassen, um den Eltern und deren Kindern wenigstens ein Minimum an Betreuung anbieten zu können. In den Kalenderwochen 32 bis 34 lässt es sich wie auch in „normalen Jahren“ aus personellen Gründen nicht organisieren. Die zwei Wochen vor Schuljahresbeginn scheiden aus, weil dort eine Durchmischung ausgeschlossen werden muss, um den planmäßigen Präsenz-Unterrichtsbeginn an der Schule auf keinen Fall zu gefährden.

Die Betreuung wird ausschließlich nur für Kinder angeboten, die auch sonst die Grundschule Schiltach/Schenkenzell besuchen. Sollten es weniger als fünf Kinder sein, kann die Betreuung nicht stattfinden.

Nach § 3 der Corona-Verordnung und § 5 der Corona-Verordnung über Angebote der Kinder- und Jugendarbeit müssen die Kinder ab dem sechsten Lebensjahr innerhalb geschlossener Räume eine medizinische Maske tragen. Draußen entfällt dies natürlich.

Der Betreuungsvertrag kann bei der Stadt Schiltach, Bürger-Info, Marktplatz 6, abgeschlossen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den entsprechenden Vertrag herunterzuladen und ausgefüllt an die Stadt Schiltach zurück zu senden. Der Vertrag sollte der Stadt Schiltach bis Freitag, 23. Juli 2021 vorliegen.

Die Betreuung findet von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie alternativ ganztags von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr (Mittagessen ist Pflicht) statt. Zur genaueren Planung ist pünktliches Erscheinen der Kinder bis 8.15 Uhr Voraussetzung. Bei Krankheit muss das Kind bis 8.15 Uhr unter der Nummer des „Betreuungs-Handys“ entschuldigt werden.

^
Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
Nach oben