Stadtnachricht

Zur Erinnerung: Ein paar Spielregeln zur Hundehaltung


Da es in den letzten Tagen erneut zu massiven Beschwerden wegen frei laufender Hunde und Hundekot auf Gehwegen gekommen ist, müssen wir wieder einmal eindringlich auf die Pflichten der Hundehalter hinweisen:

Die Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Im Innenbereich (bebaute Gebiete) sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen immer an der Leine zu führen. Aber auch in den übrigen Bereichen dürfen Hunde nur dann freilaufen, wenn sie in Begleitung einer Person sind, die durch Zuruf sofort auf das Tier einwirken kann. Dies gilt ebenfalls für die Nutzung von Wald- und Wanderwegen mit Hunden. Erst kürzlich wurde vom Jagdausübungsberechtigten in Schiltach wieder ein totes Reh aufgesammelt, das von einem Hund gehetzt worden ist und vor Erschöpfung starb. Im Zeitraum ab 1. März jeden Jahres ist im Wiesen- und Waldbereich gegenüber den Wildtieren besondere Rücksicht geboten, da in vielen Bereichen der tierische Nachwuchs erwartet wird. Vor allem hochträchtige Rehe, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen im Frühjahr mitsamt ihren ungeborenen Kitzen immer wieder Hundebissen zum Opfer oder werden zu Tode gehetzt. Verantwortlich dafür, dass ein Hund zum Hetzen kommt, ist regelmäßig der Hundehalter, der sein Tier nicht ausreichend beaufsichtigt oder aber seine Einwirkungsmöglichkeiten auf seinen Hund überschätzt. Streunende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Wildenten von ihren Nestern. Deren Eier und Junge kühlen aus oder werden dann ein Opfer von Elstern und Krähen. Diesen Vorgang können Hundehalter in vielen Fällen überhaupt nicht wahrnehmen, da sich das Geschehen im dichten Gras oder Unterholz abspielt. Daher gehören Hunde während der Brut und Setzzeit in Wald und Wiese an die Leine.
 
Keine Hunde auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen

Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Für den Bereich der Freizeitanlage „Vor Kuhbach“ gilt das generelles Hundeverbot sogar doppelt: Dort befindet sich sowohl ein Kinderspielplatz, als auch eine Liegewiese. Ebenso sollte es eigentlich selbstverständlich sein, die Hunde nicht auf dem Kunstrasen- und Rasenspielfeld der Sportanlage „Vor Kuhbach“ herumlaufen zu lassen und auch auf den Wegen „drumrum“ sind diese grundsätzlich anzuleinen.
Außerdem hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hierfür gibt es mittlerweile im gesamten Stadtgebiet zahlreiche Hundekotstationen, in denen die Beutel auch wieder entsorgt werden können, wenn man sie nicht zu Hause in die Mülltonne oder in einen der vielen öffentlichen Mülleimer werfen möchte. Eine Unsitte hat sich diesbezüglich aber leider teilweise eingebürgert: Die vollen Hundekotbeutel werden vielfach einfach irgendwo in der freien Landschaft ablegt oder ins Gebüsch geworfen, wofür man relativ wenig Verständnis erwarten darf, weil man zum Hundekot- noch ein Kunststoffproblem geschaffen hat und sicher nicht zur Verschönerung des Landschaftsbildes beiträgt.

Grundsätzlich stellt ein Verstoß gegen all diese Regeln eine Ordnungswidrigkeit dar, die auch mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet wird. Allerdings bedarf es hierfür jeweils Zeugen als Beweismittel mit Angabe von Tatzeit und Ort. Anonyme Anzeigen gehen daher ins Leere.
 
Das waren jetzt viele Informationen mit erhobenem Zeigefinger. Bitte nicht falsch verstehen: Keineswegs sollen mit diesen Hinweisen alle Hundehalter kriminalisiert oder an den Pranger gestellt werden. Im Gegenteil ist es wohltuend zu sehen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Hundehalter und –führer ordnungsgemäß verhält. Bedauerlicher Weise sind es wieder einmal die wenigen „schwarzen Schafe“, die eine ganze Bevölkerungsgruppe ins schlechte Licht rücken. Es ist uns daher ein Anliegen, all denen auch einmal „Danke schön“ zu sagen, die sich an Recht und Ordnung halten und ihren Beitrag zu einem respektvollen Miteinander leisten.
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Redakteur / Urheber
Stadtverwaltung Schiltach
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