Stadtnachricht

Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 150
Im Einzelhandel ab Montag „Click & Meet“ wieder möglich


Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat heute (Freitag, 28.05.2021) für den Landkreis Rottweil einen 7-Tage-Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 83,6 ermittelt. Damit hat der Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Inzidenzwert von 150 unterschritten. Samstage gelten ebenfalls als Werktage. Sonn- und Feiertage werden nicht gezählt.

Den Wert von 150 hat der Landkreis zuletzt erstmals am Samstag, 22.05. (Tag 1) mit 143 unterschritten (weiterer Verlauf: Pfingstsonntag und –montag zählen nicht, Di., 25.05. (Tag 2) 144,4 / Mi., 26.05. (Tag 3) 106,5 / Do., 27.05. (Tag 4) 91,5 / Fr., 28.05. (Tag 5) 83,6).

Das Landratsamt hat dies heute auf der Homepage unter www.landkreis-rottweil.de/Bekanntmachungen öffentlich bekanntgegeben.

Die Rechtswirkung tritt gemäß Infektionsschutzgesetz automatisch am übernächsten Tag nach der bekanntgegebenen Unterschreitung in Kraft (in unserem Fall Sonntag, 30.05.).

Damit kann der Einzelhandel ab Montag, 31.05.2021 wieder für Kunden zum Einkaufen mit Termin („Click & Meet“) öffnen.

Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel hierzu: „Über diesen insbesondere für den Einzelhandel wichtigen weiteren Öffnungsschritt freue ich mich. Hoffentlich ist die Entwicklung der Zahlen so, dass wir in näherer Zukunft weitere Öffnungsschritte ins Auge fassen können. Das hängt allerdings auch davon ab, inwieweit wir alle weiterhin die AHA-Regeln beachten und nicht notwendige Kontakte unterlassen. Leider gibt es unter dem Regime der Bundesnotbremse keinerlei örtlichen Spielraum, um lokalen Besonderheiten in Richtung Lockerungen Geltung zu verschaffen.“

Für Click & Meet gelten allerdings besondere Regelungen. So ist die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden auf ein Kunde je 40 qm Verkaufsfläche begrenzt. Kundinnen und Kunden müssen zum vereinbarten Termin zudem einen höchstens 24 Stunden alten, negativen Corona-Test oder eine überstandene Corona-Infektion beziehungsweise den vollen Impfschutz nachweisen. Das Tragen von Masken, die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung sowie die Einhaltung von Abstandsregeln gilt grundsätzlich.

Der Lebensmitteleinzelhandel bzw. die Grundversorger bleiben weiterhin unter Hygieneauflagen auch ohne Terminvereinbarung und ohne Testkonzept geöffnet.

Die Öffentliche Bekanntmachung zum maßgeblichen und aktuell gültigen Inzidenzwert für den Landkreis ist unter Bekanntmachungen auf der Homepage unter www.landkreis-rottweil.de/Bekanntmachungen nachzulesen.

Sollte der Inzidenzwert drei Tage in Folge die 150 wieder überschreiten, müssen die Lockerungen für den Einzelhandel wieder zurückgenommen werden.

Eine weitergehende Öffnungsperspektive wie beispielsweise das Außerkrafttreten der Bundesnotbremse kommt erst in Betracht, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Stand heute liegt der Landkreis seit zwei Werktagen darunter.

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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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