Lockerung der Coronavorschriften im Freibad Schiltach/Schenkenzell
Nach der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg gelten für Freibäder bei Inzidenzzahlen unter 10 (Inzidenzstufe 1) und 35 (Inzidenzstufe 2) gewisse Lockerungen der bisherigen Coronavorschriften.
Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises. Eine Beschränkung der Gesamtbesucherzahl entfällt. Die Obergrenze der Personenzahl in Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken wird erhöht.
Es gelten dennoch weiterhin die allgemeinen Coronaregeln, insbesondere die Hygienemaßnahmen, Abstandsregel und Maskenpflicht. Die Registrierungspflicht besteht ebenfalls weiterhin.
Für die Steuerung der Besucherzahlen ist eine Online-Reservierung über die Internetseite https://freibadticket.de/freibad/schiltach/ erforderlich und es gelten weiterhin zwei Zeitfenster: 9.00 bis 13.30 Uhr und 14.30 bis 20.00 Uhr, dazwischen wird das Bad für eine Reinigungspause geschlossen. Die Obergrenze wird auf 1.000 Badegäste je Zeitfenster erhöht.